Laut Landesentwicklungsprogramm Thüringen vom 10. November 1993 (LEP) sollen die Zentralen Orte Schwerpunkte für die Entwicklung von Gewerbe und Arbeitsstätten sein. Vordergründig sind dabei die im Siedlungsbestand vorhandenen Flächen zu nutzen (z.B. Reaktivierung ungenutzter Gewerbefliichen, Konversion ehemals militärischer Flächen, Nutzungsintensivierung). Die seit 1990 tatsächlich eingetretene Entwicklung in Thüringen weist jedoch in starkem Maße Konzentrationen insbesondere an Achsenkorridoren auf, die z. T. Ansätze zu raumordnerisch nicht erwtinschten Bandstrukturen erkennen lassen.
Dem kann durch die Festlegung von Vorranggebieten Vorranggebiete sind ein wesentliches Planungsinstrument zur Durchsetzung raumrelevanter Zielvorstellungen. Als eine spezifische Form der Funktionszuweisung dienen sie dem Ziel, aus vielfältigen Nutzungsansprüchen an den Freiraum eine oder einige wenige Freiraumfunktionen, die für die Region und darüber hinaus von grundsätzlicher entwicklungspolitischer Bedeutung sind oder künftig entwickelt werden sollen, besonders festzulegen. Hierbei steht der langfristige Aspekt im Sinne der Festlegung von Nutzungsansprüchen im Vordergrund.
Anliegen der o. g. Studie war es, in Vorbereitung der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes in Thüringen, ausgehend von den zur Zeit verfügbaren Flächen sowie potenziell erschließbarer Flächen die „Bereiche für Industrie und Gewerbe“ zu ermitteln, die
spezifische Standortvoraussetzungen abdecken bzw. vornehmlich in Konzentrationsbereichen von wirtschaftlichen Ansiedlungen zum Setzen von Entwicklungsimpulsen mit Hilfe gebündelter Infrastruktureinrichtungen dienen können.
Damit soll verstärkt dem Nachhaltigkeitsprinzip Rechnung getragen werden aus
(u.a. auf Grund der Kosten für die Erschließung und Unterhaltung der Infrastruktur sowie der Nutzung von Agglomerationsvorteilen), (u.a. zur Vermeidung der Zersiedelung, der Inanspruchnahme einer Vielzahl von Freiräumen), (zur Stabilisierung bzw. Entwicklung attraktiver Standorte, zur Schaffung von Entwicklungsimpulsen), (Verfügbarkeit attraktiver Gewerbe- und Industrieflächen als Angebot für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe).
Ausgehend von der Abgrenzung von Vorzugsräumen wurde für die industrielle Entwicklung die Verfügbarkeit von entsprechenden Flächen (umzunutzende Altstandorte, genehmigte Gewerbe- und Industriestandorte, Flächen zur industriellen Entwicklung gemäß FNP, sonstige mögliche Entwicklungsflächen) überprüft. Eine hinreichende Verfügbarkeit von Flächen ist eine Voraussetzung für die Empfehlung eines Raumes als Vorranggebiet für Gewerbe- und Industrieansiedlungen mit landesweiter Bedeutung. In diesen Räumen sind Flächen für großflächige Industrieansiedlungen vorzuhalten.
