1. bookVolume 59 (2001): Issue 2-3 (March 2001)
Journal Details
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Format
Journal
eISSN
1869-4179
First Published
30 Jan 1936
Publication timeframe
6 times per year
Languages
German, English
Open Access

Ten Years of Joint Planning in Berlin and Brandenburg

Published Online: 31 Mar 2001
Volume & Issue: Volume 59 (2001) - Issue 2-3 (March 2001)
Page range: 216 - 227
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1869-4179
First Published
30 Jan 1936
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Fehlstart bei Länderfusion

Vermutlich wäre die „kleine Wiedervereinigung“ von Berlin und Brandenburg im Windschatten der großen Einheit kurz nach der Wende glatt durchgegangen beim Wähler.

Bei einer Umfrage von Infas im Auftrag der Berliner Zeitung im Juli 1991 stimmten 60 % der Westberliner und jeweils 53 % der Ostberliner und Brandenburger für die Vereinigung. Berliner Zeitung vom 5.8.1991

/

Nach Meinung des Regierenden Bürgermeisters Diepgen hätte die Fusion vor der Länderbildung im Osten stattfinden müssen. Beim Anlauf 1996 wurde die identitätsfördernde Politik der brandenburgischen SPD-Regierung unterschätzt. Vgl. „Zündstoff im Grenzgebiet von Berlin und Brandenburg“. Tagesspiegel vom 3.7.1998

Anfänglich sah es so aus, als würde es eine reine Formsache sein, doch nachdem im Zuge der Verwaltungshilfe zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg die ersten Spitzenbeamten vom Rhein nach Potsdam übergesiedelt waren, ging man in Brandenburg auf Distanz. Vor allem der Chef der Staatskanzlei, Jürgen Linde, wehrte schnell die Umarmungsversuche Berlins ab: „Keine bedingungslose Hochzeit“. Vieles ähnelte der Stimmungslage, die Mitte der 20er Jahre zu einer eigenständigen Regionalplanung des Landesverbandes Brandenburg-Mitte an Berlin vorbeigeführt hat. Zu letzter Konsequenz führte das laute Nachdenken von Potsdamer Parlamentariern: „Sollte es wirklich zu einer Vereinigung von Berlin und Brandenburg kommen und damit der Zustand des Jahres 1920 wiederhergestellt werden, müsse auch das ebenfalls 1920 geschaffenen Groß-Berlin wieder aufgelöst werden. Ähnlich wie in Paris werde es dann nur noch eine kleine Kernstadt Berlin geben. Deren Grenzen müssten dann etwa am inneren S-Bahn-Ring enden, die Stadtbezirke außerhalb würden abgetrennt.“

Neue Teilung Berlins? Tageszeitung vom 9.7.91, S. 28

Im Dezember 1991 wurde durch Beschluss von Senat und Kabinett eine Gemeinsame Regierungskommission eingesetzt zur Klärung von Eckpunkten für die Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg“, die ein Jahr später ihren Bericht vorlegte.

Abgeordnetenhaus-Drucksache 12/2357

In drei Arbeitsgruppen der Bereiche Verwaltung, Finanzen und Landes- und Regionalplanung wurden - so gut es ging - die Kontroversen in den Länder übergreifenden Fragen zwischen den jeweiligen Schlüsselressorts abgearbeitet.

Nach Meinung von Umweltminister Platzeck leisteten die Arbeitsgruppen der Regierungskommission gute Dienste. Er schlug vor, sie zu einem Koordinationszentrum zu entwickeln. „Eine enge Zusammenarbeit dieser Art sei ihm wichtiger als die politische Fusionsfrage.“

Platzeck: Zusammenarbeit wichtiger als Fusion. Tageszeitung vom 21.4.92

Der damalige Bündnispolitiker konnte sich ein abweichendes Votum innerhalb der Brandenburger Ampel-Koalition leisten, da die Länderfusion nicht Gegenstand einer Abrede im Koalitionsvertrag zwischen der SPD, FDP und Bündnis 90 war.

