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Turbulente Lebensläufe: Multivalente Bewerbungsstrategien für den preußischen Staatsdienst nach 1815


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Einleitung

Das Ende der napoleonischen Herrschaft über Europa läutete eine Zeit epochaler Turbulenzen ein, die nicht zuletzt die Lebensläufe von Staatsdienern gehörig durcheinanderwirbelte. Glaubt man den Klagen des ehemaligen Zoll-Beamten Joseph von Meurer, der sich 1816 um Anstellung in preußischen Diensten mühte, dann war die »glückliche Umschaffung der Dinge«

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Rheinland) [LAV NRW R], BR 0002, Nr. 1523, fol. 10v, »Anstellungsgesuch des Joseph von Meurer«, 16. 4. 1816.

durch das Ende der napoleonischen Herrschaft für den individuellen Beamten ein mitunter ziemlich unglückliches Ereignis. Meurer berichtet von den letzten Tagen seiner Dienstzeit als französischer Zolleinnehmer, während der er panisch versuchte, seine »Effekten in ein Schiff« zu bringen, um nach Preußen überzusiedeln, dieses Schiff jedoch »bei seiner Abfahrt vom wüthenden Pöbel gänzlich […] ausgeplündert« wurde und all sein Hab und Gut verloren ging. »Zu diesem Unglück« wiederum »gesellte sich der Umstand«, dass bei seiner Ankunft in der preußischen Heimat »keine neue Stelle für [ihn] offen war«, er über »Acht und zwanzig Monate lang brodlos sitzen mußte«, dadurch »in Schulden gerieth« und nun vor der »Gefahr« stand, »mit den Seinen darben« zu müssen.

LAV NRW R, BR 2, Nr 1523, fol. 10.

Anstatt von vergangenen Leistungen oder amtlicher Diensterfüllung zu sprechen, schildert Meurer in seiner Bewerbung ausschließlich persönliche Kalamitäten und schicksalhafte Widerfahrnisse. Ein solches Schicksal war gerade für Steuer- und Zollbeamte, die sich in den besetzten Gebieten häufig den Hass der lokalen Bevölkerung zuzogen, keine Seltenheit.

Sabine Graumann: Französische Verwaltug am Niederrhein. Das Roerdepartement 1798–1814, Essen 1990, S. 125, 131; Sam A. Mustafa: Napoleon’s paper kingdom. The life and death of Westphalia, 1807–1813, Lanham 2017, S. 289.

Brisant ist allerdings von solchen Zustößen im Rahmen einer Stellenbewerbung zu lesen; einer Schriftpraxis, die in Preußen seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts immer professionellere Züge angenommen hatte und gewöhnlich von der fachlichen Qualifikation und den dienstlichen Leistungen eines Bewerbers zeugte.

Zur Professionalisierung des Verwaltungsdiensts in Preußen und der Prävalenz von Leistung und Qualifikation in Bewerbungsverfahren um 1800, s. grundlegend: Rolf Straubel: Adlige und bürgerliche Beamte in der friderzianischen Justiz- und Finanzverwaltung. Ausgewählte Aspekte eines sozialen Umschichtungsprozesses und seiner Hintergründe (1740–1806), Berlin 2010; Rolf Straubel: Beamte und Personalpolitik im altpreußischen Staat. Soziale Rekrutierung, Karriereverläufe, Entscheidungsprozesse (1763/86–1806), Potsdam 1998. Für eine ähnliche Entwicklung unter französischer Herrschaft im Napoleonischen Italien, s. Michael Broers: The Napoleonic Empire in Italy, 1796–1814. Cultural Imperialism in a European Context?, London 2005, S. 198 und Valentina dal Cin: Presentarsi e autorappresentarsi di fronte a un potere che cambia, in: Società e storia 155 (2017), S. 61–95.

Vor diesem Hintergrund soll hier der enorme Facettenreichtum beleuchtet werden, der die Rhetorik von Stellenbewerbungen in der Zeit nach den napoleonischen Kriegen beherrschte. Es gilt zu zeigen, dass Bewerbungen an die preußische Verwaltung einer multivalenten Logik folgten.

Tatsächlich war eine Dramatisierung von Lebensereignissen, wie man sie in der Bewerbung Meurers liest, gerade im Rheinland alles andere als ein Einzelfall. Nach 1815 strömte eine Flut von Bewerbungsschreiben in die Registraturen der gerade neu etablierten Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein, die eine ungeheure Menge an Lebenserzählungen enthielt.

Die Registratur des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg und der Bezirksregierungen von Düsseldorf und Koblenz etwa führen jeweils eine eigene Kategorie »Anstellungsgesuche« auf, die allein für den Zeitraum von 1816–1821 jeweils Dutzende Aktenkonvolute à 30–40 Bewerbungen enthalten. LAV NRW R, BR 2 1512–1533; LAV NRW R, BR 4, Nr. 303–311, 1626–1633; Landeshauptarchiv Koblenz, Best 441, Nr. 4727–4746. Auch die Berliner Zentrale wurde, gleich nachdem auf dem Wiener Kongress verkündet wurde, dass das Rheinland endgültig preußisch werden sollte, von Bewerbungsschreiben überflutet. Norbert Schindlmayr: Zur preußischen Personalpolitik in der Rheinprovinz. Eine Untersuchung über die Anstellung der höheren Regierungsbeamten und Landräte in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier zwischen 1815 und 1848, Köln 1969, S. 21f.

Die Zeit nach 1815 war dabei nicht nur eine Zeit, in der sich für Millionen von Menschen auf einen Schlag die Staatszugehörigkeit änderte, sondern in der auch die Personalverhältnisse der preußischen Administration rigoros neu organisiert wurden. Die nach dem Wiener Kongress an Preußen abgetretenen Provinzen bedurften neuen Personals, das in den Folgemonaten von den Ministerien, aber auch den preußischen Oberpräsidenten und Bezirksregierungen rekrutiert wurde.

So etwa in den preußischen Provinzen Westphalen, Jülich-Kleve-Berg, Niederrhein und (hier allerdings nur auf den Adel bezogen) Sachsen. Bernd Walter: Personalpolitik Vinckes, in: Hans-Joachim Behr/Jürgen Kloosterhuis (Hg.): Ludwig Freiherr Vincke. Ein westphälisches Profil zwischen Reform und Restauration, Münster 1994, S. 157–172, hier: S. 168–172; Jürgen Herres/Bärbel Holtz: Rheinland und Westfalen als preußische Provinzen (1814–1888), in: Georg Mölich/Veltzke Veit/Bernd Walter (Hg.): Rheinland, Westfalen und Preußen. Eine Beziehungsgeschichte, Münster 2011, S. 113–208, hier: S. 122–124; Daniela Feistauer: Aufstiegschancen des Adels in der preußischen Provinz Sachsen in Staat und Militär 1815–1871, Frankfurt am Main 2005.

Das preußisch gewordene Rheinland war hierbei ein besonders interessanter Schauplatz, da viele Bewerber spätestens seit 1798 intensiven Kontakt zur zentralistischen französischen Verwaltungskultur hatten und später auch in das revolutionäre Rechtssystem des Code Napoléon integriert wurden.

Dieter Strauch: Der Einfluss des französischen Rechts auf die rheinische und deutsche Rechtsentwicklung im 19. Jahrhundert, in: Kerstin Theis/Jürgen Wilhelm (Hg.): Frankreich am Rhein. Die Spuren der »Franzosenzeit« im Westen Deutschlands, Köln 2009, S. 161–180, hier: S. 161–163; Walter Rummel: Das Nachwirken der französischen Herrschaft im preußischen Rheinland des 19. Jahrhunderts, in: Kerstin Theis/Jürgen Wilhelm (Hg.): Frankreich am Rhein. Die Spuren der »Franzosenzeit« im Westen Deutschlands, Köln 2009, S. 131–144, hier: S. 131; Jürgen Müller: 1798. Das Jahr des Umbruchs im Rheinland, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 62 (1998), S. 205–237, hier: S. 215–217.

Als Staatsdiener, die teilweise bereits unter den rheinischen Kurfürsten des Ancien Régime gedient hatten, dann unter französischer Herrschaft Beamte wurden und sich nun für den preußischen Staatsdienst bewarben, waren sie somit gezwungen, ihre multiplen Zugehörigkeiten rhetorisch zu rechtfertigen.

Das monumentale Projekt der personellen (Neu-) Organisation war geradezu unumgänglich auf die Textform des Lebenslaufs angewiesen, um aus der Masse von Unbekannten potenzielles Personal zu filtern. Mit Lebensläufen suchte die Verwaltung vor allem einen Abgleich zwischen den rechtlich genormten Stellenanforderungen und den ihr bisher unbekannten Personen zu schaffen. Allgemein reguliert war insbesondere die Notwendigkeit von Bildung, Routine und Geschäftskenntnis.

Johann A. Sack: Bekanntmachung über die Art, nach welcher junge Männer sich für den öffentlichen Dienst zu bilden haben, um eine Anstellung in den verschiedenen Administrationen zu bekommen, in: Journal des Nieder- und Mittelrheins 3 (1815), S. 17–20.

Wohl wissend um die gesetzlichen Anforderungen, gingen Bewerber in ihren Anschreiben entsprechend häufig auf diese Fragen ein. Gleichzeitig antizipierte bereits die Gesetzgebung die Ausnahmezeit der napoleonischen Kriege und überstieg die gewöhnlichen Laufbahnanforderungen, indem sie denjenigen Bewerbern Vorteile versprach, die als Freiwillige an den ›Befreiungskriegen‹ teilgenommen hatten.

Friedrich Wilhelm III.: Verordnung wegen Bewaffnung der Freiwilligen, in: Gesetzssammlung für die Königlich Preußischen Staaten 5 (1815), S. 34–36, hier: S. 36.