Die Situation in Thüringen bei den verfügbaren (ausgewiesenen) Gewerbe- (GE) Grundlage bildet die durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) durchgeführte Analyse der ihnen von den Kommunen zur Vermarktung übertragenen Flächen. In: Arbeitsmaterial „Kurzanalyse der Gewerbeflächenstruktur und-belegung in Thüringen”, Stand 23.10.1998. Hrsg.: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen 1999 In der Betrachtung fanden 465 GE- und Gl-Standorte, davon 150 reine Industriestandorte (8 187 ha Nettofläche), Berücksichtigung; 50 % dieser Flächen sind Gewerbegebiete bis 10 ha; 118 Standorte sind in einer Größenordnung von 20 ha und mehr geplant; Die ausgewiesenen Industriestandorte konzentrieren sich auf Mittel- und Südthüringen, die wenigsten befinden sich in Nordthüringen; Entscheidend für die Auslastung aller Gebiete erscheint die verkehrsmäßige Lage, insbesondere die Anbindung an die gegenwärtig vorhandenen Bundesautobahnen A 4 und A 9; nur ca 50 % aller Gebiete weisen eine günstige BAB-Anbindung von bis zu 20 km zu relevanten Anschlüssen auf; Auch bei den noch nicht bzw. nicht voll belegten vorhandenen Gewerbegebieten sind kaum noch größere zusammenhängende Flächen vorhanden, die als Vorrangflächen für bedeutende Industrie- und Gewerbeansiedlungen angeboten werden könnten (sieben GI-Standorte und drei GE-Standorte mit freien Flächen >20 ha). Nicht alle entsprechen ihrer räumlichen Lage nach den in Betracht zu ziehenden raumordnerischen Belangen. Das Nachfrageverhalten von Investoren weist It. einem unveröffentlichen Arbeitsmaterial der LEG Thüringen zu 80 % auf die Ost-West-Achse entlang der A 4 (Abstand ca. 10 km), die übrige Nachfrage verteilt sich auf den Raum entlang der A 9 im südlich angrenzenden Bereich (Raum Ostthüringen), den Raum Meiningen sowie Raum entlang der zukünftigen A 38 mit Schwerpunkt Nordhausen.
Die vorhandenen planerischen Flächenreserven sind quantitativ gesehen ausreichend, gehen jedoch nicht mit dem Nachfrageverhalten und damit korrespondierender Konkurrenzfähigkeit hinsichtlich der räumlichen Lage, den erforderlichen Größen der Flächen sowie der Ausweisung als GI konform.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass auf Grund der Morphologie Thüringens die Zahl der Räume, in denen Flächen einer bestimmten Größe und Ebenheit (geringe Hangneigung) verfügbar sind, stark begrenzt ist.
Gemäß den Zielen für die Baulandversorgung und Entwicklung des gewerblichen Siedlungswesens im LEP Thüringen von 1993 sind bei der Herangehensweise als Prämissen zu beachten:
aus Sicht der Flächennutzung besitzt die Nachnutzung von Altindustrieflächen Priorität und aus räumlicher Sicht sind Standorte in den Zentralen Orten zu bevorzugen.
Sind keine den Erfordernissen entsprechenden Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorhanden, sollen vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für die gewerbliche und industrielle Nutzung die Möglichkeiten zur Mobilisierung der Flächen im Innenbereich, soweit sie städtebaulich und umweltverträglich nutzbar sind, ausgeschöpft werden. Das bedeutet im Einzelnen, dass:
– Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere die Nutzung brachliegender und ungenutzter Grundstücke, Vorrang haben vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich; – Die Möglichkeit der Abrundung oder Ergänzung vorhandener Gewerbe- und Industriestandorte genutzt werden soll, bevor andere Flächen in Anspruch genommen werden; - Untergenutzte Gewerbe- und Industriestandorte wenn möglich zu verdichten sind
Aus Sicht der die Größe eines Gewerbeparkes in der Regel zwischen 20 und 200 ha Müller, W.; Korda, M.: Städtebau. Teubner 1999.4., neubearb. Aufl., 130 wünschenswerter Weise Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind, wie Sammelkläranlage für Industrieabwässer, Heizwerk, ausreichend ausgelegte Hochspannungszuführung.
Aus Sicht der Pieper, M.: Das interregionale Standortverhalten der Industrie in Deutschland. –. Göttingen, Verlag Otto Schwartz 1994
Diese grundsätzlichen Zielstellungen sind in Übereinstimmung mit der Ansiedlungspolitik / Standortwahl von Unternehmen zu bringen.