Im Februar 1993 begannen dann die Verhandlungen über das Ob und das Wie, also die konstitutionellen Voraussetzungen des gemeinsamen Landes, die in einem Neugliederungs-Staatsvertrag geregelt wurden. Ständiger Tagungsort war das Jagdschloss Glienicke an der Grenze zwischen Berlin und Potsdam. „Inmitten der traditionsreichen gemeinsamen Schlösser- und Gärtenlandschaft“ sollte mit erfolgreichen „Glienicker Gesprächen“den Menschen gezeigt werden, „dass die Zukunft beider Länder nicht Zufall, Wildwuchs und kurzsichtiger Konkurrenz überlassen bleibt, sondern gemeinsam vorausschauend entwickelt wird“

Brief des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen an den Brandenburgischen Ministerpräsidenten vom 20.2.1992

. An diesem beliebten Ausflugsort drängte sich die Sinnhaftigkeit des Zusammengehens aus der gemeinsamen Geschichte unter einem Landesherrn auf besondere Weise auf. Zugleich konnte die Glienicker Brücke in unmittelbarer Nachbarschaft, eines der herausragenden Wahrzeichen für Trennung und Vereinigung, geschickt für den politischen „Brückenschlag“ in Szene gesetzt werden.

Auf der Brücke tauschten im Juli 1995 die Staatssekretäre Speer und Branoner die Ratifikationsurkunden zum Landesplanungs-vertrag aus.

Der letztlich erfolgreiche Vertragsabschluss einschließlich der notwendigen Zweidrittelmehrheit in beiden Parlamenten

Gesetz zu den Staatsverträgen über die Neugliederung der Länder Brandenburg und Berlin (Neugliederungsvertragsgesetz - NVG) vom 25.6.1995, GVBl I für das Land Brandenburg vom 3. Juli 1995, S. 150

wurde aber überschattet von der sich rapide verschlechternden gesellschaftlichen Stimmungslage, gegen die eine aufwendige Werbe-Kampagne und auch der persönliche Einsatz von Ministerpräsident Stolpe nicht ankam, der die Zustimmung zur Vereinigung auch als Vertrauensbeweis für seine Politik ansah. Selbst gute Gründe konnten die Herzen nicht erwärmen: Etwa, dass man ohne gemeinsame Wirtschaftsregion und -politik im internationalen Standortwettbewerb nicht bestehen kann, dass die teure Länderkonkurrenz wegfällt, dass sich für die beiden armen Länder gewaltige Einsparpotenziale durch die Zusammenlegung der Landesverwaltungen eröffnen, dass Berlin nicht wie Hamburg oder Bremen eine Jahrhunderte alte Tradition als Stadtstaat hatte, sondern die Residenz der Hohenzollern immer zu Brandenburg gehörte und erst durch das Besatzungsstatut der Allierten herausgetrennt wurde.

Auch die erfolgreiche „kleine Fusion“ der Landesplanungsbehörden beider Länder zur gemeinsamen Landesplanungsabteilung, der ein halbes Jahr vor der großen Fusionswahl die Pionierrolle zukam und die zeigen sollte: es geht doch!, konnte den Trend nicht umkehren. Die Volksabstimmung über die Fusion im Mai 1996 brachte das mehrfache Unbehagen der Brandenburger

aber auch der Ostberliner, vgl. Anm. (15)

zu Tage:

Die „Hauptstadt-Hypothek“ von Ost-Berlin aus DDR- Zeiten, als auf Kosten der übrigen Landesteile vom Bauhandwerk bis hin zu den Südfrüchten alles vorrangig in das „Schaufenster“ des Sozialismus gesteckt wurde, insbesondere im Rahmen der 750-Jahr-Feier von Berlin im Jahre 1987.