Im Format des Lebenslaufs ließen sich nicht nur heroische Leistungen als Freiwilliger mühelos integrieren, auch andere Ersatzleistungen zu den gewöhnlichen Laufbahnanforderungen fanden vermehrt Eingang.

Anders als die zahlreichen Studien zur französischen oder preußischen Personalpolitik im Rheinland soll es hier nicht um die Perspektive der Behörde und deren Selektions- und Entscheidungsmechanismen, sondern – ganz unabhängig von ihrem Erfolg oder Misserfolg – die Rhetorik der Anstellungsgesuche gehen.

Martin Schlemmer: …beynahe gänzliche Vernachlässigung der Einländer? Kommunale und staatliche Verwaltung im Übergang vom Empire francais zum Königreich Preußen, in: Thomas Becker/Dominik Geppert/Helmut Rönz (Hrsg.): Das Rheinland auf dem Weg nach Preußen 1815–1822, Köln 2019, S. 119–144; Graumann: Französische Verwaltug am Niederrhein; Dieter Poestges: Die preußische Personalpolitik im Regierungsbezirk Aachen von 1815 bis zum Ende des Kulturkampfs, Aachen 1975; August Klein: Die Personalpolitik der Hohenzollernmonarchie bei der Kölner Regierung. Ein Beitrag zur preußischen Personalpolitik am Rhein, Düsseldorf 1967; Schindlmayr: Personalpolitik in der Rheinprovinz.

Als Quellen dienen Bewerbungen an die beiden preußischen Oberpräsidenten, Johann August Sack und Friedrich zu Solms-Laubach, sowie an den Regierungspräsidenten von Düsseldorf, Philipp von Pestel, im Zeitraum zwischen 1815 und 1821. Anstatt eine statistische Gesamtauswertung vorzunehmen, möchte ich mich auf besonders interessante Fallgeschichten beschränken. Da die Bewerbungen nicht an eine Spezialverwaltung, sondern gewissermaßen an den ›provinziellen Souverän‹ gerichtet waren, versammeln sie eine äußerst heterogene soziale Gruppe, die vom einfachen Infanterie-Soldaten bis zum ehemaligen französischen Katasterdirektor, vom niedrigsten Subalternen bis zum höheren Beamten reicht. Dass die Gesuche überhaupt so gedrängt vorliegen, ist der Tatsache geschuldet, dass sie in den Registraturen gesammelt als »Reponenda« abgelegt wurden, also gleich nach Eintreffen »definitiv bearbeitet«

Karl F. Weber: Entwurf zur Geschäftsführung der Untergerichte, München 1817, S. 35.

und »für den laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigt []«

Walter Gerschler: Das preußische Oberpräsidium der Provinz Jülich-Kleve-Berg in Köln. 1816–1822, Köln 1967, S. 51.

wurden. Konkret heißt das, dass die meisten von ihnen aufgrund der schieren Masse an Gesuchen nicht berücksichtigt werden konnten, mit einem einfachen (Marginal-)Reskript beantwortet wurden und gar nicht erst in Spezialregistraturen landeten.

Aufgrund der hohen Ablehnungsquote, die – so zumindest der Tonus in zeitgenössischen Amtsblättern – der hohen Menge an Bewerbungen geschuldet war, konnte deshalb auch nicht valide eruiert werden, welche der genannten Bewerbungsstrategien erfolgsversprechender war. So lässt die Regierung zu Köln unter Ägide Solms-Laubachs 1816 verlauten: »Es gehen täglich so viele, und oft schon mehrmals wiederholte Anstellungs-Gesuche ein, daß es von der Hand ganz unthunlich ist, ein jedes derselben einzeln zu beantworten […]. Eine individuelle Antwort werden daher künftig nur diejenigen erhalten, denen wegen ermangelnder Ansprüche, gar keine Hoffnung zur Anstellung gemacht werden kann, wogegen die übrigen den Erfolg ihres Gesuchs abzuwarten haben […].« Friedrich zu Solms-Laubach: Dienstanstellungsgesuche, in: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln 1/21 (1816), S. 157.

Auch aufgrund dieser schwer eruierbaren Entscheidungsprämissen soll der Fokus hier nicht auf konkreten Rekrutierungsentscheidungen, sondern auf der Rhetorik der Anschreiben liegen.

Die preußische Normallaufbahn

Die naheliegendste rhetorische Strategie, sich für eine Stelle zu empfehlen, bestand darin, eine kurze Geschichte der eigenen Qualifikation und Amtsverwaltung abzuliefern. Was der staatstragende Diskurs um 1800 als legitime »Ansprüche«

Freiherr v. Stein: Plan zu einer neuen Organisation der Geschäftspflege im Preußischen Staat, in: Heinrich Scheel (Hg.): Das Reformministerium Stein. Akten zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte aus den Jahren 1807/08, Berlin 1967, S. 100–150, hier: S. 127.

auf, oder »Qualifikation«

Rolf Straubel: Carl August von Struensee. Preußische Wirtschafts- und Finanzpolitik im ministeriellen Kräftespiel (1786–1804/06), Berlin 1999, S. 51–53; Freiherr v. Altenstein: Stellungnahme des Geheimen Oberfinanzrats Feiherr von Altenstein zu den Bemerkungen des Ministers Freiherrn vom Stein über den Organisationsplan, in: Heinrich Scheel (Hg.): Das Reformministerium Stein. Akten zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte aus den Jahren 1807/08, Berlin 1967, S. 540–545, hier: S. 544.

für eine Stelle paraphrasierte, verweist dabei auf die lange Geschichte bürokratischer Professionalisierung in Preußen. Ausgehend vom Justizfach etablierten sich bereits in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts immer verbindlichere Laufbahnvorgaben, die ein akademisches Studium, mehrere Jahre praktischer Tätigkeit und Bewährung sowie das Ablegen von Prüfungen umfassten.

Straubel: Adlige und bürgerliche Beamte in der friderzianischen Justiz- und Finanzverwaltung, S. 507; Straubel: Beamte und Personalpolitik im altpreußischen Staat, S. 62–65.

Formal vorgeschrieben wurden diese Anforderungen spätestens mit der Einrichtung der Ober-Examinationskommission im Jahr 1770, von wo sie sich bis zur Jahrhundertwende allmählich auf sämtliche Verwaltungssektoren ausbreiteten.

Bernd Schminnes: Kameralwissenschaften – Bildung – Verwaltungstätigkeit. Soziale und kognitive Aspekte des Strukturund Funktionswandels der preußischen Zentralverwaltung an der Wende zum 19. Jahrhundert, in: Bernd Bekemeier et al. (Hg.): Wissenschaft und Bildung im frühen 19. Jahrhundert II, Bielefeld 1983, S. 99–319, hier: S. 171–173; Peter Lundgreen: Techniker in Preußen während der frühen Industrialisierung. Ausbildung und Berufsfeld einer entstehenden sozialen Gruppe, Berlin 1975, S. 8–10; Otto Hintze: Der Beamtenstand, Darmstadt 1963 [1911], S. 30–33.

Diese Professionalisierung sorgte gleichzeitig für eine Delegitimation der traditionellen Beamtenethik, die vor allem auf Treue, Diensteifer und patronalen Banden fußte.

Robert Bernsee: Moralische Erneuerung. Korruption und bürokratische Reformen in Bayern und Preußen, 1780–1820, Göttingen 2017, S. 178–183. Zur traditionellen Beamtenethik, s. Michael Stolleis: Grundzüge der Beamtenethik (1550–1650), in: Staat und Staatsräson in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main 1990, S. 197–231, hier: S. 198f.

Mit ihr gerieten auch die »bis dahin virulenten Emotionspraktiken«

Robert Bernsee: Gefühlskalte Bürokratie. Emotionen im Verwaltungshandeln des frühen 19. Jahrhunderts, in: Administory 3/1 (2018), S. 147–163, hier: S. 148.

in die Kritik; sie wurden zugunsten ›rationaler‹ Beurteilungs- und Kontrollmechanismen verdrängt.

Bernsee: Gefühlskalte Bürokratie, S. 158f.

Man kam so – gesondert für jeden Verwaltungssektor – zur Etablierung von Normallaufbahnen, die zumindest offiziell als unabdingbar für eine Stelle im Staatsdienst proklamiert wurden.

Bärbel Holtz/Christina Rathgeber: Ressortleitung und Räte von 1817 bis 1866, in: Wolfgang Neugebauer (Hg.): Acta Borussica Neue Folge 2. Reihe: Preussen als Kulturstaat. Das preußische Kultusministerrium als Staatsbehörde und gesellschaftliche Agentur (1817–1934), Bd. 1.1, Berlin 2010, S. 170–222, hier: S. 194–196; Walter: Personalpolitik Vinckes, S. 165.

Für die Darstellungen solcher Normallaufbahnen waren Lebensläufe das ideale Format. Um ihre Kenntnisse, Qualifikationen und beruflichen Vorerfahrungen nachzuweisen, verfassten Bewerber gegen Ende des Jahrhunderts immer häufiger einen kurzen Lebenslauf in Prosaform, aus dem Schulbildung, Studien, abgelegte Examina, bisherige Anstellungen und besondere Tätigkeiten und Auszeichnungen hervorgingen.

Eine Stichprobe aus dem Bereich der preußischen Bauverwaltung zeigt, dass bereits Ende des 18. Jahrhunderts über 30 % aller Bewerber eine Passage über ihren bisherigen Lebenslauf in Bewerbungsschreiben integrierten. Der Prozentsatz wuchs ab 1815 auf 40 % aller Bewerbungen an.