Geht man davon aus, dass auf einem Markt Unternehmen miteinander konkurrieren und deren Entwicklung insgesamt die ökonomische Situation der Region bestimmt, gewinnen diejenigen Faktoren einen zentralen Einfluss auf das regionale Wachstum, die das Entscheidungsverhalten der Unternehmer bei ihrer Standortwahl und ihrem Bemühen um Anpassung (laufendes Investitionsverhalten) an sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen beeinflussen. Die produktions- und entscheidungsrelevanten Eigenschaften werden mittels Standortfaktoren Nach Hansmann ist ein Standortfaktor definiert als „…jede Einflußgröße, die auf die Erfolgssituation des Unternehmens standortspezifisch (d.h. interlokal, von Standort zu Standort verschieden) einwirkt.” In: Hansmann, K.-W. Entscheidungsmodelle zur Standortplanung der Industrieunternehmen. SR des Institutes für Unternehmensforschung und des Industrieseminars der Universität Hamburg. – Wiesbaden: Gabler Verlag 1974
Standortentscheidungen werden in verschiedenen Phasen einer räumlichen Entscheidungshierarchie vorgenommen. Sukzessive erfolgt eine internationale, nationale, lokale und innerbetriebliche Standortwahl. Für den gegebenen Sachverhalt hier sind nur die Standortfaktoren von Interesse, die die nationale und lokale Standortwahl beeinflussen. Diese sind teilweise identisch.
Eine von Pieper8 durchgeführte Befragung zum Standortwahlverhalten in den 90er Jahren hat für die neuen Bundesländer nachfolgend aufgeführte Standortfaktoren ermittelt. Die dabei festgestellte hohe Rangigkeit des Faktors Investitionsförderung im Vergleich zu den Altbundesländern ist infolge veränderter Förderpolitik zu relativieren:
Bedeutende Standortwahlfaktoren, geordnet hinsichtlich ihrer Bedeutung für die großräumige Standortentscheidung
Rang Der Rang wurde ermittelt auf Grundlage der Anzahl der Nennungen in Kombination mit nachfolgender Wichtung der Antwort: ausschlaggebend 8 sehr wichtig 6 wichtig 4 weniger wichtig 2 ohne Bedeutung 0 | Standortwahlfaktor |
---|---|
1 | Verfügbarkeit von GE/GI-Fläche |
2 | Investitionsförderung |
3 | Fernstraßenanbindung (Autobahn) |
4 | Lage zu den eigenen Absatzmärkten |
5 | Grundstückspreise |
6 | Fachkräftepotenzial |
7 | Infrastruktur Ver- u. Entsorgung |
8 | Lohn- und Gehaltsniveau |
9 | Potenzial hochqualifizierter Arbeitskräfte |
10 | Arbeitsweise der Behörden vor Ort |
Weitere Untersuchungen Vgl. u.a. Pieper, M. (1994), S. 38; Wirtschaftsentwicklung und Raumplanung in der Region Berlin-Brandenburg. Edition Stadt-Wirtschaft. IHK zu Berlin 1995; Schroers, H.G.: Regionsspezifische Standortfaktoren und Entwicklung des Arbeitsplatzangebotes. In: Interdisziplinäre Studien zur Entwicklung in ländlichen Räumen. – Kiel: Wissenschaftsverlag Vauk 1995; Platz, J. Immobilienmanagement. Prüfkriterien zu Lage, Substanz und Rendite. 2., erweiterte Aufl. – Wiesbaden: Gabler 1991; Schaffer, F.; Poschwatta, W.: Der Industrie – Standortkatalog als Grundlage kommunaler Gestaltungsmöglichkeit der Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum. = Arbeitsmaterial der ARL Nr. 71, Hannover 1984; Lüder, K.; Küpper, W.: Unternehmerische Standortplanung und regionale Wirtschaftsförderung. Eine empirische Analyse des Standortverhaltens industrieller Großunternehmen. In: SR des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre der Universität Hamburg 1983, S. 24 Arbeitsmarkt und Bevölkerung Wirtschaftsstruktur und Innovationspotenzial Lagegunst (Lage zu den Absatzmärkten), Erreichbarkeit und Agglomerationsgrad Ver-und Entsorgungsstruktur, Wirtschaftsklima Wohnumfeld und ökologisches Potenzial
Eine Differenzierung zwischen der Wertigkeit der Faktoren ist in Abhängigkeit von den Investitionsmotiven und der Branche festzustellen. Sie ist grundsätzlich für den Zweck der Ausweisung von Vorranggebieten im Rahmen der Landesplanung von nachgeordneter Bedeutung.
