Nimmt man den ersten Band des JEV zur Hand – er wurde im April 1989 veröffentlicht, also noch in Unkenntnis der großen politischen Wende, die sich in jenem Jahr in Europa zu vollziehen begann – und schlägt das Vorwort auf, so stößt man auf folgende programmatische Aussage: »Das vorliegende Jahrbuch ist im wesentlichen auf das 17. bis 20. Jahrhundert ausgerichtet und von seinem wissenschaftlichen Zugriff her interdisziplinär und komparativ angelegt, das heißt zugleich am Reichtum und an der Bündelung der theoretischen Perspektiven und empirischen Erträge interessiert. Zu seiner europäischen Dimension gehört neben dem Vergleich auch das Studium des zwischen den einzelnen Ländern stattfindenden kulturellen Austauschs.« Mit der Ausrichtung auf Europa, heißt es darüber hinaus, werde »zugleich die Gelegenheit wahrgenommen, die Entwicklung der europäischen Union mit einer historischen Grundlegung ihrer administrativen Bezüge wissenschaftlich zu begleiten«. Wie kam es zu diesem Programm, das letztlich zwanzig Bände trug?
Erinnerungen werden mit der Zeit immer lückenhafter, auch stilisieren sie sich zunehmend. Insofern war ich froh, dass ich die Einladung, für die vorliegende erste Nummer einer neuen verwaltungshistorischen Zeitschrift etwas von der Gründung und aus der Werkstatt des JEV zu berichten, in der beruhigenden Gewissheit annehmen konnte, dafür auf noch recht vollständige Akten zurückgreifen zu können. Die Last des Papiers rief in mir freilich die Last der Arbeit wach, die ich als Herausgeber und Redakteur damit gehabt habe. Daher blätterte ich in den Akten zunächst durchaus mit Skepsis, doch wuchs alsbald die Neugier, und zuweilen trat auch Vergnügen hinzu. Manches hatte ich vergessen, über manches ließ sich staunen. Am Schluss steht die Erleichterung, nunmehr das meiste entsorgen zu können.
Der Verlagsvertrag, abgeschlossen mit dem Nomos Verlag in Baden-Baden, wurde von mir Anfang August 1988 unterzeichnet. Er verpflichtete beide Seiten zunächst für fünf Bände und reservierte mir im Fall der Kündigung das Recht am Titel und Projekt des JEV. Zu einer Kündigung seitens des Verlags ist es nicht gekommen. Gekündigt habe ich selbst, angesichts meiner Emeritierung und des damit verbundenen Fortfalls jener Mittel an Finanzen und Personal, die der Lehrstuhl für öffentliches Recht und europäische Verwaltungsgeschichte, den ich in der Hansestadt Greifswald an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität innehatte, dem JEV zur Verfügung stellen konnte. Als ich 1992 von der Georg-August-Universität Göttingen einem Ruf nach Greifswald folgte, an eine bereits im 15. Jahrhundert gegründete Universität, deren Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät allerdings 1945 durch die sowjetische Militäradministration geschlossen worden war und nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erst wieder aufgebaut werden musste, da hatte ich die ersten Bände des JEV schon im Gepäck.
Die Idee zu seiner Gründung war mir im Sommer 1987 gekommen. Zuvor, ab September 1986, hatte ich in Florenz eine fruchtbare Zeit als Jean-Monnet-Fellow am Europäischen Hochschulinstitut ( Erk Volkmar Heyen, »Professionalisierung und Verwissenschaftlichung: Zur intellektuellen Struktur der deutschen Verwaltungsgeschichte«, in: Ius Commune. Veröffentlichungen des Max-PlanckInstituts für europäische Rechtsgeschichte 12 (1984), S.235–251, hier S. 244 ff.
Es ist unschwer zu erkennen, dass das Thema des ersten JEV-Bandes (»Formation und Transformation des Verwaltungswissens in Frankreich und Deutschland [18./19. Jh.]«) aus dem Initiativprojekt des Arbeitskreises hervorgegangen ist. Doch ist auch das Thema des zweiten, 1990 erschienenen Bandes (»Konfrontation und Assimilation nationalen Verwaltungsrechts in Europa [19./20. Jh.]«), das sich ebenfalls stark auf Frankreich und Deutschland bezieht, diesem Arbeitskreis geschuldet, wenngleich es zunächst nicht im Vordergrund stand. Zum ersten Thema wurde Ende April 1987 im angenehmen, der Zusammenarbeit förderlichen Ambiente der Werner-Reimers-Stiftung in Bad Homburg v. d. H. ein Kolloquium durchgeführt, finanziert von der Stiftung Volkswagenwerk und dem französischen CNRS (
Wie das JEV ist auch schon meine frühere Beschäftigung mit der europäischen Verwaltungsgeschichte aus einem wissenschaftshistorischen Interesse und einem weiter greifenden, politischen und kulturellen Interesse an Frankreich erwachsen. Um diese Besonderheit verständlich zu machen, möchte ich auf die Entstehung und Entfaltung dieser Interessen etwas näher eingehen, zumal dabei auch Personen und Institutionen hervortreten, die zu dem wissenschaftlichen Netzwerk gehören, mit dessen Hilfe ich das JEV betreiben konnte (I.). Danach werde ich auf die eigentliche Gründungsphase des Jahrbuchs zurückkommen und anschließend den Blick auf seine Arbeitsweise richten (II.).
Wissenschaftlich sozialisiert wurde ich als Jurist. Während meiner Studenten-, Doktoranden- und Referendarszeit von 1963 bis 1973 – für die Bundesrepublik Deutschland Jahre des gesellschaftlichen und politischen Umbruchs, der sich auch erheblich auf das Staats- und Verwaltungsrecht sowie die darauf bezogenen Wissenschaften auswirkte – interessierte mich die geschichtliche Dimension des Rechts nicht sonderlich. Dennoch beachtete ich selbstverständlich die damalige Studienordnung, sodass ich an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Vergleich zum heute in Deutschland Üblichen sehr viele und durchweg mehrstündige historische Vorlesungen belegte, darunter auch eine zur »Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Neuzeit«.