Diese Lebensläufe waren normalerweise nicht gesondert von der Supplik getrennt, sondern in sie integriert. Konzentrierten sich Bewerber auf ihre dienstlichen und akademischen Errungenschaften, ermöglichte der Lebenslauf die Darstellung einer ›Karriere‹, also einer »relativ festgelegte[n] Aneinanderreihung einander voraussetzender Stufenelemente«

Wolfram Fischer: Struktur und Funktion erzählter Lebensgeschichten, in: Martin Kohli (Hg.): Soziologie des Lebenslaufs, Darmstadt 1978, S. 311–336, hier: S. 316. Zur epistemischen Form der ›Karriere‹, s. a. Maren Lehmann: Mit Individualität rechnen. Karriere als Organisationsproblem, Göttingen 2011.

, die eine lineare Aufstiegsgeschichte suggerierte. Durch Karrieren konnten aber nicht nur die gesetzlich genormten Laufbahnvorgaben abgebildet, sondern außerdem auch die qualitative Komponente der eigenen Dienstgeschichte erzählt werden, also jene Elemente, die als »eigene Anstrengungen, Wohlverhalten und Leistungen […] in den Karrierefonds«

Niklas Luhmann: Organisation und Entscheidung, Opladen 2000, S. 299.

eingezahlt wurden. Bewerber sprachen in diesem Sinn immer häufiger von herausragenden Verdiensten und Leistungen im Berufsleben, die sie vor Konkurrenten auszeichnen sollten.

Die Situation im Rheinland kurz nach den napoleonischen Kriegen stellt in der Entwicklung des Formats Lebenslaufs eine außergewöhnliche Konstellation dar. Die Tatsache, dass nur wenige Bewerber mit den höheren Adressaten vertraut waren, führte zu einem explosionsartigen Anwachsen von Lebenserzählungen in Bewerbungsschreiben. In den untersuchten Akten der rheinländischen Ober- und Regierungspräsidenten findet sich in so gut wie allen Bittschriften ein Lebenslauf, oft auch separat an die Bewerbung angehängt. Die Behörden selbst forderten immer wieder das Nachreichen eines Lebenslaufs, um zu überprüfen, ob Bewerber Ansprüche auf einen Posten geltend machen konnten oder nicht.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 75–76, Protokoll über die Prüfung des Wachtmeisters Krebs, 9. 1. 1818; LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 101v, »Reskript an Carl Magnus Krauß«, 22.6.1818; LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 61r, Reskript an Johann Stephan Malmendier de Malmedyé, 13. 3. 1818.

Einem Bewerber konnte so etwa beschieden werden, dass er »wo möglich zur künftigen Berücksichtigung notirt werden solle, wenn er zuvor noch ein vollständiges curriculum vitae eingereicht habe.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 66v, Marginalreskript Friedrich zu Solms-Laubachs, 15. 4. 1816.

Von ungebrochenen Karrieren und planmäßigen Normallaufbahnen liest man jedoch äußerst selten. Zu oft zerriss die napoleonische Periode die Karrieren der Beamten und führte sie erst auf Umwegen wieder zurück in den Staatsdienst. Einige wenige ›unbeschadete‹ Laufbahnen finden sich aber trotzdem.

Ein Beispiel für eine ungebrochene Laufbahn ist die Bewerbung des Bonner Rendanten Halm, der seine »[s]chon seit 17 Jahren […] dem Staate, und hiervon 15 ununterbrochen in der Zollverwaltung« erbrachten Dienste »in gedrängter Kürze« vorstellte.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 223v, Anstellungsgesuch des Rendanten Halm (Abschrift), 16. 7. 1819.

Sein Lebenslauf verläuft relativ reibungslos unter der Regierung dreier unterschiedlicher Souveräne. Anfangs noch unter der Ägide des »Königs in Baiern als Herzog von Berg« wird Halm »nach vollendeten Rechtsstudien im Jahr 1802 als Kammeral-Schulteis und im Jahr 1804 als Ober-Zolleinnehmer zu Uckerath« angestellt. Von dort aus vollzieht er bereits im nächsten Satz eine mühelose Transition in französische Staatsdienste, wo er »im Jahre 1812 […] unter der fremden Herrschaft zum Prinzipial-Controleur des Arrondissements Dillenburg befördert« und dann sogleich – wiederum unter neuen herrschaftlichen Vorzeichen – »im Jahr 1814 bei der Einrichtung des Bergischen Landzolles wieder unter Beziehung meines früheren Gehaltes als Controleur nach Uckerath berufen« wird und diese Stelle »bis zum September des Jahres 1818, wo das jetzige Zollund Cosumtions-Steuer-Wesen eingerichtet wurde, bekleidet[]«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 223.

Schließlich wird ihm 1818 eine »Haupt-Rendanten Stelle mit der festen Aussicht auf definitive Ernennung übertragen«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 223r.

, die er wenig später jedoch verliert und mit seiner Bittschrift wiederzuerlangen sucht. Die Dienstgeschichte dokumentiert trotz der multiplen Regierungswechsel eine schnörkellose Aufstiegsgeschichte vom Schultheißen [Dorfvorsteher] im Herzogtum Berg zum Hauptrendanten [höherer Rechnungsführer] in der reformierten preußischen Bürokratie. Sie evoziert damit den Vektor kontinuierlichen Avancements, der sich trotz der epochalen Umwälzungen zwischen 1802 und 1815 mühelos über drei unterschiedliche Staatsverfassungen hinweg fortsetzt. Eine solche Normallaufbahn sollte für viele andere Bewerber angesichts multipler biographischer Turbulenzen jedoch ein Karriere-Phantasma bleiben. Sie mussten sich anderer Mittel bedienen, um »Ansprüche« geltend zu machen.

Amtliche Schicksalsdramen

Zwischen 1810 und 1825 dominierte auf deutschen Bühnen das romantische Schicksalsdrama, das die Unglücksfälle und Katastrophen ihrer Protagonisten auf tief im Dasein verankerte, schuldhafte Verstrickungen zurückführte und eine Weltordnung heraufbeschwor, in der ein willkürliches Schicksal aus reiner Zerstörungswut waltete.

Franziska Rehlinghaus: Die Semantik des Schicksals. Zur Relevanz des Unverfügbaren zwischen Aufklärung und Erstem Weltkrieg, Göttingen 2015, S. 217f; Sebastian Wogenstein: Schicksalsdrama, in: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft, Berlin 2007, S. 375–377, hier: S. 375.

Auch in Bewerbungsschreiben wurden die napoleonischen Kriege als singuläre Ereigniskette markiert und gerieten, wie es im Lebenslauf eines früheren Kriegsfreiwilligen einmal heißt, zu einer Zeit der »einbrechenden gewaltigen Wechsel des Schicksals einer Welt«

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 76 Vf., Lit. V Nr. 1, fol. 1r, Bittschrift des Schulamtskandidaten Vollmer mit Curriculum vitae, 4. 8. 1821.

. In den Lebensläufen an die rheinische Provinzialverwaltung trat das Schicksal häufig auf und wurde generell mit der »Franzosenzeit«, dem »französische Kayser« und den »Franzosen« assoziiert. Die Vorzeichen, unter denen Staatsdiener dem Schicksal unterworfen waren, waren allerdings vollkommen anders als im Theater gelagert. Nicht immer bedeutete die Übernahme der administrativen Geschäfte durch die französische Verwaltung eine unglückliche Zäsur, noch viel weniger implizierte das Schicksal eine schuldhafte Verstrickung des Individuums. Mal läutete die Zeit der französischen Herrschaft eine Unterbrechung der Laufbahn ein, mal ergaben sich neue Anstellungsmöglichkeiten, mal verhieß erst die preußische Machtübernahme eine empfindliche Hemmung der Karriere.

Zur Frage der Personalkontinuität in den französischen bzw. preußischen Rheinland liegen zahlreiche Studien vor. Auf der Ebene höherer Beamter bedeutete die französische Machtübernahme häufig ein abruptes Karriereende. Die linksrheinischen Eliten (insbesondere der Adel) verließen bereits nach Besetzung des linken Rheinufers 1794 das Rheinland. Die höheren Posten in der Verwaltung der vier rheinischen Departements wurden meist von Franzosen besetzt. Auf der Ebene des subalternen Beamtentums bestand hingegen eine hohe Personalkontinuität, viele dieser Offizianten waren bereits im Ancien Régime tätig gewesen und wurden in ihrer Stellung bestätigt. Eine wichtiges Ausscheidekriterium war dabei die Kenntnis der französischen Sprache, da nur diejenigen Beamten bestätigt wurden, die des Französischen mächtig waren. Müller: 1798. Das Jahr des Umbruchs im Rheinland, S. 218; Jörg Engelbrecht: Grundzüge der französischen Verwaltungspolitik auf dem linken Rheinufer (1794–1814), in: Christof Dipper/Wolfgang Schieder/Reiner Schulze (Hg.): Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien. Verwaltung und Justiz, Berlin 1995, S. 79–92, hier: S. 80; Christof Dipper: Die zwei Gesichter der napoleonischen Herrschaft, in: Christof Dipper/Wolfgang Schieder/Reiner Schulze (Hg.): Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien. Verwaltung und Justiz, Berlin 1995, S. 11–28, hier: S. 16. Nach der Machtübernahme durch Preußen wiederum wurde in etwa die Hälfte der vormals unter französischer Herrschaft dienenden Offizianten bestätigt, die andere Hälfte entlassen. Fritz Vollheim: Die provisorische Verwaltung am Niederund Mittelrhein während der Jahre 1814–1816, Bonn 1912, S. 28f. Die These, dass hauptsächlich ›Altpreußen‹ in die rheinische Verwaltung drangen, wurde inzwischen revidiert, je weiter man in der Amtshierarchie nach unten stieg, desto dominierender war der Anteil einheimischer Amtsinhaber. Schlemmer: …beynahe gänzliche Vernachlässigung der Einländer?, S. 141f.

In jedem Fall aber wurde die französische Periode und der Übergang in preußische Herrschaft als Ausnahmezeit herausgestellt, die die mechanische Progression der Normallaufbahn durcheinanderwarf oder abbremste und daher der näheren biographischen Erläuterung bedurfte.