Untersuchungen U.a. Wirtschaftsentwicklung und Raumplanung in der Region Berlin-Brandenburg. Edition StadtWirtschaft. IHK zu Berlin 1995; Platz, J. (1991), S. 52
Für die Industrie zeigt sich, dass insbesondere die Erreichbarkeiten sowie die bedarfsgerechte Verfügbarkeit (planungsrechtlich gesichert, kostenseitig vertretbar, großen- und zuschnittsmäßig geeignet, schnell aktivierbar) bei der Mikrostandortwahl eine dominierende Rolle spielen.
Kriterien zur Beurteilung von Mikrostandorten Wirtschaftsentwicklung und Raumplanung in der Region Berlin-Brandenburg. Edition StadtWirtschaft. IHK zu Berlin 1995, S. 106
Industrie | Kleingewerbe | Einzelhandel | Logistik | Bürodienste | |
---|---|---|---|---|---|
Planungsrechtliche Situation | XX | XX | XX | X | XX |
Anbindung überörtlicher Verkehr | XX | X | XX | X | |
Anbindung örtlicher Verkehr (ÖPNV) | XX | XX | XX | XX | XX |
Flächenreserven | XX | X | XX | ||
Grundstückspreis | XX | XX | X | XX | X |
Grundstückszuschnitt | XX | XX | |||
ergänzende Betriebe | X | X | XX | X | X |
Altlasten | X | X | X | X | X |
Arbeitskräfte | X | XX | X | X | X |
Wohnen und Wohnumfeld | X | X | X | X | X |
Erläuterung: sehr wichtig XX, wichtig X
Da kein intraregionaler Vergleich durchgeführt werden sollte, kein spezielles Unternehmen betrachtet wurde und auf Grund der Langfristigkeit der Flächenvorsorge Aspekte der Investitionsförderung Veränderungen unterworfen sein werden, wurden in erster Linie der räumliche Lagevorteil und die Verfügbarkeit geeigneter Flächen beachtet.
Ziel war es, Vorranggebiete in
Die Zielstellung landesweit bedeutsame Vorranggebiete für Industrieansiedlungen abzugrenzen wurde über einen zweistufigen Prozess in fünf Teilschritten (vgl. Abb. 1) realisiert:
Die Überprüfung der Verfügbarkeit von Flächen in den o.g. Räumen erfolgte dabei iterativ in der Reihenfolge erschlossene bzw. in Erschließung befindliche Gewerbegebiete, Flächen auf Altstandorten, Gebiete mit genehmigtem Bebauungsplan, in Flächennutzungsplänen gesicherte Flächen, sonstige mögliche Flächen mit geringen Nutzungskonflikten (vorrangig in Anschluss an vorhandene Standorte),
Abbildung 1
Prinzipschema der Ermittlung der Vorranggebiete für Industrieansiedlungen in Thürlngen

Ausgangspunkt der Untersuchung war die Abgrenzung der Räume, die einer standortkonkreten Wertung unterzogen werden. Für diese räumliche Abgrenzung sind im wesentlichen zwei Aspekte von Bedeutung:
die zu betrachtenden Räume (Kreise/ kreisfreie Städte) sollen entsprechend den Bedingungen in Thüringen leistungsfähige Wirtschaftsräume darstellen, d.h., sie müssen eine bestimmte Konzentration von Arbeitsplätzen aufweisen und in diesen Räumen sind Zentren vorhanden, die neben einer Bevölkerungs- und Arbeitsstättenkonzentration u.a. eine gute verkehrliche Anbindung aufweisen.