Die „Zentralismus-Hypothek“: Der Glaube, dass von Vergesellschaftung und Bildung größerer Einheiten das Wohl des Volkes und seiner einzelnen Landesteile abhängt, wurde in 40 Jahren Sozialismus nachhaltig erschüttert. An seine Stelle trat bald nach der Wende das westdeutsche Modell von „Wettbewerb“, „Föderalismus“ und „Subsidiarität“ (größere Gemeinschaften ziehen keine Aufgaben an sich, die kleinere Gemeinschaften erledigen können). Die Erfahrung lehrte, dass das Prinzip der Eigenzuständigkeit und -verantwortung am besten hilft, die eigenen Interessen zu wahren.

Die materielle „Einheits-Hypothek“: Das Ausbleiben der „blühenden Landschaften“, die „Enteignung“ von Ostdeutschen durch Rückübertragung von Immobilien an ehemalige Besitzer, die in der Regel aus Westdeutschland kommen.

Die mentale „Einheits-Hypothek“: Die Umgangsformen der „Wessis“ (also auch West-Berliner) insbesondere Arroganz, „Herr-im-Hause-Verhalten“, Hochmut, Überheblichkeit gegenüber den Ostdeutschen.

Die Überfremdungsangst, Stadt-Land-Gegensatz: Die teilweise unter „Modernisierungsschock“ stehende ostdeutsche Bevölkerung hat auf dem Weg zu den „blühenden Landschaften“ eine „Wagenburg“ gegen alles weitere Fremde gebildet. Das Ressentiment gegenüber Ausländern ist mehrheitsfähig und die Politik demgegenüber paternalistisch.

Stolpe: Fremdenfeindlichkeit wollte ich nicht wahrhaben. Der Tagesspiegel vom 21.9.2000

Der Anteil Nichtdeutscher beträgt in Brandenburg 2,3 % (1990: 0,7 %). In der Metropole Berlin mit einem Ausländeranteil von 13 % ist multikulturelles Miteinander gelebte Normalität.

Das zahlenmäßige Übergewicht der Berliner: 3,6 Mio. Hauptstädter gegenüber 2,6 Mio. Brandenburger. Die Befürchtung, Berlin würde Brandenburg majorisieren und letztendlich Bestimmer sein

Oranienburgs Landrat warnt vor dem „Zwerg“ Berlin. Berliner Morgenpost vom 10.2.92.

, konnte auch durch den auf Interessenausgleich angelegten Neugliederungsstaatsvertrag der beiden Länder nicht mehr aus der Welt geschafft werden.

Mehr als 60 % der Brandenburger - vor allem die Jüngeren - stimmten schließlich für den souveränen Alleingang.

62,9 % stimmten gegen Fusion, 36,3 % dafür. Die große Mehrheit der jüngeren war für den Alleingang, während 61 % der über 60jährigen für ein gemeinsames Land stimmte. Der Tagesspiegel vom 9.4.2001. Man könnte sagen „alte Bindung“ unterlag „neuem Selbstbewusstsein“. Die Tatsache, dass auch in Berlin-Ost die Mehrheit (54,7 %) gegen die Fusion stimmte, zeigt die gewandelte Stimmungslage hin zu einem „Misstrauensvotum” des Ostens gegenüber dem Westen. In Berlin-West waren indessen 58,7 % dafür, 40,3 % dagegen. Berlin insgesamt stimmte mit 53,4 % für die Fusion. Berliner Morgenpost vom 6.5.1996

Man wollte Herr im eigenen Hause bleiben und sich in seine Entwicklung nicht hineinreden lassen.

Gutachter Meinhard Miegel: “Der einzig zuverlässige Schutz der Interessen einer Minderheit (der Brandenburger) ist die Wahrung ihrer verfassungsgeschützten Souveränität”

Angesichts des eindeutigen Votums damals und der verbreiteten berlinfeindlichen Stimmung auf dem Lande wird es auf absehbare Zeit kein gemeinsames Bundesland geben. Eher ist mit einem langsamen Meinungsumschwung in den Jahren nach dem Regierungsumzug zu rechnen, vorausgesetzt, von der Hauptstadt geht eine identitätsstiftende Ausstrahlung aus, die den Nachbarn in ihren Bann zieht und den Wunsch nach Teilhabe laut werden lässt. Solange sollte Berlin in dieser Frage eine kluge Zurückhaltung üben und auf den „Heiratsantrag“ aus Brandenburg warten. Er wird früher oder später kommen.