Einen solchen biographischen Exkurs schlug der ehemalige Steuerdiener Georg Jacob Theodor d’Honrath

D’Honrath war der Bruder von Beethovens erster Liebe Jeannette d’Honrath aus Köln, die später den im Anstellungsgesuch als Schwager erwähnten k. u. k. Hauptmann Carl von Grerth heiratete. Ludwig Schiedermair: Der junge Beethoven, Hildesheim 1978, S. 197f.

aus Köln im Jahr 1815 ein. Für d’Honrath, der ursprünglich »die Zusage hatte nach [s]eines Vaters Todt« in dessen Stellung als »General Einnehmer und Sequester der dazumalen sequestriten Herrschaft Kerpen und Lommerseim« einzutreten, trägt der »leidige Krieg […] Schuldt«, dass er diesen Posten nicht nach genealogischen Prinzipien erhält, da »die französische Regierung die besagte Güter nebst allen dazu gehörigen vielen Gründen bey ihrer Ankunft alsbald an sich zog«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 82r, Anstellungsgesuch des Georg Jacob Theodor d’Honrath, 13. 9. 1815.

Er muss sich also, so liest sich die Erzählfolge im Lebenslauf, aufgrund der Zäsur ›Krieg‹ nach einer anderen Einnahmequelle umsehen, folgt 1794 »der Kayserlich Königlichen Oesterreichischen Armee über den Rhein«, wo man ihm »die Verwaltung und Anlegung eines großen Steuer Magazins anvertraut[]«, sieht sich dann aber bereits »im Monat July 1798 folglich beynächst 4 Jahre nachher« nach einem anderen Dienstherrn um. Er kehrt nach Köln zurück und beginnt dort unter französischer Regie die für »einige hundert pensionirte Geistlichen […] Pensions Zahlungen in Empfang zu nehmen und gegen einen billigen Abzug hin wiederum auszuzahlen«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519 fol. 82r.

Dieses »Geschäft« versieht er während der Zeit größter politischer Wirren bis ins Jahr 1813 »pünktlich ohne alle Vorwände und Klagen« und wird außerdem 1804 »als Steuer Einnehmer der beyden jetzigen Bürgermeistereyen Siedorf und Jürich vier Stunden von Köln entlegen, auf Lebzeit ernannt«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519 fol. 82r, 83v.

Hier trübt sich abermals die Aufstiegsgeschichte d’Honraths. 1804, noch unter der »gewissen Zusage« eingesetzt, »daß ich längstens binnen zweyen Jahren besser progidirt werden sollte«, löst sich diese Zusicherung bald in Luft auf, da die »nachgefolgte Präfecte ihre Kreaturen hatten die sie protegirten«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83v.

Ab 1814 kommt es schließlich zur endgültigen Laufbahn-Peripetie, denn dann, so d’Honrath, »fieng wahrhaft das Unglücks Schicksaal an mich allenthalten zu verfolgen, welches zu beschreiben, gar zu lange würde.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83v.

Performativ seiner Ankündigung zuwider handelnd beschreibt er dieses »Unglücks Schicksaal« dann doch auf immerhin einer halben Folio-Seite (die gesamte Bewerbung umfasst vier Seiten) und erzählt, wie er »von Männern die Oberbehördliche Stellen bekleiden auf eine unerlaubte, ungerechte und grausame Art verfolgt« wurde, indem diese »nach willkühr und wieder alle Gesetze mittelst persönlichen Haß gegen mich und meine Person verfahren haben.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83v.

Mit diesem Amts-Feldzug gegen seine Person endet schließlich die Laufbahn in der Finanzverwaltung. D’Honrath entschließt sich »nie mehr eine Kassa Verwaltung anzunehmen« und stattdessen in Preußen für eine »Polizey Inspekteurs Stelle entweder in Koblenz, Düsseldorf oder Kleve« zu bitten.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83.

Dieser doppelt gebrochene Lebenslauf weist an zwei entscheidenden Stellen mikro- und makrohistorische Turbulenzen die Schuld für verfehlte Laufbahnen zu. Wo es ab 1795 die kriegerischen Aktivitäten der Franzosen im Rheinland sind, die die Aussicht auf die väterliche Stelle zunichtemachen, ist es 1814 die inneradministrative Ranküne vorgesetzter Beamter, die seine Laufbahn im Finanzfach für immer verschließt.

Das Reichsherzogtum Kerpen-Lommersum, dessen Steuer-Einnahmen d’Honraths Vater verwaltete, wurde 1795 von Frankreich erobert. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München, 2007, S. 333

Erstaunlich ist, dass das Schicksal von 1795 sich nicht voraussetzungslos aus dem unglücklichen Zusammenstoß von Weltgeschichte und Lebenslauf ergibt, sondern vielmehr rhetorisch fabriziert wird. Während der Lebenslauf die Aufgabe der väterlichen Stelle und den Eintritt in österreichische Dienste als Folgeereignis des »leidigen Kriegs« plausibilisiert, herrscht zwischen dem Gang »über den Rhein« und der faktischen Übernahme Kerpen-Lommersums durch Frankreich de facto eine zeitliche Lücke von einem Jahr. Die Konsequenz 1794 in österreichische Dienste überzugehen, weil die Franzosen 1795 Kerpen-Lommersum eroberten, setzt also entweder ein überaus prophetisches Gespür voraus oder muss als retroaktive Kittung des Lebenslaufs betrachtet werden, die die suggerierte Schicksalshaftigkeit des biographischen Bruchs überhaupt erst produziert. Die ›Schicksalszeit‹ um 1800, die auch 1815 noch das populäre Zeitverständnis beherrscht,

Arianne Baggerman: Lost time. Temporal discipline and historical awareness in nineteenth-century dutch egodocuments, in: Arianne Baggerman/Michael Mascuch/Rudolf Dekker (Hg.): Controlling time and shaping the self. Developments in autobiographical writing since the sixteenth century, Leiden/Boston 2011, hier: S. 486.

wird dabei als unhintergehbarer, weil selbstverständlicher narrativer Rahmen mobilisiert, der es dem Erzähler erlaubt, retrospektiv eine fatalistische Bresche in den Lebenslauf zu schlagen.

Ganz allgemein gilt, dass Autobiographisierungen meist vom aktuellen Erzählzeitpunkt aus vorgenommen werden, von dessen Warte aus »Ereignisse gerahmt« und »Zusammenhänge hergestellt« werden. Winfried Marotzki: Aspekte einer bildungstheoretisch orientierten Biographieforschung, in: Dietrich Hoffmann/Helmut Heid (Hg.): Bilanzierungen erziehungswissenschaftlicher Theorieentwicklung, Weinheim 1991, S. 119–134, hier: S. 129.

Im Jahr 1814 hingegen betritt das Schicksal in der profanen Figur maliziöser Vorgesetzter den Mikrokosmos der Kölner Steuerbehörde. Wenn d’Honrath das Ende seiner Finanzbeamtenlaufbahn der Protektion von »Kreaturen« und dem »nach willkühr und wieder alle Gesetze« entfesselten »Haß gegen mich und meine Person« zulastet,

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83v.

dann zeigt er hierbei die anti-normative Durchdringung bürokratischer Institutionen an. Nicht Normallaufbahnen und Verhaltensreglements regeln hier die Karrieren von Beamten, sondern Patronage und Leidenschaft. Gesetzmäßige Progression prallt hier auf schicksalhafte Protektion und offenbart für d‘Honrath ein System, in dem sich Beamte nicht auf die »gewissen Zusagen«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1519, fol. 83v.

redlicher Dienstherren verlassen können und stattdessen der Günstlingswirtschaft ihrer Vorgesetzten unterworfen sind. Das Schicksal als blanker, persönlich orientierter »Haß« enthüllt wiederum die verheerende Wirkung, die Leidenschaften auch in Bürokratien anrichten können.

Bei Kant etwa nimmt sich der ›Hass‹ als Leidenschaft »Zeit, um sich tief einzuwurzeln und es seinem Gegner zu denken« und ist, wie alle Leidenschaften, grundsätzlich negativ konnotiert. Die Leidenschaften, so Kant, sind »wie eine Krankheit aus verschlucktem Gift oder Verkrüppelung anzusehen, die einen innern oder äußern Seelenarzt bedarf.« Immanuel Kant: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, in: Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften (Hg.): Kant‘s Gesammelte Schriften. »Akademie-Ausgabe«, Bd. 7, Berlin 1907, S. 117–335, hier: S. 252.

Wo der publizistische Diskurs um 1800 die scheinbare Emotionslosigkeit der Bürokratie beklagt,

Bernsee: Gefühlskalte Bürokratie, S. 155f.

zeigen die inneradministrativen Intrigen, dass das Amtswesen von Affekten aller Art infiziert ist.

Für einem ähnlichen Befund im Amtswesen der Habsburgermonarchie etwa ein Jahrhundert später, s. Burkhardt Wolf: Kafka in Habsburg. Mythen und Effekte der Bürokratie, in: Administory 1 (2016), S. 193–221, hier: S. 212.

Durch sie, so suggeriert der Lebenslauf d’Honraths, werden in letzter Konsequenz Staatsdiener aus ihrer rechtmäßigen Laufbahn vertrieben. Dem Schicksal weist d’Honrath so eine grundsätzlich laufbahnfeindliche Kraft zu.

Nun ist es jedoch genau jene laufbahnfeindliche Kraft des Schicksals, die in den Lebensläufen mobilisiert wird, um ins Stocken gekommene Laufbahnen zu enthemmen. Auch der ehemalige Steuereinnehmer Heuermann erfährt zunächst einen steilen Aufstieg unter französischer Verwaltung und avanciert 1808 im neu gegründeten Königreich Westphalen vom »Actuar des Friedensgerichts Essen […] zum Maire-Secretair daselbst« und »endlich am 18ten April 1809 zum Einnehmer der Kayserlichen Domainen«.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 42r, Anstellungsgesuch des ehemaligen Steuereinnehmers Heuermann, 18. 2. 1817. Eine solche Karriere war im Königreich Westphalen unter Napoleons Bruder Jerome keine Seltenheit. Die lokale Ebene der Beamten wurde zu einem guten Teil aus Offizianten des Ancien Régimes rekrutiert. Besonders auf der kommunalen Ebene der maires, percepteurs und receveurs war man auf lokales Personal angewiesen. Mustafa: Napoleon’s paper kingdom, S. 37.