Die Abgrenzung erfolgt auf der Ebene der Land- bzw. Stadtkreise. Dabei wurde der Maßstab Arbeitsplatzkonzentration mit > 40 AP/km2 relativ niedrig gewählt, um eine breite Überprüfung zu gewährleisten. Dementsprechend waren fünf kreisfreie Städte und neun Kreise Kreisfreie Städte: Erfurt, Jena, Gera, Suhl, Weimar Landkreise: Gotha, Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Nordhausen, Saalfeld- Rudolstadt, Altenburger Land, Greiz
Der weiteren Eingrenzung der Räume wurde eine differenzierte Betrachtung der Zentren zu Grunde gelegt. Entsprechend der eingangs dargestellten allgemeingültigen Kriterien für die Auswahl von Industriestandorten sollten für die Bewertung der Zentren hinsichtlich ihrer Eignung nachfolgende sieben Kriterien Anwendung finden:
Die vorhandenen Arbeitsplätze im Zentrum sind ein Indikator für die bereits vorhandene Wirtschaftskraft. Hierfür wurde die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Arbeitsort in Ansatz gebracht. Der Indikator Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte hat sich in der Raumbeobachtung als ein Richtwert für die vorhandene Verdichtung in einem Raum bewährt. Das Niveau der Verkehrsanbindung eines Zentrums und damit dieses Raumes im Straßenverkehr wird durch seinen Anbindungsgrad an das Autobahn-, Bundesstraßen- und Landstraßennetz determiniert. Aufbauend auf den Untersuchungen von Im öffentlichen Personenfernverkehr ist die Bahn für die Zentren einer Region das dominierende Verkehrsmittel, so dass ein bestimmter Ausstattungsstandard zu fordern ist. Nach Siehe oben Trotz rückläufiger Bedeutung des Schienengüterverkehrs kann davon ausgegangen werden, dass Standorte in der Nähe des InterCargo-Verkehrs, als direkter Konkurrenz zum Straßengüterverkehr Lagepräferenzen besitzen. Der InterCargo-Verkehr ist eine spezielle Form des Wagenladungsverkehrs der eine kurze Laufzeit und exakte Terminierung (Abholung am Nachmittag, Transport im Nachtsprung, Auslieferung am Morgen des Folgetages) ermöglicht. Das Vorhandensein eines entsprechenden Bahnhofs sichert die direkte Anbindung an die bedeutenden Wirtschaftszentren. Die durchschnittlich realisierten Bodenpreise für GI bzw. GE sind Ausdruck der differenzierten Nachfrage nach Baugrundstücken. Die eingetretene Stabilisierung der Entwicklung des Immobilienmarktes in den neuen Bundesländern ermöglicht die Einbeziehung dieses Kriteriums. Die angegebenen Werte basieren auf dem Grundstücksmarktbericht Thüringen 1998 der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH. Siehe oben
Im Ergebnis waren acht Zentren und ihr Umland (Erfurt, Jena, Gera, Eisenach, Weimar, Nordhausen, Suhl, Gotha) in die weitere Betrachtung einzubeziehen. Für die Abgrenzung der Betrachtungsräume wurde die Entfernung von 15 km zum Zentralen Ort Reisezeitanalysen bezüglich der Erreichbarkeit von Arbeitsmarktstandorten in der Bundesrepublik ergaben, dass die Reisezeitschwelle bei 30 min./15 km liegt. In: Materialien zur Raumentwicklung, H. 42. Hrsg.: BfLR, Bonn 1992
Ein entscheidendes Kriterium für die Ausweisung von Vorranggebieten stellt das Vorhandensein geeigneter Flächen für Gewerbe-/Industrieansiedlungen dar. Als Eignungsparameter werden herangezogen:
20 ha werden entsprechend den Maßgaben des Städtebaus Müller, W.: Städtebau [siehe Anm. (5)] Die Errichtung größerer Hallen, entsprechender Transporttrassen sowie produktionstechnische Anforderungen erfordern eine weitestgehend ebene Fläche. Als verkehrsgünstige Anbindung wird gemäß vorliegenden Befragungen der LEG Thüringen in erster Linie die Nähe zur Autobahnanschlussstelle gesehen. Ausgehend von den Prämissen der LEG Thüringen und des LEP Thüringen werden als wünschenswerte Bedingungen herangezogen eine Entfernung von max. 10 km zur nächsten Autobahnanschlussstelle, keine Ortsdurchfahrt, Gleisanschluss vorhanden oder realisierbar. Die Nachnutzung von Altstandorten und Konversionsflächen hat Vorrang, sofern keine dem neuen Nutzungszweck widersprechenden Belastungen (Altlasten, Bebauungen, Eigentumsansprüche, räumliche Zergliederung) bzw. Entwicklungsziele vorhanden sind. Bei diesen Flächen kann davon ausgegangen werden, dass Baurecht vorliegt, Raumnutzungskonflikte bereits abgeklärt sind, keine neuen Flächen versiegelt werden müssen, Vorhandenes intensiv genutzt werden kann, eine entsprechende Infrastruktur vorliegt, sie schnell verfügbar sind, Nicht alle Nutzungskonflikte sind grundsätzlich auszuschließen. Es wird auf eine Minimierung der Konflikte, sofern sie nicht ausschließender Art sind, orientiert.