Zusammenarbeit in der Landes- und Regionalplanung seit der Wende

Von Anfang an waren sich beide Länder über die gegenseitigen Abhängigkeiten im Klaren, die nach einem gemeinsamen Raumkonzept und auch institutionalisierten Formen des Miteinanders verlangten. Entsprechend hatte sich Brandenburg über die gesetzliche Pflicht des ROG zur Rücksichtnahme und Abstimmung mit Nachbarländern bei Planungen hinaus in seinem Landesplanungs-Vorschaltgesetz auf eine eher grundsätzliche Zusammenarbeit verpflichtet: „Der weiträumigen Verflechtung des Landes Brandenburg mit dem Land Berlin ist durch eine abgestimmte Landesentwicklungsplanung Rechnung zu tragen“.

Während aber die Arbeitskontakte zur Erarbeitung eines gemeinsamen räumlichen Leitbildes quasi spontan angebahnt wurden und in den Arbeitsgruppen des Provisorischen Regionalausschusses bald zu ersten Ergebnissen führten, verlief der Prozess der Institutionalisierung sehr viel zögerlicher. Stattdessen wurden in einer fast schon unübersichtlichen Vielzahl von informellen Substituten auf der Basis von Kabinettsund Senatsbeschlüssen die Koordinations- und Abstimmungsleistungen erbracht: Anfang 1991 löste der Gemeinsame Regierungsausschuss den Provisorischen Regionalausschuss ab. Auch er tagte noch in voller Stärke mit allen Regierungsmitgliedern beider Seiten. Dieser Repräsentationsaufwand ist kennzeichnend für die Anfangsphase, in der es ja um mehr als die Planungsabstimmung ging, vor allem um das Kennenlernen und auch eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Anerkennung. Der Übergang zu einer problemadäquaten Gremienarbeit auf Amtschefebene vollzog sich mit der Einrichtung der Gemeinsamen Staatssekretärskonferenz im Mai 1991. Nun ging man davon aus, dass nur noch die von der jeweiligen Tagesordnung betroffenen Ressorts vertreten sind (trotz grundsätzlicher Offenheit für alle Ressorts).

Chef der Senatskanzlei, Kähne, im Brief vom 24.4.1991 an die Amtschefs aller Senatsverwaltungen

Schon vorher wurde mit der Viererrunde, bestehend aus den Chefs der Verkehrs- und Umweltressorts, der Versuch einer fachspezifischen Abstimmung im kleinen Kreis von Regierungsmitgliedern unternommen. In den zu Beginn bewusst informell angelegten „Kamingesprächen“ der Viererrunde wurde der 14 Personen umfassende Koordinierungsausschuss aus der Taufe gehoben, der mit Referatsleitern der Viererrunde-Ressorts besetzt war und Streitpunkte vorklären und gemeinsame Erklärungen für Viererrunde und die spätere Gemeinsame Staatssekretärskonferenz vorabstimmen sollte.

Auf dem Höhepunkt der Debatte über die Länderfusion, Ende 1991, wurde schließlich die Gemeinsame Regierungskommission (GRK) gebildet, deren Aufgabe die Erarbeitung von Eckpunkten für die Landesvereinigung war. Sie ersetzte zugleich die Gemeinsame Staatssekretärskonferenz und den Gemeinsamen Regierungsausschuss, deren Themen nun in drei Arbeitsgruppen der GRK behandelt wurden. Mitglieder dieser Kommission waren nicht mehr automatisch alle Ressorts, sondern man beschränkte sich auf wenige zuständige. Die Zusammensetzung entsprach bereits weitgehend der zwei Jahre später eingerichteten Planungskonferenz.

Im Zuge dieser Eckpunkte-Verhandlungen wurden die Vorstellungen beider Länder darüber, was eine „abgestimmte Landesentwicklungsplanung“ umfassen soll, in vier Aufträgen an die Arbeitsgruppe „Landes- und Regionalplanung“ (AG 3} konkretisiert.