In den Folgejahren sieht er sich bald »in eine äusserst günstige Lage« versetzt und wird »mit Anstellungen verschiedener Art überhäuft«.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 43v.

Ab 1811 folgt eine ganze Serie von Ernennungen und Beförderungen.

Man ernannte mich am 18. August 1811 zum Maire zu Gehrde, am 18ten September zum Percepteur zu Werther und Rödinghausen und endlich am 26ten desselben Monats zum Receveur des Enregistrements und der Domainen zu Essen.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 43v.

Doch auch in Heuermanns rasantem Lebenslauf nimmt die Aufstiegsgeschichte während der Zeit der ›Befreiungskriege‹ ein jähes Ende. Unterbrochen wird die Karriere durch den kriegsbedingten Regierungswechsel in Westphalen.

Unglücklicherweise hatte ich meine Anstellung in einer […] wieder in Besitz gewonnenen Provinz, so daß auch die noch fortbestandene Domainen Administration mir als Ausländer wieder entrissen, und den alten ehemaligen Hannöverschen Beamten zurück gegeben wurde.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 43v.

Auch hier wird die Karriereunterbrechung aber rhetorisch instrumentalisiert. Gerade weil er »durch die eingetretene Regierungsveränderung einer der unglücklichsten vormaligen Officianten« geworden sei, bittet er, ihm »wegen Anstellung bey der hier zu errichtenden Münze vor andern einen Vorzug zu Theil werden [zu] lassen«.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 44r.

Der rhetorische Eintrag schicksalhafter Karriereeinschnitte in den Lebenslauf folgt damit einem instrumentalistischen Kalkül. Indem die Brüche als Produkte unbeeinflussbarer Kräfte markiert werden, versuchen die Beamten die gescheiterten Laufbahnen nicht als Grund gegen, sondern gerade für eine Anstellung einzubringen. Die karrierehemmenden Turbulenzen der Franzosenzeit werden so auf der Ebene der Bewerbungsrhetorik genutzt, um Blockaden der eigenen Karriere zu lockern. Die Zeit der Kriege und staatlichen Veränderungen markiert zunächst den Einbruch biographischen Chaos, das jede zielgerichtete Laufbahn zunichtemacht. In einer solch turbulenten Zwischenzeit können regelgeleitete Karrieren unmöglich verfolgt werden. Gerade aus dieser Unordnung aber stiftet die Rhetorik der Lebensläufe eine neue Ordnung. Denn wenn Bewerber das Chaos der napoleonischen Zeit in ihre Erzählungen einbinden, sind kriegerische Unterbrechungen nicht mehr nur Hemmnisse, die passiv erlitten wurden. Das Schicksal wird vielmehr zu einem Argument umgestaltet, das eine Anstellung oder Beförderung in der Jetztzeit begründen soll. Die Karrieren zerschellen so zwar an schicksalhaften Klippen, weisen aber gerade in diesem Zerschellen auf das hinaus, was eigentlich aus ihnen hätte werden sollen.

Tatsächlich mag es daher wenig erstaunen, wenn die Karrierebrüche in den Lebensläufen zwar explizit genannt werden, ihre narrative Extension aber äußerst gering bleibt. So nennt etwa ein bereits 1807 arbeitslos gewordener Offiziant »die häufigen Begünstigungen der Fremdlinge« als Grund, »die unter so tüchtigem Titel begonnene Laufbahn zu verlassen«, um »einen beßeren Zeitpunkt abzuwarten«, den er sofort im nächsten Halbsatz – in der erzählten Zeit allerdings elf Jahre später – als »Zeitpunkt, welcher seiner Meinung nach heute vorhanden ist«, qualifiziert.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 59r, Anstellungsgesuch des Johann Stephan Malmendier de Malmendyé, 12. 2. 1818.

Dies führt schließlich dazu, dass die tumultartige Zeit zwischen der letzten Anstellung unter französischer Herrschaft und dem erbetenen Posten in Preußen qua ihrer Schicksalshaftigkeit übersprungen wird und die Beamten ein virtuelles Trajektorium zwischen der letzten innegehabten Stellung und der erwünschten Posten knüpfen können.

Heiliger Freiwilligendienst

Schicksalhafte Zustöße in den Vordergrund zu rücken, blieb jedenfalls nur eine rhetorische Taktik unter anderen. Für viele Bewerber war diese komplexe Bewerbungsstrategie keine Option. Entweder liefen ihre Karrieren in französischen Diensten relativ reibungslos, oder sie waren von vornherein in preußischen Diensten geblieben. Wesentlich virulenter hingegen war die Thematisierung der patriotischen Einstellung, Verdienste oder Aufopferung, die man für den preußischen Staat, ganz besonders im Medium des militärischen Freiwilligendienstes, erbracht hatte. Anders als in den amtlichen Schicksalsdramen hing hier die Stilisierung außergewöhnlicher Lebensepisoden in viel höherem Maß mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammen.

Bei der Lektüre der Lebensläufe stößt man immer wieder auf patriotische Selbstbezeugungen, Treueschwüre und Verdiensterzählungen. Diese sollten aber nicht vorschnell als Zeugnisse eines gerade aufgekeimten Nationalgefühls missverstanden werden.

Auch die historische Forschung konstatiert, dass patriotische Einstellungen, etwa unter Kriegs-Freiwilligen, weitaus weniger verbreitet waren, als es die zeitgenössische Publizistik gerne behauptete. Leighton S. James: For the Fatherland? The Motivations of Austrian and Prussian Volunteers during the Revolutionary and Napoleonic Wars, in: Christine G. Krüger/Sonja Levsen (Hg.): War Volunteering in Modern Times. From the French Revolution to the Second World War, Houndmills, Basingstoke, Hampshire/New York, NY 2010, S. 40–58, hier: S. 53f.

Die exorbitante Häufigkeit, mit der Bewerber ihre patriotischen Tätigkeiten, ganz besonders den Freiwilligendienst, thematisierten, war vielmehr der Hoffnung auf eine zukünftige Anstellung im Zivilfach geschuldet. Bereits zu Beginn der ›Befreiungskriege‹ versprach der preußische Staat denjenigen Personen einen unmissverständlichen Karrierebonus, die sich während der Zeit der Kriege als Freiwillige verpflichteten.

Karen Hagemann: »Mannlicher Muth und teutsche Ehre«. Nation, Militär und Geschlecht zur Zeit der antinapoleonischen Kriege Preußens, Paderborn 2002, S. 406f.

Im Manifest vom 8. Februar 1813 hieß es, »[k]ein junger Mann« solle »zu irgendeiner Stelle […] kommen, wenn er nicht ein Jahr bei den aktiven Truppen oder in diesen Jäger-Detachements gedient hat.«

Rudolf Ibbeken: Preußen 1807–1813. Staat und Volk als Idee und in Wirklichkeit, Köln 1970, S. 393.

In einem Aufruf, ebenfalls von Anfang 1813, verkündete Friedrich Wilhelm III., dass »jeder Offiziant, welcher den Feldzug mitgemacht hat, bei seinem Avancement im Civil-Dienst besonders berücksichtigt«

Eduard v. Hoepfner: Die Formation der freiwilligen Jäger-Detachements bei der preußischen Armee im Jahre 1813, in: Militär-Wochenbatt. Beihefte 1847/Januar und Februar, S. 1–38, hier: S. 4.

werden sollte. Die Kombination von Drohungen und Anreizen verwandelten den freiwilligen ›Dienst am Vaterland‹ so nachgerade in einen »Zwang zur Freiwilligkeit«

Ibbeken: Preußen 1807–1813, S. 394.

. Nach dem Krieg wurden die Drohungen und Versprechungen erneuert und in der Amtspresse zirkuliert.

Krohn (Hg.): Der Preußische Subaltern-Beamte, Potsdam 1854, S. 30.

Unbedingtes Recht auf Anstellung wurde dabei den Invaliden versprochen, den restlichen Freiwilligen sprach man ein Vorzugsrecht bei Stellenbesetzungen zu.

Krohn: Der Preußische Subaltern-Beamte, S. 30.

Den Bewerbern, die sich bei der rheinischen Provinzialverwaltung um Stellen bewarben, mussten sich diese Bekanntmachungen tief ins Bewusstsein eingebrannt haben. Wieder und wieder liest man von Freiwilligentätigkeit und Aufopferung für Preußen während der Kriege. Im festen Glauben an die Gültigkeit der gesetzlichen Anstellungsversprechen wurden Bewerber nicht müde von ihrer Dienstzeit während den ›Befreiungskriege‹ zu berichten. Im klassischen Duktus patriotischer Kriegsbegeisterung schreibt etwa Wachtmeister Krebs, dass er »die heiligen Pflichten des Sohnes«, seinen »so sehr bedürfenden Eltern nützlich seyn zu können«, in dem Moment aufgab, »als auch am Rhein Deutschland Freyheits Sonne aufzugehen begann«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 70v, Anstellungsgesuch des Wachtmeisters Krebs, 17. 12. 1817.

Die sakralen Pflichten der Familie verblassen vor dem Hintergrund nationaler Befreiung und gebieten »dem Jünglinge noch heiligere, |: für König und Vaterland :| auszuüben«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 70v.

.

Im Komparativ der Pflichten entscheidet sich Krebs für das ›Vaterland‹ und tritt »gleich beym Uebergange der hohen Alliirten über den Rhein als Freiwilliger unter die Fahne [s]eines Königs.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 70.