Obwohl in einem Anwaltshause aufgewachsen, hatte ich mich nur mit einigem Zögern für ein Studium der Rechtswissenschaft entscheiden können. Zwar war ich im väterlichen Bücherschrank auf Gustav Radbruchs »Rechtsphilosophie« (in der angereicherten, von Erik Wolf herausgegebenen vierten Auflage von 1950) gestoßen, hatte das Werk fleißig gelesen, mit Anstreichungen sowie einigen Ausrufe- und Fragezeichen versehen und mich von ihm zu eigenen kleinen Texten anregen lassen. Aber den juristischen Arbeitsalltag, über den bei Tisch viel gesprochen wurde, fand ich doch weniger verlockend. Im ersten Semester war ich deswegen zugleich an der Philosophischen Fakultät immatrikuliert, wo ich bei den Philosophen einer Lehrveranstaltung zum Zahlbegriff von Gottlob Frege folgte und mich bei den Musikwissenschaftlern über neue deutsche Musik informierte sowie im Kontrapunkt übte. Die nötige Klarheit ergab sich erst im Laufe der beiden folgenden Semester, die ich in Paris verbrachte, eingeschrieben an der
Eine historische Perspektive für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der öffentlichen Verwaltung gewann ich erst an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Im Rahmen meines Referendariats hatte ich dort 1969/70 ein Semester studiert und mich dabei vom multidisziplinären Zuschnitt dieser postuniversitären Ausbildungsstätte – heute nennt sie sich »Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften« – angezogen gefühlt. Ich sah darin eine sinnvolle Ergänzung meines sozialwissenschaftlichen und philosophischen Aufbaustudiums, dem ich an der Universität Konstanz, einer Neugründung voller reformerischer Ideen, zur Vorbereitung einer juristischen Dissertation nachging. Bei den Philosophen Friedrich Kambartel und Jürgen Mittelstraß stieß ich auf die sogenannte Erlanger Schule, deren Hauptrepräsentanten Paul Lorenzen und Wilhelm Kamlah sich um eine neuartige, analytischer Sprachphilosophie verpflichtete Grundlegung nicht nur der Logik, sondern auch der Ethik und Anthropologie bemühten und damit ebenfalls normativen Disziplinen von der Art der Rechtswissenschaft etwas zu sagen hatten. Diese Konstanzer Erfahrungen und Selbstfindungen Dokumentiert ist davon einiges in meiner Dissertation: Das staatstheoretische und rechtstheoretische Problem des Beliehenen. Ein Beispiel für den Zusammenhang von Rechtsdogmatik und praktischer Philosophie, Berlin 1973, und in meinem ersten, bei Theodor Viehweg eingereichten Aufsatz: »Bedingungen einer Rekonstruktion rechtlichen Argumentierens. Zum Verhältnis von Philosophie und Rechtswissenschaft«, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie [ARSP] 60 (1974), S.353–375. Bekannt wurde er vor allem durch zwei Bücher: Grundprobleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Philosophische Anthropologie des Politischen, Neuwied, Berlin 1969; Rechtssoziologie. Eine systematische Orientierung, Neuwied, Berlin 1974; zu seinem Blick auf Gehlen siehe: »Der Beitrag von Arnold Gehlen zur philosophischen Anthropologie«, in: Arnold Gehlen zum Gedächtnis. Vorträge vom 21. Juni 1976 in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1976, S. 11–22; und, posthum veröffentlicht: »Die normative Problematik bei Arnold Gehlen. Das Gute zwischen Verhaltenssteuerung und Sinnstiftung«, in: Helmut Klages, Helmut Quaritsch (Hg.), Zur geisteswissenschaftlichen Bedeutung Arnold Gehlens. Vorträge und Diskussionsbeiträge des Sonderseminars 1989 der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Berlin 1994, S.3–7. Einer Kernfrage, die ich an ihn richtete, bin ich in einem Aufsatz nachgegangen: »Geschichtsphilosophie oder Ethik? Zur Interpretation des ›Übergangs von vorgegebener zu aufgegebener Normativität‹ in Hans Ryffels philosophischer Anthropologie des Politischen«, in: Ders. (Hg.), Vom normativen Wandel des Politischen. Rechts- und staatsphilosophisches Kolloquium aus Anlaß des 70. Geburtstages von Hans Ryffel, Berlin 1984, S.43–53. Siehe auch meine Rede: »Persönliches zur Politischen Philosophie Hans Ryffels«, in: Erinnerung an Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Ryffel. Ansprachen anläßlich der akademischen Gedenkfeier. Speyer, 11. Juli 1990, Speyer 1990, S.38–45.
Zunächst war von Geschichte noch nicht viel die Rede, vielmehr suchte ich meine Konstanzer wissenschaftstheoretischen Lernprozesse für die Verwaltungswissenschaft fruchtbar zu machen, verbunden mit kritischen Glossen zur funktionalen Systemtheorie (Niklas Luhmann) und zur materialistischen Politökonomie (Karl Marx) Erk Volkmar Heyen, »Erfahrung und Begründung in der Verwaltungswissenschaft: Grundprobleme interdisziplinärer Verständigung«, in: Die Verwaltung 9 (1976), S.433–451. Erk Volkmar Heyen, »Zum Verhältnis von philosophischer und wissenschaftlicher Anthropologie«, in: ARSP 64 (1978), S. 509–533, hier S. 522 ff; zu den miteinander kontrastierenden, aber nach meinem Verständnis auch einander ergänzenden Positionen von Gehlen und Kamlah. Dieses anthropologische Interesse hat sich bei mir erhalten. Für einen Tagungsvortrag – »Kulturanthropologische Probleme internationaler Rechtsbeziehungen«, in: Ernst-Joachim Lampe (Hg.), Beiträge zur Rechtsanthropologie, Wiesbaden, Stuttgart 1985, S. 190–198 – schrieb ich, mit Blick auf die europäische Entwicklungshilfe in Ländern der damals sogenannten Dritten Welt (190): »Während der gewöhnliche, dogmatisch orientierte Jurist dahin tendiert, das Recht zu isolieren und in Reinkultur zu ziehen, versucht der Kulturanthropologe es in seiner gewachsenen Umwelt, dem Wurzelboden, zu belassen und vor Ort, gewissermaßen im Biotop, zu beobachten und zu verstehen. Auf eine vereinfachende Formel gebracht: jener denkt vorzugsweise technisch, dieser ökologisch.« Und den Gehalt meiner letzten Monografie (Verwaltete Welten – Mensch, Gemeinwesen und Amt in der europäischen Malerei, Berlin 2013) kennzeichne ich, wenn auch eher beiläufig, als eine »politisch-administrative Anthropologie eigener Art, in der Grundmuster des Handelns und Beurteilens in ihren historisch differenzierten diskursiven und visuellen Ausformungen in Erscheinung treten« (S. 4).
Doch war ich zwischenzeitlich auf einen Weg gestoßen, der mich mit den Jahren immer weiter in die vielgestaltige und verschlungene Geschichte von Recht und Verwaltung führen sollte: den Weg der Wissenschaftsgeschichte, insbesondere der Geschichte der Rechtsdogmatik, das heißt der systematischen, um die konstruktive Herausarbeitung von sogenannten Rechtsinstituten bemühte Erschließung des geltenden Rechts, welche die Fülle der einzelnen Rechtsnormen überschaubar und für das juristische Alltagsgeschäft leichter handhabbar macht. Zur Vorbereitung eines Habilitationsprojekts hatte ich mich nämlich mit den Zielen und Verfahren der bisherigen Geschichtsschreibung der Rechtsdogmatik befasst, sie vor dem Hintergrund damals aktueller Auseinandersetzungen um eine Theorie der Geschichtsschreibung im Allgemeinen und der Wissenschaftsgeschichtsschreibung im Besonderen kritisch kommentiert, daraus Konsequenzen gezogen und das Ergebnis veröffentlicht. Unter anderem regte ich an, die Geschichte der die Rechtsdogmatik absichtsvoll tragenden Gründe stärker als bisher durch eine Geschichte der jenseits solcher Gründe wirksamen Ursachen zu ergänzen, auf der psychischen Ebene des einzelnen Wissenschaftlers ebenso wie auf der sozialen und politischen Ebene des institutionellen Rahmens, innerhalb dessen er arbeitet Erk Volkmar Heyen, »Philosophische Perspektiven zur Geschichtsschreibung der Rechtsdogmatik«, in: ARSP 62 (1976), S.476–495, hier S.491 ff.