1. Sitzung der Gemeinsamen Regierungskommission vom 29.2.1992

Sie wurde gebeten,

Eckpunkte für den Entwurf eines gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms bis Juli 1992,

den Entwurf eines gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg/Berlin bis Ende 1992,

ein Konzept für die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen einer gemeinsamen verbindlichen Landes- und Regionalplanung bis April 1992 vorzulegen und

die Arbeit des Koordinierungsausschusses für die räumliche Planung und Abstimmung unverzüglich zu verbessern.

„Lebensdauer” der verschiedenen Gremien bei der Zusammenarbeit in der räumlichen Planung von Berlin und Brandenburg

Nach den Erfahrungen mit oft schwierigen Abstimmungsabläufen, der Wirkungslosigkeit bei der jeweiligen Vertretung des Landesinteresses in den verschiedenen Gremien, insbesondere zuletzt im Koordinierungsausschuss, kamen im April 1992 die Senatsund Staatskanzlei in einem Alleingang, vorbei an der zuständigen AG3, überein, eine „gemeinsame Arbeitseinheit“ mit einem gemeinsamen Dienstsitz zur frühzeitigen und vollständigen gegenseitigen Unterrichtung und Planungsabstimmung für den Gesamtraum von Berlin und Brandenburg zu bilden. Dazu sollte eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Ergebnisprotokoll Skzl IIB vom 6.4.1992

Dieses Vorgehen machte sich die AG 3 notgedrungen zu Eigen, und im September 1992 wurde es durch den Beschluss der Gemeinsamen Regierungskommission bestätigt.

Ergebnisse der 5. Sitzung der Gemeinsamen Regierungskommission zur Klärung von Eckpunkten einer Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg, Presseerklärung vom 5.9.1992, Presseamt des Landes Berlin

Ein Jahr später nahm die Gemeinsame Arbeitsstelle - von je einem gleichberechtigten Referatsleiter aus Berlin und Brandenburg kollegial geleitet - ihre Arbeit im Rathaus Zehlendorf, später im Schloss Glienicke, auf, nachdem die Regierungs- und die beiden zuständigen Ressortchefs die Vereinbarung unterzeichneten.

Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsstelle und Planungskonferenz zur Vorbereitung und Fortschreibung der gemeinsamen Landesplanung vom 11.8.1993, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 71 vom 27.8.1993.

Die Geltungsdauer der Vereinbarung betrug ein Jahr bei automatischer Verlängerung um ein Jahr, sofern nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.

Vgl. Art. 6 ebenda.

Die Arbeitsstelle selbst stellte keine Pläne oder Programme auf - dazu bot sie mit ihren sechs Mitarbeitern auch personell nicht die Voraussetzung - diese Arbeit wurde weiterhin in den jeweiligen Landesplanungsbehörden geleistet. Sie war die „Schleuse“ zwischen den Projekten der Spreestadt Berlin und dem Havelland Brandenburg, ständiger kleiner Krisenstab, Abstimmungsmaschine, Vermittlungsagentur, Knotenpunkt, Leuchtturm zur Vermeidung von politischen Havarien in der Planungszusammenarbeit.

Auf politischer Ebene wurde die Arbeitsstelle von der Planungskonferenz (PlaKo) unter Leitung der Regierungschefs sowie mit je fünf Regierungsmitgliedern der für Landesentwicklungsfragen zuständigen Ressorts gesteuert (Kanzleien, Raumordnung, Stadtentwicklung und Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft), die Aufträge erteilen und Berichte anfordern konnte. Die Planungskonferenz klärte Streitfälle und hatte ein Vorberatungs-recht für Kabinett- und Senatsvorlagen. Ihre Entscheidungen hatten bindende Wirkungen. Diesem gemeinsamen „kleinen Kabinett“ vorgeschaltet wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) mit Referatsleitern der in der Planungskonferenz vertretenen Häuser. Sie sollten Streitpunkte in Planungsfragen zwischen beiden Ländern weitestgehend auf der Arbeitsebene ausräumen und die Sitzungen der Planungskonferenz vorbereiten.