Gleichzeitig ist die wenig später bereits zum Superlativ erhobene »heiligste Pflicht«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 79v, Lebenslauf des Wachtmeisters Krebs, 3. 1. 1818.

zeitlich stark umgrenzt und weicht bald dem Begehren nach einer Zivilversorgung in der Kanzlei. Denn in der longue durée der »militairischen Carrière« schmilzt das »wirklich Erhabene: dem Vaterlande gedient zu haben« in sich zusammen. »Da mit dem immer herannahenden Alter [s]einer Eltern […] deren Umstände immer drückender werden«, kann sich in Krebs »nicht anders als ein heißer Wunsch nähren, denselben ihre letzten Tage, wenn auch nur wenig [zu] erleichtern.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 79r.

Doch dieser Wunsch muss unerfüllt bleiben, solange er in Militärdiensten steht; der geringe Verdienst droht das Ziel, die Eltern zu unterstützen, »zu spät zu erreichen« und damit die Großartigkeit des vaterländischen Dienstes »nicht in seiner Größe empfinden laßen [zu] können.«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 80v.

Der patriotische Dienst am Vaterland wird so auf die Ausnahmezeit der napoleonischen Kriege begrenzt und verliert auf lange Sicht rasant an sakraler Aufladung. In der erzählten Zeit ebnet die militärische Laufbahn dem Supplikanten Krebs schon 1818 nicht mehr Zugang zu höheren Zielen, sondern steht diesen diametral entgegen. Einst »heiligste Pflicht« ist sie nun ein Hindernis für die Subsistenz der Familie geworden. Paradoxerweise lässt sich dieses Hindernis aber in seiner patriotischen Valenz mobilisieren, um es aus dem Weg zu räumen. Denn um die ursprüngliche »Größe« des militärischen Dienstes am ›Vaterland‹ wieder richtig »empfinden« zu können, muss die militärische Laufbahn verlassen, und gegen eine Kanzleistelle eingetauscht werden. Als einer von wenigen ist Krebs mit dieser Strategie erfolgreich und wird für eine Anstellung im Zivilfach empfohlen.

LAV NRW R, BR 2, NR. 1521, fol. 74v, Reskript an den Wachtmeister Krebs, 14. 1. 1818.

Junge Bewerber rekapitulierten den Freiwilligeneinsatz in ihren Lebensläufen also nur bedingt mit Pathos und betonten vielmehr den Transaktionsanspruch, der durch ihren Kriegseinsatz entstanden sei.

Zur deutschnationalen Erinnerungskultur, s. Karen Hagemann: Umkämpftes Gedächtnis. Die Antinapoleonischen Kriege in der deutschen Erinnerung, Paderborn 2019.

Wenn sie sich dabei patriotischer Begrifflichkeiten bedienten, zeigten sie sich explizit als Leser königlicher Amtsversprechen und klagten diese durch das Format Lebenslauf ein. Ein Gerichts-Executor spricht von den ›Befreiungskriegen‹ als »Zeit wie das Vaterland in Gefahr war« und »zu deßen Vertheidigung« er sich »freiwillig hingegeben« hätte, repliziert in dieser Semantik aber beinahe wortwörtlich einen patriotischen Pakt. Denn »auch die zufolg Amtsblatt No. 6 Jahr 1816 vorgeschriebene gesetzliche Puncten und Vorschriften«, mithin der »deutliche ausgesprochene Wille unseres allergnädigsten König« sei gewesen, dass »jene so zur Zeit der Noth des Vaterlands vertheidigen geholfen, bei herrschenden Fähigkeiten und genügten Gesetz Bestimmungen mit Civil Anstellungen p.p. versorgt werden sollen.«

LA NRW; BR 0002, Nr. 1528, fol. 92v, Anstellungsgesuch des Gerichts-Executors Wilhelm Romberg, 15. 6. 1820.

Die Form patriotischer Hingabe verliert vor dem Hintergrund des gesetzlichen Überbaus, in dem sie rezipiert wird, ihren altruistischen Charakter. Eingetragen in Bewerbungsschreiben und Lebensläufe mutiert der Freiwilligendienst zu einer Kapitalform, die nicht mehr über allen Dingen als »heiligste Pflicht« schwebt, sondern primär zur Erlangung von Stellen genutzt wird.

Die hehren Versprechen von 1815/16 scheinen indessen nur für wenige Bewerber nahtlos in die Realität überführt worden zu sein. Vor allem für die subalternen Bewerber spitzte sich das Verhältnis zwischen Kriegsdienst und Anstellung zuweilen als Existenzfrage zu. Die Tätigkeiten im Militär, etwa »zwey Jahre als Sekretair im Lazareth«, »neun Monathe unter dem 8ten Ohlauer Regiment«

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 8v, Anstellungsgesuch des Veteranen Friederick Haller, 20. 3. 1816.

, »als Freiwilliger im Kriegs-Dienst«

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 12v, Lebenslauf des gewesenen Freiwilligen Carl Joseph Hirler, 6. 4. 1816.

, »als Oberjäger« im »ganzen Feldzug«,

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 18v, Anstellungsgesuch des Veteranen Hartwig 9. 4. 1816.

»als Vertheidiger des Vaterlandes und […] Lieutenant der Minden Ravenburgschen Landwehr«

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1632, fol. 2r, Lebenslauf des Veteranen Carl Wilhelm Schultze, 28. 3. 1816.

, oder als invalide gewordener »Trompeter«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 105v, Anstellungsgesuch des invaliden Trompeters Merretig, 22. 9. 1821.

, enden in den Lebensläufen abrupt mit dem Ende der napoleonischen Kriege und stürzen die Supplikanten in die Arbeitslosigkeit. Die Entlassung aus dem Kriegsdienst mutiert so zuweilen zum Existenzdrama. Ein Bewerber teilt mit, »nach geleistetem militäirischem Dienste meine vorige Stelle verloren« zu haben, »folglich arm und brodlos geworden« zu sein.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1628, fol. 11v, Anstellungsgesuch des gewesenen Freiwilligen Carl Joseph Hirler, 6. 4. 1816.

Für einen anderen läutet der Abschied eine Periode »ohne Beschäftigung« ein, die ihn »aus Mangel an Vermögen« auch außer Stande setzt »ein eigenes Geschäft anzufangen«.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 8v.

Ein Dritter verweist zwar auf frühere »Versprechungen« seine »gerechten und billigen Wünsche[n] um Wiederanstellung […] im Fall glücklicher Rückkehr aus dem Kampfe für das Vaterland« zu erfüllen. Doch noch im Nebensatz entpuppt er diese Wünsche als Illusion, da »wegen der außerordentlichen Menge von Competenten« wohl »nur schwache Hoffnungen« bestehen könnten.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1632, fol. 1v, Anstellungsgesuch des Veteranen Carl Wilhelm Schultze, 28. 3. 1816. Von einer ungeheuren Anzahl an Bewerbern zeugen auch mehrere Einträge in Amtsblättern, die die Öffentlichkeit bitten, sich mit Anstellungsgesuchen zurückzuhalten. Georg J. G. A. von Reiman: Bekanntmachung das Bewerben um Anstellung betreffend, in: Journal des Nieder- und Mittelrheins 40 (1816), S. 347; Friedrich zu Solms-Laubach: Dienstanstellungsgesuche, S. 157.

Entgegen der landläufigen Versprechungen bedeutete das Ende des Kriegs in den Lebensläufen für viele den Übergang ins berufliche Aus.

Die Tatsache, dass ein Großteil, der in die Registraturen der rheinischen Ober- und Regierungspräsidenten eingegangenen Anstellungsgesuche negativ beschieden wurde, erhärtet diesen Befund auf der personalpolitischen Ebene. Bei einer Stichprobe von 40 größtenteils subalternen Gesuchen lag die Ablehnungsquote bei ca. 90 %.

Arbeitslosigkeit und Elend werden gleichzeitig nicht ohne Grund ins Spiel gebracht. Die Lebensläufe stehen hier in der langen Tradition des Supplikenwesens, in der die Darstellung der eigenen Nöte und existenziellen Sorgen systematisch genutzt wurde, um bei höherrangigen Adressaten Mitleid auszulösen und eine Besserung der Verhältnisse zu erwirken.

Johann H. Bolte: Berlinischer Briefsteller für das gemeine Leben. Zum Gebrauch für deutsche Schulen und für jeden, der in der Briefstellerei Unterricht verlangt und bedarf, Berlin 1795, S. 94f.

Schilderungen der persönlichen Not wurden vor allem dann virulent, »wenn die Bitte selbst nicht so recht zulässig […] und von schwachen Gründen unterstützt«

Bolte: Berlinischer Briefsteller für das gemeine Leben, S. 238.

war, oder, übertragen auf die Lebensläufe subalterner Bewerber, außer dem abgeleisteten Kriegsdienst keine besonderen Qualifikationen vorlagen.

Patriotische Ersatzleistungen

Prinzipiell war der Freiwilligendienst bei rheinländischen Bewerbern nicht unbedingt vorauszusetzen. Auf der linken Rheinseite gab es keine große Begeisterung für die Aufrufe der preußischen Generalität; nur wenige meldeten sich freiwillig zum Kriegsdienst, den meisten Rheinländern war die angebliche ›Schicksalsfrage‹, ob sie französisch bleiben oder ›befreit‹ werden sollten, relativ gleichgültig.

Roger Dufraisse: De la Révolution à la Patrie. La rive gauche du Rhin à l‘époque francaise (1792–1814), in: L‘Allemagne à l‘époque napoléonienne. Questions d’histoire politique, économique et sociale, Bonn 1992, S. 37–75, hier: S. 69–70.

