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Midwifery students don’t sell shoes! A comment on midwifery education in Germany. / Hebammenstudierende verkaufen keine Schuhe! Ein Kommentar zur Hebammenausbildung in Deutschland.


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HEBAMMENSTUDIERENDE VERKAUFEN KEINE SCHUHE DIE SCHWEIZ ALS VORREITER IN DER BUNDESSTAATLICHEN AKADEMISIERUNG DER HEBAMMEN

Entsprechend der EU-Direktive 2005 haben viele europäische Staaten in den Folgejahren die Hebammenausbildung in ein Studium überführt. Die Schweiz hat diesen Übergang flächendeckend vollzogen und konnte bereits damals an akademische Vorläufermodelle in der Westschweiz anschließen. Durch die bundesstaatliche Einführung des Hebammenstudiums unterblieb eine Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen.

In Deutschland begann in den gleichen Jahren eine föderalistisch geprägte heterogene Debatte, die in der Modellklausel von 2009 einen ersten vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Höhepunkt erreichte. Infolge dieser Modellklausel konnten primärqualifzierende Hebammenstudiengänge an den Start gehen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang eine eigens den Gesundheitsberufen vorbehaltene Hochschule gegründet und sich im Hebammenstudium in der Folge auf die Modellklausel berufen. Die Einführung verschiedener primärqualifizierender Bachelor-Studiengänge brachte mehr Vor- als Nachteile. Nach über einem Jahrzehnt profitieren wir von dem Erfahrungsreichtum an diesen Standorten. Gleichzeitig führte die Einführung von Pilotstudiengängen zu einer kontroversen Debatte zwischen denen, die der Akademisierung geneigt waren, und jenen, die eher der Hebammenausbildung verhaftet blieben und die Vorteile einer tertiären Bildung nicht teilen konnten und wollten.

Nach über einem Jahrzehnt heterogener Bildungsangebote für werdende Hebammen bewirkte die EU-Direktive 2013, dass Ende 2019 das neue Hebammengesetz verabschiedet wurde. Reibungsverluste durch Abwägungsdebatten gehören nun der Vergangenheit an. Seit dem Jahreswechsel 2019/2020 gibt es in Deutschland nur noch eine Richtung: Hin zum Dualen Studium.

HEBAMMENSTUDIERENDE SIND GLEICHZEITIG STUDIERENDE UND BESCHÄFTIGTE

Im dualen Studium sind die werdenden Hebammen gleichzeitig eingeschriebene Studierende und Ausbildungsbeschäftigte. Die Studierenden werden somit Botschafterinnen des Hochschulstandortes am Ort der klinischen Praxis. Hebammenstudierende zahlen die semesterrelevanten Gebühren und erhalten eine tarifrechtlich vorgegebene Ausbildungsvergütung. Sie nehmen das Studium an der Hochschule und/oder Universität wahr. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens unterzeichnen sie einen Ausbildungsvertrag und gehen ihren praktischen Verpflichtungen in der Klinik nach. Durch den Ausbildungsvertrag findet eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung statt. Die Studierenden haben einen tariflich festgelegten Urlaubsanspruch und keine Semesterferien. Das Studium endet mit einer staatlichen Prüfung. Die typischen Semesterferien wird es für dual Studierende nicht geben. Dieser Spagat zwischen Hochschule und Ausbildung ist mit Herausforderungen verbunden: Theorie und Praxis werden in einem direkteren Austausch im Sinne eines reflexiven Prozesses treten. Dies entspricht der Intention des Hebammengesetzes. Letztendlich geht es um eine mit den Lernorten abgestimmte Kompetenzentwicklung

HEBAMMENSTUDIERENDE VERKAUFEN KEINE SCHUHE

Vor dem Hintergrund eines regulierten Ausbildungsverhältnisses stellt sich die Frage nach den typischen Nebenjobs einer Studierenden. Hebammenstudierende werden während ihres Studiums wenig Zeit haben und kaum einem üblichen Studierendenjob nachgehen können. Kommt man aus dem tradierten Geschehen der Hebammenausbildung, klingt dies nachvollziehbar, da die Hebammenausbildung bereits vergütet war. Mit dem neuen Hebammengesetz kann sich Ähnliches abzeichnen. In anderen Ländern mag sich ein anderes Bild ergeben: Bei einem Forschungsaufenthalt in Australien ging es um das dortige Hebammenstudium. Eine meiner Kolleginnen berichtete, dass die Studierende, die mittags in der Vorlesung saß, abends in einer Shopping Mall Schuhe verkauft hat, um sich das Studium zu finanzieren.

Möge das in sich hochkomplexe Hebammengesetz dazu beitragen, dass Studierende während des Studiums Tätigkeiten nachgehen, die der beruflichen Qualifikation einschlägig dienen.

eISSN:
2296-990X
Languages:
English, German
Publication timeframe:
Volume Open
Journal Subjects:
Medicine, Clinical Medicine, other