Worin aber bestand mein Habilitationsprojekt? Ursprünglich hatte ich erwogen, der Frage nachzugehen, auf welche Weise sich die fundamentalen Umbrüche im politischen System Deutschlands in der Zeit von 1871 bis 1945 auf die Teleologie und Methodologie der Verwaltungsrechtswissenschaft ausgewirkt haben. Es zeigte sich jedoch schnell, dass für das Gelingen eines solch weiträumigen Vergleichs die Quellenarbeit noch gar nicht getan war, ich also zu dieser Arbeit am besten selbst einen Beitrag leistete. Dafür bot sich das Werk von Otto Mayer an, dem ersten deutschen Klassiker der Verwaltungsrechtswissenschaft. Da Ryffel mein Betreuer war, konzentrierte ich mich zunächst auf die rechts-, staats- und wissenschaftsphilosophischen Aspekte, ein mühseliges Unterfangen, hat sich doch Mayer dazu nie in größeren und systematisch angelegten Zusammenhängen geäußert. Ein tragfähiges Konzept für eine Habilitationsschrift ergab sich daraus noch nicht. Die Fragestellung musste erweitert werden. Ich dachte an eine Untersuchung der Wissenschaftspraxis meines Protagonisten, also eine Analyse der bei der Darlegung einzelner verwaltungsrechtlicher Rechtsinstitute anzutreffenden Argumentationen, fürchtete aber, da ich Ryffel als Betreuer unbedingt behalten wollte, eine zu starke Akzentverschiebung in meiner Habilitationsschrift. Dagegen kam ein Öffentlichrechtler als zusätzlicher Betreuer durchaus in Betracht, und zwar Helmut Quaritsch, den es 1972 von der unruhigen Freien Universität in West-Berlin nach Speyer gezogen hatte. Er war Mitherausgeber der Zeitschrift »Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte«, wissenschaftshistorisch stark interessiert und zudem bereits durch einschlägige Veröffentlichungen bekannt geworden, insbesondere zur frühneuzeitlichen Staatstheorie (in den 80er-Jahren wird er sich intensiv mit dem wissenschaftlichen Werk von Carl Schmitt auseinandersetzen und um Nüchternheit und Differenzierung bemühte Stellungnahmen vorlegen). Quaritsch war aus deutlich anderem Holz als Ryffel, aber, in der Tat, ich konnte ihn gewinnen. Er legte mir größtmögliche Unvoreingenommenheit ans Herz; ich dürfe mir keine vordergründigen »Kriminalisierungen« zuschulden kommen lassen, wie er sie zum Beispiel in marxistisch inspirierter Literatur, aber auch in manchen Stellungnahmen des Sozialhistorikers Hans-Ulrich Wehler am Werke sah. Die Neuausrichtung meines Projekts wurde stark durch den Umstand beeinflusst, dass ich Ende 1976 Mayers Nachlass aufspüren konnte und dadurch in die Lage versetzt wurde, seine Persönlichkeit weitaus umfassender und eindringlicher einzuschätzen, als dies sein gedrucktes Werk gestattete – eine Erweiterung, die auch Quaritsch einleuchtete und die er sehr begrüßte. Mit meiner im September 1980 eingereichten Habilitationsschrift Druckfassung: Otto Mayer. Studien zu den geistigen Grundlagen seiner Verwaltungsrechtswissenschaft, Berlin 1981. Mit dem Ende Januar 1981 erfolgten Abschluss des Habilitationsverfahrens wurde mir die Lehrbefugnis für Rechts- und Sozialphilosophie und öffentliches Recht verliehen.
Mit einem solchen idiografischen Verfahren konnte zwar die Eigenart von Mayers Position herausgearbeitet werden, aber natürlich war damit noch wenig darüber gesagt, was der Verwaltungsrechtswissenschaft im Kreis der Verwaltungswissenschaften in Deutschland oder anderen Ländern zum Durchbruch und Aufstieg verholfen hatte und was einer solchen Entwicklung entgegenstand. Dazu äußerte ich mich dann in meiner Antrittsvorlesung, die ich in Speyer als Privatdozent in dem der Habilitation nachfolgenden Semester zu halten hatte, und zwar mit einem vergleichenden Blick ins europäische Ausland, aber auch mit einem Blick auf ein damals neues Forschungsfeld meiner Hochschule: die öffentliche Verwaltung in Entwicklungsländern Erk Volkmar Heyen, »Entwicklungsbedingungen der Verwaltungsrechtswissenschaft«, in: Der Staat 22 (1983), S.21–32. Gehalten wurde die Antrittsvorlesung im Juli 1981, sodass auf sie bereits in der Einleitung zur Druckfassung meiner Habilitationsschrift hingewiesen werden konnte. Als wesentliche Voraussetzung für eine eigenständige und fruchtbare Verwaltungsrechtswissenschaft wird die Ausbildung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit benannt, die in der Lage und willens ist, das wissenschaftlich konturierte Verwaltungsrechtswissen aufzunehmen und anzuwenden – auch dies ein Beispiel für den Zusammenhang von Verwaltungsaufgabe, Verwaltungsprofession und Verwaltungswissenschaft.
Dabei konnte ich auf Kenntnisse zurückgreifen, die ich aus meiner Arbeit an einem neuen, diesmal kollektiven Forschungsprojekt gewonnen hatte: dem Projekt einer Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa. Anhand einer Reihe von Landesberichten sollten die verallgemeinerungsfähigen Bestimmungsfaktoren der Wissenschaftsentwicklung deutlicher hervortreten und so von den nationalen Eigentümlichkeiten besser unterschieden werden können. Die ersten Einladungen dafür waren bereits im Februar 1979 hinausgegangen.
Hier halfen mir vor allem die Öffentlichrechtler und Verwaltungswissenschaftler Roman Schnur und Georges Langrod mit Namen und Adressen.