Friedrich zu Solms-Laubach, der spätere Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg, antizipierte dies in einer Instruktion vom 3. Juli 1815 und stellte ein Dreiklassensystem auf, gemäß dem einheimische Kandidaten rekrutiert werden sollten.

Poestges: Personalpolitik, S. 17.

Grundsätzlich sollte den sogenannten »Indignaten« bei Anstellungen der Vorzug gegeben werden, Rheinländer also vor Personen aus anderen Provinzen angestellt werden.

Vor allem im Bereich höherer politischer Beamter ist diesem Anspruch nicht Geltung getragen worden. Nicht-Einheimische erhielten hier vermehrt den Vorzug vor Rheinländern. 1817 waren nur ein Viertel aller höheren Beamtenstellen von Rheinländern besetzt, zusätzlich gab es ein starkes Bias für protestantische Kandidaten. Michael Rowe: From Reich to State. The Rhineland in the revolutionary age, 1780–1830, Cambridge 2003, S. 255 Auf der Ebene des mittleren und unteren Verwaltungspersonals überwogen hingegen die Einheimischen. Schlemmer: …beynahe gänzliche Vernachlässigung der Einländer?, S. 133.

Wichtig war aber die patriotische Einstellung. 1815 hatte man im Kölner Oberpräsidium »Personal-Notizen« angelegt, aus denen hervorgehen sollte, welche (ehemaligen) Staatsdiener sich während der französischen Herrschaft »als Deutsche deklariert hatten«, wer zwar qualifiziert war, aber einen »zweifelhaften Leumund« hatte, und wer zu den »überzeugte[n] Bonapartisten« gehörte und deswegen von der Bürokratie ausgeschlossen werden musste.

Schlemmer: …beynahe gänzliche Vernachlässigung der Einländer?, S. 133f.

In der endgültigen Kabinettsorder von 1817 wurde das Klassensystem beibehalten. Interessant ist in dieser Hinsicht vor allem die dritte Klasse, die alle Beamten umfasste, die unter französischer Herrschaft lebten. Zu ihnen zählten einerseits jene pro-preußischen Beamten, die »mit den abgetreten gewesenen Provinzen unter fremde Herrschaft gekommen, von diesen verstoßen, aber in jenen Provinzen geblieben«

Allerhöchste Cabinets-Ordre betreffend die Gehalts- und Pensions-Entschädigungen in den wieder vereinigten und neuen Provinzen, in: Karl Albert von Kamptz (Hg.): Annalen der Preußischen innern Staats-Verwaltung, Bd. 1, Heft 3, Berlin 1817, S. 14–20, hier: S. 18.

waren. Sie hatten, sofern sie dienstfähig und qualifiziert waren, Anspruch auf Anstellung.

Allerhöchste Cabinets-Ordre betreffend die Gehalts- und Pensions-Entschädigungen in den wieder vereinigten und neuen Provinzen, S. 18.

Andererseits setzte sich die dritte Klasse aber auch aus unter französischer Herrschaft dienenden Offizianten zusammen. Solange diese »unbescholten« waren, versprach man ihnen sie »in einem gleichen Verhältnisse, wie vorhin« anzustellen.

Allerhöchste Cabinets-Ordre betreffend die Gehalts- und Pensions-Entschädigungen in den wieder vereinigten und neuen Provinzen, S. 17.

Vor allem im Bereich des Subalternbeamtentums war aber auch hier der Stellenwert freiwilligen Engagements in den ›Befreiungskriegen‹ nicht unerheblich. Die Instruktion von 1815 etwa sollte explizit nur »provisorisch seyn«, da eine voreilige fixe Besetzung der subalternen Posten »ungerecht gegen die Freiwilligen seyn würde«.

Schindlmayr: Zur preußischen Personalpolitik in der Rheinprovinz, S. 23.

Aus den Lebensläufen geht hervor, dass Bewerbern der patriotische Imperativ, der in den gesetzlichen Bestimmungen durchklang, nicht unbekannt gewesen ist. Immer wieder betonten sie die geteilte Gesinnung, die sie mit Preußen und gegen Frankreich verband. Auf diese Weise versuchten sie zu kompensieren, was ihnen an ›Ansprüchen‹ aufgrund mangelnden freiwilligen Engagements fehlte. Steuereinnehmer Heuermann antizipiert die Einwände,»daß ich für das Vaterland keine Militairdienste geleistet habe« und kontert sie mit dem Argument, »daß mir dieses wegen Flechten am Ohre unmöglich war«.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 64r.

Gleichwohl belässt er es nicht bei der bloßen Untauglichkeit, sondern führt aus, wie er die patriotische Fehlleistung stattdessen zu kompensieren suchte: »[T]rotz Mangel an Verdienst« stattet er seinen »unvermögenden Bruder zu den Feldzügen von 1814 und 1815 als Freiwilligen Jäger im Königlichen Dienste zum Besten des Vaterlandes zwey mal auf [s]eine Kosten« aus.

LAV NRW R, BR 4, Nr. 1628, fol. 65v.

Materiell von ihm ausgerüstet, setzt Heuermann seinen unvermögenden Bruder als Ersatzkörper in Szene, der ihn an seiner statt auf den napoleonischen Schlachtfeldern vertritt.

Der arbeitslose Sprachlehrer Kauhausen, dessen Gesuch bereits einmal wegen des fehlenden Freiwilligendienstes abgeschlagen wurde, legt eine »kurze Beschreibung zur Rechtfertigung des [ihm] gemachten Vorwurfs«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 9v, Anstellungsgesuch des Joseph Kauhausen, 15. 5. 1816.

vor. Hier zeigt er nicht nur an, wie er sich für das ›Vaterland‹ verausgabte, sondern buchstabiert die äußeren Umstände aus, die ihn am patriotischen Dienst hinderten. Als Sprachlehrer »durch das Kriegsgetümmel auf einmal ohne einiges Verdienst« und »selbst ohne Hoffnung selbiges einigermaßen wiederzulerlangen«, da »durch den Haß einer wahrhaft schlangenartigen Nation auch dabey ihre Sprach verhaßt wurde«, bittet er seine Eltern, »unter die Schaar der Freywilligen gehen« zu dürfen.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 9r.

Diese schlagen ihm seine Bitte jedoch ab und so muss er »nach verschiedenen Versuchen von [s]einem Vorhaben abstehen«. Gleichzeitig brennt auch in Kauhausen das dringende Bedürfnis, diese patriotische Fehlleistung irgendwie zu kompensieren. Er nimmt das ihm »damals übrig bleibende Geld, nämlich 2 ½ Cron, mithin einen Werth von 21 Reichtsthalern«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10v.

und spendet es für die Ausstattung der Freiwilligenregimenter.

Diese beiden Kompensationsversuche – die Equipierung des Bruders anstatt seiner selbst und die Aufopferung sämtlicher Ersparnisse – rücken den Freiwilligendienst in die Domäne des Ökonomischen. Die Aufrechnung in Kronen, Talern und Equipage transformiert das, was weiter oben als »heiligste Pflicht« und unaufwiegbares patriotisches Gut präsentiert wurde, endgültig in einen kommensurablen Ereignistyp. Die Bewerber suggerieren nicht nur, dass der abgeleistete Freiwilligendienst gegen Stellen eingetauscht werden kann, sondern führen darüber hinaus eine Reihe von Techniken vor, mit der die eigene ›Nicht-Freiwilligkeit‹ aufgewogen und zur patriotischen Ersatzleistung gemacht werden soll. Der Prozess dieses Aufwägens folgt dabei einer ökonomischen Steigerungsund Verausgabungslogik: Heuermann stattet seinen Bruder nicht einmal, sondern zweimal für den Krieg aus; Kauhausen bringt sämtliche übrige Ersparnisse »auf den Altar des Vaterlandes«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10v.

. Die Darbietung dieser Gaben steigert sich so zur Form eines Opfers, das zwar in absoluten Zahlen »unbedeutend«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10v.

erscheint, aber »relativè […] den größten Nachtheil bewirken muss«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10v.

und aufgrund dieser einschneidenden Wirkung als »freywilliger Beytrag«, mithin als »reines und annehmbares Opfer«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10r.

anzusehen ist. Die Form des Opfers als freiwilliger Beitrag ist es schließlich, was für Bewerber die Geldspende mit dem Kriegsdienst äquivalent setzt. Und so schließt Kauhausen sein Gesuch mit einem luziden Bewertungs-Appell:

[A]llein dieses Privilegium, wodurch Allerhöchst dieselben die Belohnung ihrer freywilligen Aufopferung an den Tag legen, bezieht sich nicht auf das Jäger, sondern auf das verdienstvolle Wort freywillig [Hv. i. Org.], in dieser Hypothese überlasse ich nun der Entscheidung Euer Excellenz, ob mein Opfer, das ebenfalls freywillig [Hv. i Org.] und eine edle [Hv. i. Org.] Handlung war, auch nicht verdient in dieser Hinsicht berücksichtigt zu werden?

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 10r.

Schon etwas leichter konnten sich Bewerber entschuldigen, die darstellen konnten, wie sie »unter fremde Herrschaft gekommen« und »von dieser verstoßen« wurden.

Allerhöchste Cabinets-Ordre betreffend die Gehalts- und Pensions-Entschädigungen in den wieder vereinigten und neuen Provinzen, 15.

Ein früherer, nun 78-jähriger Offiziant gibt als Grund für eine Pension die »durch den nicht nach französischem Sinne geleisteten Huldigungs-Eid […] zugezogene Ungnade« an, damit ihm das Leben zumindest »am Ende meiner Tagen versüßet werden möge«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1521, fol. 53v, Gesuch des Beamten Krauthausen, 29. 9. 1815.