Ziel ist es, Flächen vorzuhalten, die kurzfristig für die Nutzung durch größere Investoren, vor allem des produzierenden Gewerbes einschließlich Vor- und Folgestufen, zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechend den Prämissen des LEP Thüringen wurden für die möglichen Vorzugsräume die Potenziale zur Ausweisung entsprechender Flächen in der nachfolgenden Reihenfolge überprüft:
Vorhandene Altstandorte und bereits baurechtlich genehmigte Flächen wurden hinsichtlich ihrer Eignung für eine Industrieansiedlung untersucht. Im Ergebnis der Analyse war festzustellen, dass vier Räume über entsprechende Flächen verfügen. Die Suche nach Entwicklungsflächen (in Flächennutzungsplänen verankerte Flächen bzw. bislang nicht planerisch gesicherte Flächen, die den o.g. Anforderungen entsprechen) basierend auf Abstimmungsgesprächen der LEG mit Planungsträgern sowie eigener Erhebungen ergab, dass in vier Räumen Flächen entwickelt werden könnten. Gemäß dem prinzipiellen Herangehen der Studie, über den Nachweis mindestens einer potenziellen Fläche je Betrachtungsraum, Vorranggebiete abzugrenzen, wurde auf eine umfassende Betrachtung aller möglichen Flächen in den jeweiligen Räumen verzichtet. Insbesondere im Raum Erfurt sind über die in die Bewertung einbezogenen Flächen hinaus weitere entwicklungsfähige Flächen gegeben. Dagegen sind die Potenziale hinsichtlich entwicklungsfähiger Flächen in zwei Räumen weitestgehend ausgeschöpft. In drei weiteren Betrachtungsräumen, die vergleichbare Lagepräferenzen besitzen, sind keine den Anforderungen entsprechenden Flächen verfügbar bzw. entwickelbar.
Die heraus gearbeiteten Standorte wurden Standortgruppen zugeordnet:
Standorte, deren Verfügbarkeit in einem Zeitraum < 2 Jahre zu sichern ist Standorte, deren Verfügbarkeit in Abhängigkeit von der Schaffung des planerischen Vorlaufs > 2 Jahre beträgt Standorte, deren Lagepräferenzen sich in Abhängigkeit von der Realisierung von Verkehrsmaßnahmen entwickeln
Durch die vergleichende Wertung der Standorte kann innerhalb der Standortgruppen eine Rangfolge der Standorte und der Gebiete bestimmt werden. Der Bewertung wird nachfolgender Bewertungsansatz zu Grunde gelegt, der auf den eingangs beschriebenen Prämissen für die Standortwahl basiert:
Werden die Bewertungsergebnisse nach Standortgruppen den Betrachtungsräumen zugeordnet und entsprechend der unterschiedlichen Bedeutung der Gruppe gewichtet (vgl. Tab. 3 und 4), wird deutlich, dass Erfurt der Vorzugsentwicklungsraum ist.