Schnur, der 1968 nach Speyer auf einen Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht berufen worden war, inzwischen aber in Tübingen lehrte, hatte ich persönlich im Wintersemester 1969/70 kennengelernt, als ich bei ihm ein Seminar über »Verwaltung in der Demokratie« besuchte und auch ein Referat hielt (parallel dazu nahm ich bei Ryffel an einem Seminar über »Probleme des Marxismus« teil, in dem vor allem über Marx selbst gesprochen wurde). Schnur hatte vielfältige wissenschaftliche Interessen, die ihn über das geltende öffentliche Recht weit hinausführten. In den 50er-Jahren arbeitete er als Redaktionssekretär beim »Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie« unter der Leitung von Theodor Viehweg. Er zeigte sich fasziniert vom wissenschaftlichen Werk Carl Schmitts und fand engen persönlichen Kontakt zu ihm. 1962 gründete er zusammen mit Ernst-Wolfgang Böckenförde, Gerhard Oestreich und anderen die Zeitschrift »Der Staat« und 1968 unter anderen zusammen mit Ernst Forsthoff, bei dem er sich habilitiert hatte, die Zeitschrift »Die Verwaltung. Zeitschrift für Verwaltungswissenschaft«, für die er lange Jahre die Geschäftsführung und Redaktion übernahm. Da diese Zeitschrift – wie »Der Staat« – ebenfalls historisch sehr interessiert war, zählte auch sie einen Historiker zu ihren Herausgebern (zunächst Reinhart Koselleck, anschließend Rudolf Morsey). Schnur entwickelte schon früh ein ausgeprägtes Faible für Frankreich, später auch für Polen und Ungarn (»Mitteleuropa«), und verfügte insoweit über ungewöhnlich gute wissenschaftliche Kontakte.
Auf Langrod hatte mich bereits Heinrich Siedentopf, der Nachfolger von Schnur auf dem Speyerer Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und zuvor dessen Assistent und Habilitand, aufmerksam gemacht. Langrod war 1948 aus Krakau nach Frankreich emigriert und inzwischen, mit einem Schwerpunkt auf der vergleichenden Verwaltungswissenschaft,
Unverhofft ergab sich aber in Deutschland eine Möglichkeit, nach der Habilitation meine wissenschaftsgeschichtliche Arbeit fortzusetzen, und zwar im Rahmen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main (MPI). Unter der Leitung seines Gründungsdirektors Helmut Coing war dieses Forschungsinstitut wesentlich zivilrechtlich ausgerichtet. Da das Staats- und Verwaltungsrecht des 19. und 20. Jahrhunderts dabei keine Berücksichtigung gefunden hatte, lag eine Anfrage meinerseits nicht nahe Gleichwohl hatte sich ein erster Kontakt zum MPI bereits 1977 ergeben, und zwar zu zwei Institutsmitarbeitern, die im Rahmen der »Ius Commune Sonderhefte« die aufkommende Diskussion über Ziele und Verfahren der Rechtsgeschichtsschreibung belebten und daher mein Interesse weckten: Johannes-Michael Scholz (Hg.), Vorstudien zur Rechtshistorik, Frankfurt am Main 1977; und Filippo Ranieri (Hg.), Rechtsgeschichte und quantitative Geschichte, Frankfurt am Main 1977. Beide Bände habe ich im ARSP vorgestellt.
Als Morgengabe brachte ich meinen Sammelband mit. Die Harmonisierung und Redaktion der ausländischen Landesberichte erwies sich als sehr zeitaufwendig, konnte aber bis August 1981 abgeschlossen werden. Der Inhalt überzeugte die Direktoren, sodass sie den Band gern in die Reihe der »Ius Commune Sonderhefte« aufnahmen Erk Volkmar Heyen, Geschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa. Stand und Probleme der Forschung, Frankfurt am Main 1982. Erk Volkmar Heyen (Hg.), Wissenschaft und Recht der Verwaltung seit dem Ancien Régime. Europäische Ansichten, Frankfurt am Main 1984; Erk Volkmar Heyen (Hg.), Historische Soziologie der Rechtswissenschaft, Frankfurt am Main 1986. Beide Kolloquien wurden von der Stiftung Volkswagenwerk gefördert, das erste zudem vom CNRS.
In diesen frühen 80er-Jahren erfuhr die Verwaltungshistoriografie auch eine institutionelle Unterstützung auf internationaler Ebene. Anfang Oktober 1981 erhielt ich von Yves Chapel, der für meinen ersten Sammelband den belgischen Landesbericht übernommen hatte, die Einladung, an der Gründung einer am Brüsseler Erk Volkmar Heyen, »Problèmes et perspectives ďune histoire comparée des sciences administratives«, veröffentlicht 1984 im ersten, noch im DIN A4-Format erschienenen Heft der vom IISA herausgegebenen »Cahiers ďHistoire de ľAdministration«, S. 10–16. Zu dieser Schriftenreihe siehe Klaus-Gert Lutterbeck, Die »Cahiers ďHistoire de ľAdministration« des »Institut International des Sciences Administratives«, in: JEV 17 (2005), S.327–349.
Da mein Vertrag beim MPI, der im Frühjahr 1983 um zwei weitere Jahre verlängert worden war, Ende März 1985 auslief (Simon und Wilhelm hatten ein Jahr zuvor ihre Arbeitsgebiete neu abgesteckt und dabei entschieden, den öffentlichrechtlichen Akzent, den ich ins Institut eingebracht hatte, nicht weiter zu verfolgen), stand ich erneut, wie schon nach meiner Habilitation, vor der Frage, ob ich mich als Öffentlichrechtler »normalisieren« und voll in die universitäre Juristenausbildung einsteigen oder aber vorrangig meine wissenschaftshistorische Forschungslinie weiterverfolgen sollte. Die Bewerbungslage hinsichtlich einer Professur war für mich ungünstig; es fehlte an passenden Ausschreibungen. So ergab sich die Antwort fast von allein. Vor allem wollte ich doch mein Zeitschriftenprojekt komparativ ausbauen und französische Fachzeitschriften des Verwaltungsrechts untersuchen. Dazu musste ich aber für eine gewisse Zeit an einer für meine Zwecke gut ausgestatteten Bibliothek in Frankreich arbeiten. Als Mitte November 1984 die Brüsseler verwaltungshistorische Arbeitsgruppe in Paris tagte, in den Räumen des
Erfolg hatte hingegen mein Anfang März 1985 bei der Fritz-Thyssen-Stiftung eingereichter und von Coing befürworteter Antrag auf Gewährung eines einjährigen Forschungsstipendiums. Damit wollte ich aber inzwischen nicht mehr nach Paris Der Kontakt zu Legendre riss daraufhin ab. In einem Brief vom März 1986 schrieb ich an Johannes-Michael Scholz: »Leider bleiben meine Briefe an ihn schon seit längerem unbeantwortet. Ich bin zum Jünger nun mal nicht geeignet; ob es vielleicht daran liegt?« Siehe dazu meinen Rezensionsaufsatz: »Eine französische Verwaltungsrechtsgeschichte«, in: Der Staat 26 (1987), S. 127–134, wo ich dieses Buch in die damalige französische Verwaltungshistoriographie einordne. Von Legendre war damals vor allem zu nennen: Histoire de ľAdministration de 1750 à nos jours, Paris 1968.