Die Hauptarbeit von GAST, IMAG und Plako bis 1995 bestand in der Abstimmung des sog. „Landesplanungspakets“, zu dem die Entwürfe für

den Landesplanungsvertrag,

einer zugehörigen Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung über Organisation, Verfahren und Finanzierung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg vom 6.4.1995, Amtsbl. Bbg. 1995 Nr. 68

,

das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm sowie

den Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum (LEP eV)

Nach dem In-Kraft-Treten des Landesplanungsvertrages am 1.8.1995 wurden auf dieser Grundlage die Beteiligungsverfahren zum LEPro und LEP eV von September bis Dezember 1995 durchgeführt, Das LEPro trat als Gesetz am 10.2.98 in Kraft (GVBl. Berlin, S. 657), der LEP eV wurde als Rechtsverordnung am 21.3.98 wirksam (GVBl. Berlin, S. 38).

gehörten.

Dieses dreistufige Abstimmungsmodell auf dem Weg zur Regierungsentscheidung für beide Länder berührende Planungsfragen ist bis heute erhalten geblieben und führte zu einem Ende des Koordinationsausschusses, der auch während der Arbeit der GRK weitergeführt wurde. Die Gemeinsame Arbeitsstelle wurde 1996 von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung (s.u.) mit 100 Mitarbeitern als gesetzlich verankerte Institution auf der Grundlage des Landesplanungs-Staatsvertrages vom 6. April 1995 abgelöst. In ihr sind nunmehr alle Kompetenzen der Landesplanung beider Länder gebündelt, an die Stelle der „Schleuse“ bzw. des „Leuchtturms“ trat sozusagen ein gemeinsamer „Tower“. Der Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt drei Jahre.

Vgl. Art. 24 Landesplanungsvertrag GVB1. für Land Brandenburg 1995, Teil 1, S. 210

Die Einführung der Regionalplanung in Brandenburg 1993

Alle Versuche eines separaten Zusammenschlusses zwischen Berlin und seinen Umlandkreisen/bzw. Gemeinden als Zweck- oder Regionalverband wurden von der brandenburgischen Landesregierung verhindert.

Zu den Versuchen der Arbeitsgruppe „Zweckverband Berlin-Brandenburg“, auf schnellem Wege die Kooperation in der Region Berlin zu verrechtlichen, konterte der Chef der Potsdamer Staatskanzlei, Jürgen Linde: Man werde eine staatsrechtliche Verfestigung der Zusammenarbeit noch im Jahre 1992, die an der Landesregierung vorbeigehe, nicht hinnehmen. Vgl. der Tagesspiegel vom 17.1.1992

Der Grundkonflikt war klar: Solange Berlin keine selbstverwalteten Bezirke hat, würde es keine kommunal getragene gemeinsame Regionalplanung geben.

Die brandenburgische SPD und auch der Innenminister sind gegen eine weitere Ebene in der zweistufigen Verwaltungsgliederung, die sich als „Nebenregierung“ etabliert und die Interessen der berlinfernen Gebiete vernachlässigt. Vgl. Der Tagesspiegel vom 27.3.1992 und 2.4.1992

Die professionelle Berliner Hauptverwaltung würde dann immer ihre Interessen gegenüber den Nachbargemeinden durchzusetzen wissen. Eine stärkere Autonomie der Berliner Stadtbezirke, die für sich genommen ja schon Großstadtformat haben, passe besser zu den 150 000-200 000 Einwohner zählenden Umlandkreisen.

„Wir wollen erst über die Mitgift reden“, Tagesspiegel-Interview vom 15.12.1991 mit dem Chef der Staatskanzlei, Jürgen Linde

Der Auftrag der Gemeinsamen Regierungskommission an die AG 3, „ein Konzept für die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen einer gemeinsamen verbindlichen Landes- und Regionalplanung bis April 1992 vorzulegen“, war durch diesen Dissens von Anfang an belastet.