Bewertungsansatz
Flächengröße | Entfernung zur Autobahn | Entfernung zum Zentrum | |||
---|---|---|---|---|---|
20-39 ha | 0,2-3 km | im Zentrum | |||
31-40 ha | 3,1-5 km | bis 5 km | |||
41-50 ha | 5,1-10 km | bis 10 km | |||
> 50 ha | > 10 km | bis 15 km |
Bewertung der Standorte, differenziert nach den drei Gruppen in den Betrachtungsräumen (vgl. Abb. 2)
Raum | Standorte | ||
---|---|---|---|
Erfurt | 17(1) | ||
Gera | |||
Eisenach | |||
NordhausenGotha |
Abbildung 2
Vorranggebiete für Industrieansiedlung

Zur Bestimmung der Rangfolge der Räume ist aus der Bewertung der Einzelstandorte ein Standortwert zu ermitteln (vgl. Tab. 6). Grundlage dafür stellt die Wichtung der o.g. Standortgruppen (vgl. Tab. 5) auf Grund ihrer differenzierten Bedeutung für die Sicherung der Voraussetzungen für großflächige Industrieansiedlungen in Thüringen dar:
Überblick zu den Wichtungsfaktoren
Gruppe | Charakteristik | Wichtungsfaktor |
---|---|---|
1 | Standorte, deren Verfügbarkeit in einem Zeitraum < 2 Jahre | 2 |
2 | Standorte, deren Verfügbarkeit in Abhängigkeit von der Schaffung des planerischen Voriaufs > 2 Jahre beträgt | 1,5 |
3 | Standorte, deren Lagepräferenzen sich in Abhängigkeit von der Realisierung von Verkehrsmaßnahmen entwickeln | 1 |
Standortwert für die Betrachtungsräum e
Raum | Standorte | Standort- wert | ||
---|---|---|---|---|
1. Gruppe | 2. Gruppe | 3. Gruppe | ||
Erfurt | 34 | 57 | 41 | 132 |
Gotha | 66 | 66 | ||
Gera | 36 | 36 | ||
Nordhausen | 28 | 28 | ||
Eisenach | 16 | 11 | 27 |
Die Analyse angrenzender Mittel- und Oberzentren der Anrainerbundesländer (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachsen) im Umfeld von 30 km ergab unter Beachtung der Lage zu Thüringen und zur Autobahn, dass nur das Oberzentrum Hof in Bayern für Orte in Thüringen aus Sicht der Abgrenzung von Industriestandorten raumwirksam wird. Im Raum Hof bietet sich auf dem Gebiet Thüringens unter Beachtung der genannten Prämissen für Industrieansiedlungen ein Standort an, dessen Verfügbarkeit in einem Zeitraum < 2 Jahre sicherbar ist (Standortgruppe 1). Dieser Raum ordnet sich in der Rangfolge zwischen Gera und Nordhausen ein.
Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchung sind als Vorranggebiete für landesweit bedeutsame Industrieansiedlungen die Räume gemäß Abbildung 2 zu empfehlen.
Die Räume wurden hinsichtlich der Wertigkeit der verfügbaren Standorte geordnet. Diese ergab sich in Abhängigkeit von der Größe, Lage, vorhandener Nutzungskonflikte und der zeitlichen Verfügbarkeit der Standorte. Dabei kristallisiert sich der Raum Erfurt als Raum mit den größten Entwicklungspotenzialen heraus, zumal im Raum Erfurt über die in die Bewertung einbezogenen Flächen hinaus weitere entwicklungsfähige Flächen vorhanden sind.
Die abgeschwächte Bedeutung der Räume Nordhausen und Eisenach resultiert insbesondere aus der zeitlichen Verfügbarkeit der Flächen. Zudem sind die Potenziale hinsichtlich entwicklungsfähiger Flächen in beiden Räumen weitestgehend ausgeschöpft.
Die mit der dargestellten Herangehensweise ermittelten Vorranggebiete könnten, unter der Voraussetzung ihrer planerischen Umsetzung, die hinreichende Verfügbarkeit von Flächen für großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen in Thüringen sichern.