Bevor ich nach Aix aufbrach, vertrat ich im Sommersemester 1985 noch einmal, wie schon während meiner Zeit am MPI, den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Mannheim, den Gerd Roellecke innehatte, aber aufgrund seines Rektoramts nicht voll wahrnehmen konnte. Auch versammelte ich Anfang Juli einige deutsche Mitglieder meines gerade gegründeten Arbeitskreises im Konferenzraum des MPI. Neben den Rechtshistorikern Heinz Mohnhaupt und Reiner Schulze waren die Historiker Rüdiger vom Bruch, Albert Cremer, Jochen Hoock, Alf Lüdtke, Wolfram Siemann und Bernd Wunder gekommen Als ich Wunder Ende Februar 1985 einlud, dem Arbeitskreis beizutreten, nahm er sogleich die Einladung an und bemerkte dabei im Blick auf meinen Rezensionsaufsatz über die »Deutsche Verwaltungsgeschichte« von Jeserich, Pohl und von Unruh (siehe oben Anm. 1), er habe ihn »mit Vergnügen gelesen. Die erste angemessene Besprechung dieser Kompilation«. Zur selben Zeit äußerte sich auch Lüdtke brieflich dazu, verband aber seine Zustimmung mit der Befürchtung, »daß es nur wenig offene Kritik wie die Ihre geben wird; umso wichtiger natürlich, dass Sie sie geschrieben haben.«
Zum Oktober zog ich mit meiner Frau und unseren drei Kindern in die Provence. Eine Wohnung fanden wir vor den Toren von Aix in Éguilles in einem alten Haus provenzalischen Stils mit herrlichem Blick nach Süden ins weite Land; es war aber im Winter schlecht zu heizen und unter dem Einfluss des Mistral doch recht kalt. Mestre gewährte jede Unterstützung. So konnte ich mich mit den französischen Zeitschriften des Verwaltungsrechts vertraut machen, die ausgewählten Aufsätze studieren und entsprechend meiner am MPI betriebenen Inhaltsanalyse für eine quantitative Untersuchung EDV-gerecht verschlüsseln. Von Éguilles aus betreute ich auch meinen Arbeitskreis weiter. Mitte April 1986 führte ich in Paris Gespräche mit einigen jener französischen Kollegen, die Interesse bekundet hatten, auf die eine oder andere Weise mitzuarbeiten. Besonders erfreulich war, dass zur selben Zeit beide Projekte in ein human- und sozialwissenschaftliches Betreuungs- und Förderungsprogramm des CNRS, das neu geschaffene Den Hinweis auf Bruhns und sein Programme franco-allemand erhielt ich im März 1985 auf einem Kolloquium des Wissenschaftskollegs zu Berlin, und zwar von Joachim Nettelbeck, dem Sekretär des Wissenschaftskollegs. Mit ihm hatte ich im Wintersemester 1969/70 in Speyer das bereits erwähnte, von Schnur geleitete Seminar »Verwaltung in der Demokratie« besucht und gemeinsam über »Kontrolle mittelbarer Staatsverwaltung« referiert.
In den neun Monaten meines Frankreichaufenthalts schaffte ich es zwar, die für meine komparative Untersuchung erforderlichen Basisdaten zu gewinnen, doch stand mir deren quantitative Auswertung noch bevor Nach Speyer zurückgekehrt begann ich diese Auswertung zunächst hinsichtlich der »Revue générale ďadministration«. Sie führte zu zwei Aufsätzen: »Science et action: sur la culture de ľesprit juridique dans ľespace administratif«, in: André-Jean Arnaud (Hg.), La culture des revues juridiques françaises, Mailand 1988, S. 105–122; »Penser le droit communal sous la IIIe République: aspects sociaux«, in: Ebenda, S. 123–140. Einiges davon ist dokumentiert in: Systemic Interference and Social Segmentation of Scientific Legal Discourse: Some Theoretical Perspectives and Empirical Results in the Field of Continental Administrative Law, Florenz 1991 (EUI Working Papers in Law, No. 91/16).
In Florenz kam ich mit meinem komparativen Zeitschriftenprojekt ein gutes Stück voran. Mit der Gewinnung von Herkunfts-, Themen- und Methodenprofilen auch für die französischen Zeitschriftenaufsätze ergaben sich erste wichtige Einblicke in Parallelen und Kontraste zur Entwicklung der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft. Die eigentliche Buchniederschrift erfolgte 1988, finanziert von einem Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft, das mir Simon schon Ende Juli 1986 in Aussicht gestellt hatte Druckfassung, im Rahmen der »Ius Commune Sonderhefte« des MPI: Profile der deutschen und französischen Verwaltungsrechtswissenschaft 1880–1914, Frankfurt am Main 1989. Siehe auch meinen ersten Jahrbuchbeitrag: »Sur la segmentation institutionnelle du discours scientifique en droit administratif vers 1900. Ľapproche méthodologique en France et en Allemagne«, in: JEV 1 (1989), S. 207–220.
Wie bereits erwähnt, kam mir die Idee zu einem Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte, nachdem ich aus Italien nach Deutschland, genauer nach Speyer und an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften zurückgekehrt war. In dem im Juni 1987 noch von Florenz aus verschickten siebenten und letzten Rundbrief an die Mitglieder meines Arbeitskreises ist von einem Jahrbuch noch nicht die Rede. Es wird vielmehr auf die weitere Ausarbeitung der Beiträge zum Homburger Kolloquium eingegangen und als Abgabetermin der Oktober 1987 aufrechterhalten, um so eine Veröffentlichung bis Ende 1988 zu ermöglichen. Deren Ort bleibt jedoch noch unbestimmt (immerhin hatte mir Simon Ende Juli 1986 für beide Forschungsprojekte des Arbeitskreises die »Ius Commune Sonderhefte« in Aussicht gestellt).
Ferner rege ich in dem Rundbrief die Entwicklung eines »mehrjährigen Forschungsprogramms« an, um die Finanzierung weiterer Projekte und Tagungen zu erleichtern. »Daran könnte zugleich überprüft werden, ob es sich lohnt, eine eigene internationale Schriftenreihe zur europäisch-vergleichenden Verwaltungsgeschichte ins Leben zu rufen.«
Doch kamen mir diesbezüglich alsbald Bedenken. Gegenüber einer Schriftenreihe, so überlegte ich, hatte ein Jahrbuch den Vorteil einer größeren Flexibilität und einer leichter zu sichernden Kontinuität. Monografien waren zwar von der Aufnahme ausgeschlossen, nicht jedoch umfangreiche Aufsätze. Außerdem konnte ein Jahrbuch als Informations- und Diskussionsforum dienen und insoweit den bisherigen Arbeitskreis, unter gleichzeitiger Ausdehnung seiner Reichweite, ersetzen. Gegenüber einer Halbjahres- oder gar Vierteljahreszeitschrift hatte es den Vorteil eines geringeren Termindrucks; es musste nur die Regelmäßigkeit einer jährlichen Erscheinungsweise sichergestellt werden. Auch ließen sich so thematische Schwerpunkte von größerem Gewicht bilden. Und nicht zuletzt waren ja bereits die Themen der ersten beiden Bände gefunden. Für den Start eines solchen Unternehmens hatte ich genügend Erfahrungen gesammelt.