Da die Weigerung, den Treue-Schwur auf die französischen Machthaber abzuleisten, die unmittelbare Entlassung nach sich zog,

Hansgeorg Molitor: Vom Untertan zum Administré. Studien zur französischen Herrschaft und zum Verhalten der Bevölkerung im Rhein-Mosel-Raum von den Revolutionskriegen bis zum Ende der napoleonischen Zeit, Wiesbaden 1980, S. 193f.

leitet dieser Bewerber seine Ansprüche unmittelbar von seinem patriotischen Trotz ab, der ihn um seine Einkünfte gebracht hatte.

Mit einem ähnlichen Tenor berichtetet auch Stephan Malmendier de Malmendyé von seiner ins Stocken gekommenen Laufbahn während des napoleonischen Regimes. Anfangs noch »spiegelte man [ihm] die glänzendsten Aussichten vor«, ehe »Organisationen auf Organisationen, kurz Veränderungen« eintraten, »derer Jede zur Folge hatte daß […] die Aussichten für die Landeskinder […] immer kärglicher« wurden.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 62, Lebenslauf von Stephan Malmendier de Malmendyé, 13. 3. 1818.

Von seiner noch 1799 verheißungsvollen Laufbahn im Finanzfach ist bald nicht mehr viel übrig; obwohl sich der Bewerber »bestrebt in allen Verwaltungszweigen nützlich zu arbeiten« eröffnet »[d]ie damalige Lage der Dinge – 1807 […] dem Deutschen […] täglich weniger Aussichten zur Beförderung«, was ihn schließlich dazu veranlasst seine »unter tüchtigem Titel betretene Laufbahn zu verlaßen u[nd] in Erwartung günstigerer Zeiten – dieselbe mit dem Privatleben zu vertauschen«.

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 62r.

Genau dieser Übertritt ins Privatleben zeichnet er nun aber als Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Bewerbern aus, da er »zur franz[ösischen] Zeit nicht mit dem Strom geschwommen u[nd] ein Alltagsmensch geworden«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 63v.

sei. Bemerkenswerterweise gerät so der eigentlich passive Rückzug zur paradigmatischen Geste politischen Widerstands, die de Malmendyé vor allen jenen Deutschen auszeichnen soll, die in französischen Diensten verblieben waren und damit zu Kollaborateuren wurden. Der Versuch seine selbstgewählte Häuslichkeit als Verstoß aus fremder Herrschaft zu stilisieren blieb indessen erfolglos. In einer ausnahmsweise relativ detaillierten Antwort heißt es, de Malmendyé könne nicht angestellt werden, da er »weder 1814 noch 1815 Kriegsdienste geleistet habe[], und eben so wenig in einem StaatsAmte vorgefunden worden«

LAV NRW R, BR 2, Nr. 1523, fol. 64v, Reskript an Stephan Malmendier de Malmendyé, 6. 4. 1818.

sei. Obwohl der Bewerber formal der dritten Klasse ehemaliger Staatsdiener zugerechnet hätte werden können, zeigt dieses Reskript, dass die gesetzlichen Vorgaben im Zweifelsfall in alle Richtungen ausgelegt werden konnten.

Der Lebenslauf als multivalente Form

Es bleibt die Frage, was so heterogene Strategien wie amtliche Schicksalsdramen, heilige Freiwilligkeit oder patriotische Ersatzleistungen auf der Ebene des Erzählens vereint. Zunächst antizipieren alle Lebensläufe ein heteronomes Bewertungssystem, das festlegt, welche Form das Leben für eine bestimmte Stelle anzunehmen hatte. Dieses Bewertungssystem war vor allem deshalb starr gerastert, weil es sich direkt in gesetzliche Bestimmungen übersetzte. Die zentralen Kriterien der Anstellbarkeit waren für jeden Verwaltungssektor und für jede Hierarchieebene gesetzlich festgelegt und in erforderliche Kenntnisse, Prüfungen, Fähigkeiten und Qualifikation unterteilt. Für die Ausnahmeperiode der postnapoleonischen Zeit hatte man dieses strikt laufbahnbezogene Bewertungskorsett zwar versucht, den Umständen der Zeit anzupassen, auch hier endete die Neubewertung von Karrieren aber in einem gesetzlich festgelegten Kriterienkatalog. Besonders in den oberen Rängen der Verwaltung war für eine ausreichende Bewerbung eine mehr oder weniger stringente Normallaufbahn erforderlich, die zumindest manche Bewerber auch darzustellen versuchten. Natürlich wussten die Bewerber aber, dass zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungskriterien und der tatsächlichen Bewertungspraxis eine kasuistische Anwendungslücke klaffte, die Bestimmungen im Einzelfall also unterminiert werden konnten.

Ganz allgemein werden rein ›rationale‹ Personalentscheidungen in Organisationen häufig von anderen Faktoren wie Patronage, Affekten oder Einzelfallüberlegungen überlagert. Luhmann: Organisation und Entscheidung, S. 294–297. Geschichtliche Belege finden sich für die Zeit um 1815 sowohl in der napoleonischen als auch der preußischen Administration, Bernsee: Moralische Erneuerung, S. 327; Déborah Cohen: Le recrutement des cours impériales en 1810, construction d‘une administration européenne ou validation de privilèges locaux traditionnels?, in: Jean-Pierre Jessenne/Hervé Leuwers/Anne Jourdan (Hg.): L‘Empire napoléonien. Une expérience européenne?, Recherches, Paris 2014, S. 332–346, hier: S. 333.

Während sich aus der Perspektive der Behörde die Frage stellte, mit welchen Kriterien ein Lebenslauf zu bewerten sei, eröffnete sich für die Verfasser der Lebensläufe ein komplementär dazu gelagertes Problem. Der Kristallisationspunkt der Bewerbungspraxis lag in der Frage, wie und durch welche Strategien sich der Wert eines Lebenslaufs auch dann möglichst hoch ansetzen ließ, wenn er nicht oder nur teilweise den gesetzlichen Bewertungskriterien entsprach.

An diesem Punkt nun setzt der Lebenslauf als multivalente Form an. Gerade wenn die Formations- und Berufsgeschichte eines Individuums gebrochen oder nicht kompatibel mit den vorgeschriebenen Laufbahnvoraussetzungen war, versuchten Bewerber ihren mangelhaften Lebenslauf mit Alternativereignissen aufzuwerten. So stellten Kandidaten ihre Ansprüche auf einen Posten etwa eine Erzählung ihres Schicksals während der langen Zeit der napoleonischen Herrschaft dar, das größtenteils in harten Entbehrungen und beruflichen Entgleisungen bestand. Oder sie setzten in besonderem Maße ihre Opferbereitschaft während der ›Befreiungskriege‹ in Szene und stilisierten ihren Einsatz in den Freiwilligenkorps zu sakralen Leistungen und unbestreitbaren Anstellungsgründen. Schließlich gab es Bewerber, die nicht an den ›Befreiungskriegen‹ teilgenommen hatten und diesen Mangel an ›vaterländischem Engagement‹ über patriotische Ersatzleistungen auszugleichen versuchten. Die multivalente Logik des Formats Lebenslauf ließ also einen biographischen Überschuss zu, der weit mehr darstellen konnte als nur genormte Qualifikations- und Laufbahnprofile.

Wissend um die Nicht-Erfüllung der objektiven Anforderungen, nahmen Bewerber in ihren Lebensläufen also alternative Wertungen der eigenen Laufbahn vor und problematisierten die gesetzliche Bewertungsmatrix. Rhetorisch aufblühende Lebensläufe erlaubten es Bewerbern, ihre Leben anders und höher zu valorisieren, als es die offiziellen Bestimmungen vorsahen. Auf einem anderen Papier stand freilich die behördliche Anerkennung dieser Strategien. Angesichts einer schier überwältigenden Nachfrage nach staatlicher Anstellung wurden nur die wenigsten Bewerbungen bewilligt, weshalb nur schwer geklärt werden kann, ob durch die multivalente Rhetorik tatsächlich Verwaltungsnormen ausgehebelt werden konnten.

In jedem Fall aber speisten sich die Mehrwerte in den Lebensläufen aus multiplen nicht-bürokratischen Wertesystemen (etwa der Semantik des Schicksals, der sakralen Aufladung des Patriotismus oder der ökonomischen Tauschlogik freiwilliger Kriegsspenden), die im Medium des prosaisch verfassten Lebenslauf mühelos in die Welt des amtlichen Schriftverkehrs überführt werden konnten. Eingepasst in den Tumult der napoleonischen Zeit malten diese Bewertungen die Laufbahn oft als turbulent und deshalb unverschuldet unterentwickelt aus. In der Antizipation eines immer situativen Bewertungsprozesses hofften Bewerber mit multivalenten Lebensläufen die gesetzlichen Bewertungskriterien zu überspielen und die praktische Bewertung zu ihren eigenen Gunsten zu beeinflussen. Lange vor dem Zeitalter tabellarischer Lebensläufe und der »Produktion von standardisierten, dekontextualisierten Inskriptionen«

Peter Becker: Formulare als »Fließband« der Verwaltung? Zur Rationalisierung und Standardisierung von Kommunikationsbeziehungen, in: Peter Collin/Klaus-Gert Lutterbeck (Hg.): Eine intelligente Maschine? Handlungsorientierungen moderner Verwaltung (19./20. Jh.), Baden-Baden 2009, S. 281–298, hier: S. 290.

konstituierte der Lebenslauf nach 1815 damit eine Form, in der eine Vielzahl nicht-amtlicher Lebensbewertungen integriert werden konnten. Solange keine diagrammatischen Schreibvorlagen existierten, die den Bewerber ästhetisch in eine Normallaufbahn hineinpressten, war der Lebenslauf eine potente und multivalente Form, mit der sich Bewerber nicht nur situativ in normative Setzungen einpassen und einschreiben, sondern auch gegen diese anschreiben konnten. Anders als in heutigen Lebenslauf-Formularen war »die Deutungs- und Entscheidungsmacht der Behörde«

Becker: Formulare als »Fließband« der Verwaltung?, S. 294.

also zumindest auf der Ebene des behördlichen inputs infrage gestellt.

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