Abbildung 1

Abbildung 2

Ortsdurchfahrt | Gleisanschluss | Lagezu den Achsen | Zahl der Nutzungskonflikte | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
keine | vorhanden | in 2 Achsen | keine | ||||
vorhanden | möglich | in 1 Achse | 1 | ||||
nicht möglich | Entf.< 10 km | 2 | |||||
Entf. > 10 km | >2 |
Überblick zu den Wichtungsfaktoren
Gruppe | Charakteristik | Wichtungsfaktor |
---|---|---|
1 | Standorte, deren Verfügbarkeit in einem Zeitraum < 2 Jahre | 2 |
2 | Standorte, deren Verfügbarkeit in Abhängigkeit von der Schaffung des planerischen Voriaufs > 2 Jahre beträgt | 1,5 |
3 | Standorte, deren Lagepräferenzen sich in Abhängigkeit von der Realisierung von Verkehrsmaßnahmen entwickeln | 1 |
Bewertungsansatz
Flächengröße | Entfernung zur Autobahn | Entfernung zum Zentrum | |||
---|---|---|---|---|---|
20-39 ha | 0,2-3 km | im Zentrum | |||
31-40 ha | 3,1-5 km | bis 5 km | |||
41-50 ha | 5,1-10 km | bis 10 km | |||
> 50 ha | > 10 km | bis 15 km |
Bedeutende Standortwahlfaktoren, geordnet hinsichtlich ihrer Bedeutung für die großräumige Standortentscheidung
Rang Der Rang wurde ermittelt auf Grundlage der Anzahl der Nennungen in Kombination mit nachfolgender Wichtung der Antwort: ausschlaggebend 8 sehr wichtig 6 wichtig 4 weniger wichtig 2 ohne Bedeutung 0 | Standortwahlfaktor |
---|---|
1 | Verfügbarkeit von GE/GI-Fläche |
2 | Investitionsförderung |
3 | Fernstraßenanbindung (Autobahn) |
4 | Lage zu den eigenen Absatzmärkten |
5 | Grundstückspreise |
6 | Fachkräftepotenzial |
7 | Infrastruktur Ver- u. Entsorgung |
8 | Lohn- und Gehaltsniveau |
9 | Potenzial hochqualifizierter Arbeitskräfte |
10 | Arbeitsweise der Behörden vor Ort |
Kriterien zur Beurteilung von MikrostandortenWirtschaftsentwicklung und Raumplanung in der Region Berlin-Brandenburg. Edition StadtWirtschaft. IHK zu Berlin 1995, S. 106
Industrie | Kleingewerbe | Einzelhandel | Logistik | Bürodienste | |
---|---|---|---|---|---|
Planungsrechtliche Situation | XX | XX | XX | X | XX |
Anbindung überörtlicher Verkehr | XX | X | XX | X | |
Anbindung örtlicher Verkehr (ÖPNV) | XX | XX | XX | XX | XX |
Flächenreserven | XX | X | XX | ||
Grundstückspreis | XX | XX | X | XX | X |
Grundstückszuschnitt | XX | XX | |||
ergänzende Betriebe | X | X | XX | X | X |
Altlasten | X | X | X | X | X |
Arbeitskräfte | X | XX | X | X | X |
Wohnen und Wohnumfeld | X | X | X | X | X |
Bewertung der Standorte, differenziert nach den drei Gruppen in den Betrachtungsräumen (vgl. Abb. 2)
Raum | Standorte | ||
---|---|---|---|
Erfurt | 17(1) | ||
Gera | |||
Eisenach | |||
NordhausenGotha |
Standortwert für die Betrachtungsräum e
Raum | Standorte | Standort- wert | ||
---|---|---|---|---|
1. Gruppe | 2. Gruppe | 3. Gruppe | ||
Erfurt | 34 | 57 | 41 | 132 |
Gotha | 66 | 66 | ||
Gera | 36 | 36 | ||
Nordhausen | 28 | 28 | ||
Eisenach | 16 | 11 | 27 |