Erste Verlagsanfragen, in denen der Gedanke an eine Schriftenreihe noch nicht ganz aufgegeben war, verschickte ich bereits im August 1987. Am schnellsten und dabei zugleich aufgeschlossen reagierte der Nomos Verlag in Baden-Baden. Er hatte in Alfred Hoffmann einen Lektor, der nebenher mit einer rechtshistorischen Dissertation über E. T. A. Hoffmann in seiner Eigenschaft als preußischer Kammergerichtsrat befasst war und die anfängliche Skepsis des Verlagsleiters Volker Schwarze gegenüber einem historischen Projekt zu überwinden vermochte (seit 2002 ist Hoffmann selbst Verlagsleiter bei Nomos). Dies geschah freilich unter der Voraussetzung, dass die Herstellungskosten durch eine Druckbeihilfe abgedeckt wurden und keine Honorare zu zahlen waren. Ende Oktober 1987 fand in Speyer ein ausführliches Gespräch über Grundsätzliches statt, im darauffolgenden Frühjahr ein weiteres in Baden-Baden über die Gestaltung und technische Einrichtung unter Hinzuziehung von Peter Fehrenbach, dem Leiter der Abteilung Herstellung, mit dem ich bis zum Schluss des JEV sehr gut zusammenarbeiten konnte.
Aber von mir allein war die Herausgabe eines Jahrbuchs natürlich nicht zu bewältigen, zumal ich ja nach dem sich abzeichnenden Abschluss meines Zeitschriftenprojekts an die Universität streben würde und mich dort zweifellos ganz andere zeitaufwendige Arbeiten erwarteten. Wer also konnte mich bei der Herausgabe des Jahrbuchs unterstützen? Da ich mit zwei auf Deutschland und Frankreich ausgerichteten Themen beginnen wollte und im Siehe meinen Nachruf: »Vincent Wright (1937–1999)«, in: JEV 11 (1999), S.XIII-XIV.
Die Verständigung auf das programmatische Vorwort fiel uns leicht. Jeder Band sollte einen vorher festgelegten thematischen Schwerpunkt haben. Doch sollten die Beiträge nicht in Länderberichten bestehen, die einem einheitlichen Fragenkatalog folgten, und ihnen auch kein zusammenfassender Generalbericht vorangestellt werden. So vollzog sich ja die Arbeit in der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe. Aber diese Arbeitsweise war in einem jährlichen Rhythmus nicht durchzuhalten und hatte zudem den Nachteil, sich in der Regel hauptsächlich auf eine Auswertung bereits veröffentlichter Literatur zu beschränken. Dagegen sollten die Beiträge zum jeweiligen thematischen Schwerpunkt des JEV darüber hinausgehen, also stets etwas Neues präsentieren, sei es durch Erschließung bislang ungenutzter Quellen oder durch Anwendung neuer Untersuchungsperspektiven und -methoden. Auch kam die in den Veröffentlichungen des IISA praktizierte Beschränkung auf die französische und die englische Sprache nicht in Betracht; das Deutsche musste selbstverständlich zugelassen werden, und das Italienische setzte ihm eine europafreundliche Note hinzu. Die Rubrik »Forum« sollte unabhängig vom thematischen Schwerpunkt »Gelegenheit zur Information und kritischen Aussprache« geben, wie es im Vorwort heißt. Dabei war nicht an Einzelrezensionen gedacht, da diese einen unerwünschten redaktionellen Aufwand mit sich gebracht hätten, sondern an Rezensionsaufsätze und Literaturberichte. Von der Rubrik »Varia« ist im Vorwort noch nicht die Rede, doch wird bereits darauf hingewiesen, dass für Beiträge außerhalb des thematischen Schwerpunkts Raum bleibt, »sofern sie dem Programm des Jahrbuchs entsprechen«, was zu einer in sich interdisziplinären oder komparativen Ausrichtung der Texte ermuntern sollte. »Dasselbe gilt ferner für theoretisch akzentuierte Arbeiten, auch wenn ihre empirische Grundlage noch national oder regional beschränkt ist.« Ein methodologischer Akzent war ebenfalls willkommen.
Neben dem engeren Kreis, den ich an der Herausgabe des JEV beteiligte, wurde zur weiteren Unterstützung ein Beirat für erforderlich gehalten, insbesondere von Mestre und Melis. Sie sahen darin ein Instrument, die wohlwollende Aufnahme des JEV beim Publikum und damit auch den Verkauf zu erleichtern (Mestre nannte den Beirat denn auch ein
Was die Zusammensetzung betraf, so empfahl es sich, einen französischen und italienischen Akzent zu setzen, aber daneben auch Wissenschaftler aus kleineren europäischen Ländern zu berücksichtigen. Einen Teil der schließlich ausgewählten Beiratsmitglieder hatte ich bereits in der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe kennengelernt, neben den schon erwähnten Molitor, Tulard und Cassese, der inzwischen an die
Ab Januar 1989 wurden die Treffen der Brüsseler verwaltungshistorischen Arbeitsgruppe auch zu Gesprächen über die Thematik und den Planungsstand der ersten fünf JEV-Bände genutzt. Hatte ich den allerersten noch ganz allein zu verantworten, so stand für den zweiten, der ja ebenfalls aus dem Arbeitskreis heraus entwickelt worden war, Mestre in der Mitverantwortung. Es folgten Wunder für den dritten Band zu »Beamtensyndikalismus in Frankreich, Deutschland und Italien«, Wright für den vierten über »Die Anfänge der Verwaltung der Europäischen Gemeinschaft« und Melis für den fünften zur »Bürokratisierung und Professionalisierung der Sozialpolitik in Europa (1870-1918)«. Wir waren uns einig, im Falle eines Erfolgs der ersten fünf Bände diese Verteilung der Verantwortung bei den nächsten fünf zu wiederholen. Die Planungen hinsichtlich des Themas und seiner Konzeptualisierung sowie der einzubeziehenden Länder und Zeiträume mussten stets zeitig einsetzen, mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren, um so die Qualität der Beiträge und das jahresgerechte Erscheinen des JEV sicherstellen zu können. Das Internet gab es damals noch nicht. Man musste selbst die Namen und Adressen sachkundiger Wissenschaftler kennen oder aber jemanden, der sie kannte, und daher viele Briefe schreiben. Als günstig erwies es sich, zuerst jene einzuladen, deren Beitrag für das Gelingen eines Bandes als besonders wichtig angesehen wurde, da sich daraus Folgen für weitere Einladungen ergeben konnten.
