Landwirtschaft und Landwirtschaftlicher Betrieb – Legaldefinitionen und Verkehrsanschauung
Categoría del artículo: Research Article
Publicado en línea: 24 ago 2018
Páginas: 29 - 45
Recibido: 11 ene 2018
Aceptado: 11 mar 2018
DOI: https://doi.org/10.2478/boku-2018-0004
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© 2018 Alois Leidwein, published by Sciendo
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Die Legaldefinitionen „Landwirtschaft“ und „landwirtschaftlicher Betrieb“ differieren zwischen dem Recht der Europäischen Union (EU-Recht) und nationalem Recht. Der „landwirtschaftliche Betrieb“ ist zudem im nationalen Recht unterschiedlich definiert. Dieser Beitrag analysiert Legaldefinitionen und Begrifflichkeiten relevanter Rechtsmaterien (EU-Recht, Verfassungsrecht, Steuerrecht, Gewerberecht, Landarbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Beihilfenrecht, Erbrecht, Grundverkehrsrecht, Raumordnungsrecht) aus rechtlicher wie fachlicher Sicht und skizziert juristische und politische Entwicklungsmöglichkeiten. Bei der rechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) verbleibt die Landwirtschaft gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG als Kompetenz der Länder. Es gibt jedoch keine Definition von „Landwirtschaft“ und „landwirtschaftlicher Tätigkeit“ in der Verfassung. Die Direktwirkung des EU-Vertrages impliziert eine zeitgemäße Interpretation des Art. 15 Abs. 1 B-VG und eine partielle Derogation gesetzlicher Regelungen, u. a. in der Gewerbeordnung und der Urprodukteverordnung. Der in gesetzlichen Regelungen vorausgesetzte Begriff „landwirtschaftlicher Betrieb“ ist in der Verwaltungspraxis und im Rechtswesen zeitgemäß zu interpretieren (Verkehrsauffassung).