Die Finanzierung war nicht einfach, denn es musste ja tunlichst eine Finanzierung über mehrere Jahre erreicht werden. Dafür kam auf deutscher Seite nur die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in Betracht, die aber, wie ich im November 1987 auf ihrer Bonner Geschäftsstelle erfahren hatte, die Vorfinanzierung von zwei Bänden verlangte. Diese Bedingung zu erfüllen gelang durch eine deutsch-französische Kooperation, nämlich zum einen mithilfe des CNRS, der mir auf Vorschlag von Bruhns’ Um Kosten zu sparen und damit den Bedarf an Druckbeihilfen zu senken, wurde ab dem neunten JEV-Band (1997) die Herstellung einer verfilmungsreifen (»reprofähigen«) Vorlage an meinen Lehrstuhl verlagert. Hier hat sich meine Sekretärin Sabine Wieland besonders verdient gemacht. Die Einsparungen waren beträchtlich. Sie ermöglichten auch, die Preise für einen JEV-Band von nun an bis zum Schluss stabil zu halten, nämlich den Subskriptionspreis bei 98 DM bzw. 55 EUR und den Ladenpreis bei 118 DM bzw. 65 EUR. Die Förderung seitens der DFG dauerte bis einschließlich des sechzehnten Bandes. Da die DFG durch weitere ausländische Finanziers entlastet zu werden wünschte, mir dies aber zu umständlich erschien, erfolgte die Finanzierung der letzten vier Bände des JEV durch meinen Lehrstuhl und die Fondation de la Maison des Sciences de ľHomme, die auf Bruhns’ Vermittlung hin vom zehnten JEV-Band an die Förderung seitens des CNRS ersetzte, wenn auch nach Absenkung des Umfangs.
Der erste Band mit rund 350 dicht gesetzten Seiten hatte eine Verkaufsauflage von 400 Exemplaren. Der Absatz in den ersten zwei Jahren wurde in der Verlagskalkulation mit 120 Exemplaren angesetzt. Der Ladenpreis lag bei 78 DM (später 45 EUR). Eine erste Werbung – ein Prospekt, der neben dem programmatischen Vorwort und dem Inhaltsverzeichnis des ersten Bandes auch die Themen der weiteren vier JEV-Bände aufführte – erfolgte bereits Ende September 1988 auf dem Rechtshistorikertag in Bielefeld, eine Woche später auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Tübingen und Mitte März 1989 auf der Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar. Als eine wirkungsvolle Werbemaßnahme wurde auch angesehen, dass jeder Autor von seinem Aufsatz 25 Sonderdrucke zur Weiterverteilung erhielt. Ferner wurden die für Rechtshistoriker, Verwaltungswissenschaftler und Historiker wichtigsten Fachzeitschriften, vor allem im deutsch- und französischsprachigen Raum, aber auch darüber hinaus detailliert vom Erscheinen des ersten JEV-Bandes informiert und, sofern sie es wünschten, mit einem Rezensionsexemplar versorgt. In der Tat erschienen auch zahlreiche Rezensionen, durchweg neugierig im Ton, wohlwollend und lobend. Auf Rezensionen wurde auch in den folgenden Jahren großer Wert gelegt, denn wegen der von Band zu Band wechselnden Thematik konnten so immer neue Leserkreise angesprochen werden, wenngleich manche Zeitschriften, wie zum Beispiel leider auch die für den deutschsprachigen Raum besonders wichtige »Historische Zeitschrift«, sich dem JEV verweigerten, weil sie Periodika grundsätzlich von Rezensionen ausschlossen. Später kamen auch Sammelrezensionen über fünf oder zehn Bände sowie Rezensionsaufsätze zustande.
Neben der inhaltlichen Gesamtverantwortung für die JEV-Bände lag auch die Verantwortung für die technische Redaktion der Beiträge, für die den Autoren ein Merkblatt zur Verfügung stand, bei mir. War es zu Beginn noch durchaus gängige Praxis, maschinenschriftlich verfasste Texte einzureichen, so drängte ich doch von vornherein auf Disketten, da diese die Redaktionsarbeit beträchtlich erleichterten, auch wenn vorerst noch sehr unterschiedliche Betriebs- und Textverarbeitungssysteme verwendet wurden und daher wiederholt Konvertierungsprobleme auftraten.
Da die Autoren auf eine persönliche Einladung hin gearbeitet hatten, konnte man ihre Texte, über deren Ausrichtung und Inhalt zuvor ja nur eine verhältnismäßig grobe Verständigung möglich gewesen war, nicht ohne Weiteres ablehnen, wenn sie insgesamt oder in Teilen nicht gefielen. Vielmehr galt es dann, sich um die erforderlichen oder wünschenswerten Verbesserungen mit möglichst klaren und zugleich ermunternden Vorschlägen zu bemühen. Diese konnten die Gliederung und Gedankenführung, die Begrifflichkeit, den theoretischen oder methodischen Ansatz, die Literaturnachweise, aber auch einzelne Formulierungen betreffen und infolgedessen sowohl zu Präzisierungen als auch zu Kürzungen, Erweiterungen und Vertiefungen führen. Dazu wurden bei Bedarf nicht nur Stellungnahmen aus dem Herausgeberkreis und dem Beirat, sondern auch externe Gutachten eingeholt. Teilweise wurden ferner die Autoren eines Bandes miteinander ins Gespräch gebracht, ein dialogisches Moment, mit dem ich gute Erfahrungen machte. Den Sinn des Autors für Verbesserungen zu wecken und zu nutzen, hielt ich stets für eine zentrale Aufgabe der Herausgabe einer Zeitschrift, der die Beiträge nicht von allein zuströmen. Gleichwohl ließen sich Ablehnungen nicht immer vermeiden, so schon beim zweiten JEV-Band, für den ich auch insofern Lehrgeld zahlen musste, als ich scheinbar festen Zusagen und Absprachen über Termine und Inhalte zu viel Vertrauen entgegenbrachte und deswegen der Band dünner ausfiel als geplant. Allgemeine Abgabefristen waren für das regelmäßige Erscheinen des JEV zwar unerlässlich, wurden aber in Einzelfällen, falls angesichts der Wichtigkeit des Beitrags für den Band erforderlich oder wegen seiner Qualität wünschenswert, flexibel gehandhabt.
Dieses aufwendige, alle Beteiligten fordernde Verfahren hat zuweilen erstaunt. Zur Begründung konnte man aber auf die multidisziplinäre und multinationale Leserschaft des JEV verweisen, aus der sich besondere Anforderungen an die Verständlichkeit ergaben, und auch auf die Qualitätsanforderungen, denen das JEV durch die Begutachtungen seitens der DFG und des CNRS unterworfen war. Was mich persönlich betrifft, so mag ich es mit meinen Vorschlägen manchmal übertrieben haben. Im Ergebnis jedoch war man meist schon aufgrund des eigenen Verbesserungsinteresses damit zufrieden und dafür dankbar. Mit der Zeit fand ich immer mehr Vertrauen in meine Arbeit, sodass sie mir auch schneller von der Hand ging. Bei nicht deutschsprachigen Aufsätzen war ich natürlich auf die Hilfe von Melis, Mestre und Wright angewiesen. Insbesondere Wright wirkte hier vorbildlich sodass ich manches bei ihm lernen konnte, sprachlich ohnehin, aber auch hinsichtlich der Geschicklichkeit, die Transparenz und Prägnanz eines Textes zu erhöhen. Zudem kam ich zu der Einsicht, dass das Englische stilistisch durchaus anspruchsvoll ist und die Anforderungen an einen
Bei dieser Arbeitsweise blieb es bis einschließlich des zehnten JEV-Bandes (1998). Ich fühlte mich aber inzwischen durch die Herausgabe- und Redaktionstätigkeit zu stark in Anspruch genommen. Obwohl die Themen der einzelnen Bände von Anfang an im Editorial zwei Jahre im Voraus angekündigt wurden, wirkte dieser Hinweis nicht wie ein Anfang August 1997 schrieb er mir: »I agree about abolishing the Scientific Committee [Beirat]. I agree, too, with the broadening of the editorial board. Ultimately, however, a successful Review is the work of an enlightened dictator (namely, yourself) with a court of his or her own choice. Why not adopt the same policy as I have for my journal West European Politics? This involves your running the Yearbook as you do now, but for each issue identifying a ‘guest editor’ who is a specialist (and networked) in the subject concerned«.« Enlightened dictatorship – eine vielleicht tröstliche, aber nicht ganz leicht zu lebende Devise. Erläutert wurden die Veränderungen im Editorial des elften Bandes. Von Mestre freilich war die Übernahme der Verantwortung für einen thematischen Schwerpunkt nicht zu erwarten, da ihn die Verfassungsrechtsgeschichte inzwischen deutlich mehr anzog als die Verwaltungsrechtsgeschichte. Ich wollte aber auf seinen Rat einstweilen nicht verzichten. Wright war nach einer schweren Erkrankung im Sommer 1999 gestorben und konnte daher nicht mehr, wie eigentlich geplant, im zwölften Band die Geschichte der Universitätsverwaltung zum Thema machen. Für ihn sprang, mit einem anderen Thema, Wunder ein. Auch wurde die Gastherausgeberschaft, die in enger Zusammenarbeit mit mir erfolgte, nun nicht mehr auf dem Einband, sondern im Rahmen der Titelei und durch einen entsprechenden Zitiervorschlag verdeutlicht, eine Veränderung, die mit der Übernahme der Finanzierung des JEV durch meinen Lehrstuhl einherging (siehe Anm. 23), und im Editorial des siebzehnten Bandes, für dessen thematischen Schwerpunkt wieder Melis Verantwortung übernahm, Erläuterung fand.
Der Absatz des JEV konnte mit den Jahren nicht so gesteigert werden, wie angesichts gleichbleibend erfreulicher Rezensionen und stets positiv ausfallender Begutachtungen seitens der DFG und des CNRS wohl erwartet werden durfte Rolf Reichardt, um nur ein Beispiel zu geben, nannte das JEV in einer Rezension des ersten Bandes »eine so gelungene Bereicherung des wissenschaftlichen Zeitschriftenangebots, daß es binnen kurzem zur Standardausstattung aller historisch, juristisch und verwaltungswissenschaftlich ausgerichteten Bibliotheken gehören wird«; Zeitschrift für historische Forschung 19 (1992), S.499–502, hier S. 501.
Einen wichtigeren, wenn nicht den entscheidenden Grund dafür, wenigstens in Deutschland, vermute ich jedoch eher in universitären Sparzwängen, den mit dem Anschwellen des Bücherangebots nicht mithaltenden, vielmehr schrumpfenden Etats der Universitätsbibliotheken: eine Entwicklung, der zuerst jene Forschungsinteressen zum Opfer fallen, die nicht den disziplinären Schwerpunkten der Universitäten und Fakultäten entsprechen. Man kann dies an den Fortsetzungsbezügen (Abonnements) des JEV ablesen. Laut einer Verlagsaufstellung vom Januar 1994 gab es nach dem Erscheinen der ersten fünf Bände davon 70, wovon 40 auf Deutschland entfielen. Im Juni 2005, mithin nach sechzehn Bänden, lag die Gesamtzahl bei 86, aber nur noch 26 (ca. 30 %) kamen aus Deutschland. Von den 60 Abonnements außerhalb Deutschlands entfielen 16 auf Italien, 8 auf die USA (darunter Harvard, Stanford und Yale) In den USA war der Start des JEV von Beginn an positiv vermerkt worden. Robert Miewald meinte (American Review of Public Administration, 21 [1991], S. 85): »The present volume gets the series off to an excellent start und could very well serve as a model to American scholars.« Ich habe auch einmal im Interesse des JEV gezielt das US-amerikanische Publikum angesprochen: There are Many Paths Leading to Administrative History, and Some Lead through Europe, in: Administrative Theory & Praxis 22 (2000), S. 719–731.
Lag es vielleicht aber auch an der Konzeption des JEV? War die Breite der Themen schädlich für das Abonnement? Führte die Vielfalt des disziplinären Zugriffs dazu, dass keine der dafür in Betracht kommenden Disziplinen (Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Politik- und Verwaltungswissenschaft) sich so richtig für das JEV zuständig fühlte, als die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp wurden, sodass im Zweifelsfall andere Periodika wichtiger erschienen? Hätte das JEV größere Aufmerksamkeit erfahren, wenn das Verständnis von Verwaltungsgeschichte enger gewesen und diese etwa stärker als Rechtsgeschichte begriffen worden wäre? War auch der geografische Zugriff zu weitläufig, die europäische Dimension doch weniger attraktiv als unterstellt?
Wie die Antworten auf solche Fragen auch ausfallen mögen, für mich selbst kann ich ohne Bedauern sagen: Es ist gerade diese Offenheit, die mich immer gereizt hat, der Facettenreichtum, der sich der öffentlichen Verwaltung europäischer Länder abgewinnen lässt. Das JEV hat insofern etwas von einem Garten, in dem vieles willkommen ist, nur keine Monokulturen, mögen sie sich nun der Tradition oder der Mode verdanken. In den Blick zu nehmen waren also nicht nur Behörden und Beamte in Staat und Stadt, nicht nur Wirtschaft und Wissenschaft, nicht nur Recht und Religion oder Macht und Moral – auch Kunst, Architektur, Literatur, Natur, Philosophie und Technik in ihrem Bezug zum Verwaltungshandeln.
Woher kommt diese Haltung? Ich bin seit meinen Schüler- und Studententagen gern Grenzgänger gewesen, aus Neugier, zur Erfrischung und Lockerung, manchmal auch aus Widerstand. Ich sah zwar ein, dass es Grenzen geben muss, denn Grenzen sorgen für überschaubare Verhältnisse, und erst in solcher Überschaubarkeit sind besondere Leistungen möglich. Aber an Grenzen haftet der Zufall, sie hätten anders verlaufen können und bleiben vorläufig – politisch, religiös, rechtlich, moralisch und wissenschaftlich betrachtet. Auch und nicht zuletzt die europäische Verwaltungsgeschichte zeugt davon.