Brandenburg wollte:

räumlich-sektoral um Berlin angelegte, bis zur Landesgrenze sich erstreckende Regionen („Tortenstückmodell“) in Anlehnung an die Aufbaustabregionen des Landes, kompatibel zur Kreisgebietsreform und dem Leitbild der Dezentralen Konzentration (Disparitätenausgleich zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum); eine kommunal-verfasste Regionalplanung;

die Zuständigkeit der Landesplanung für den engeren Verflechtungsraum;

größere Kompetenzen für die Berliner Bezirke (nachbarschaftliche Abstimmung auch von FNP).

Berlin wollte:

einen kommunal verfassten Planungsverband für den engeren Verflechtungsraum;

einheitliche flächennutzungsplanung für die Gesamtstadt und die nachbarschaftliche Abstimmung durch die Senatsverwaltung.

Beide Seiten verständigten sich darauf, den ehemaligen Leiter des DIFU, Prof. Dr. Sauberzweig, mit einem Gutachten über Vorschläge zu einer gemeinsamen verbindlichen Landes- und Regionalplanung zu beauftragen.

Sauberzweig, Dieter; Schmidt-Eichstaedt, Gerd: Gemeinsame Landes- und Regionalplanung in Berlin und Brandenburg. Gutachten im Auftrag der Senatskanzlei Berlin und der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. — Berlin, 1.10.1992

Er sollte unabhängig (wenn auch in Kenntnis der politischen Situation und Diskussion im Berlin- Brandenburger Raum) seine Vorschläge vorlegen.“

Ergebnisprotokoll Skzl IIB vom 6.4.1992

In dem Gutachten wurden Lösungsvorschläge für drei Ebenen der Kooperation entwickelt: Landesentwicklungsplanung, Regionalplanung, Flächennutzungsplanung. Es lag nahe, für den Stadt-Umland-Raum Modelle zu favorisieren, die in einem anderen grenzüberschreitenden Metropolen- bzw. Verdichtungsraum bereits erprobt wurden (vgl. Tabelle). Sauberzweig bevorzugte eigentlich einen Stadt-Umland- Regionalplanungsverband „Spree-Havel“ mit Berlin und den angrenzenden Landkreisen (vor Kreisgebietsreform), votierte aber angesichts der politischen Festlegung Brandenburgs auf das „Tortenstück“-Regionenmodell für einen dieses Modell überlagernden Zweckverband Berlin-Umland mit beratender Funktion in der Bauleitplanung, insbesondere der Flächennutzungsplanung

Ebenda, S. 157. Anmerkung: Diese beratende Funktion wird jetzt in vier kommunalen Nachbarschaftsforen (AG Nord, Ost, Süd, West), die den näheren Stadt-Umland-Bereich abdecken, u.a. mit Hilfe räumlicher und teilräumlicher Strukturkonzepte ausgeübt. Auch Dissense im Rahmen der nachbarlichen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden dort erörtert und vorgeklärt. Beteiligte: Planungsdezernenten der Landkreise, Bezirksstadträte der Berliner Außenbezirke, Regionalplanungsstellen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ggf. betroffene Ämter und Gemeinden sowie Fachressorts in Berlin und Brandenburg.

, der die Koordinierungsaufgabe für den Verflechtungsraum leisten sollte. Seine für die Schlichtung prädestinierte Rolle des unabhängigen, angesehenen und unvoreingenommenen Gutachters

Sauberzweig, Dieter; Schmidt-Eichstaedt, Gerd: a.a.O., S. 154

konnte allerdings auch nicht zu einer Annäherung der Positionen beider Länder führen. Der Vorschlag zur Gründung eines Zweckverbands blieb unberücksichtigt.

Ebenso wirkungslos blieben die Kampagne des Vereins „Pro Brandenburg“ für einen Stadt-Umland-Regionalverband

Ministerium des Innern, Pressemitteilung 51/92 vom 31.3.1992: „Der Regionalverband von Pro Brandenburg schadet mehr, als er nützt.“

wie auch parlamentarische Initiativen von der Berliner Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, die mittels einer Anhörung im September 1992

Abgeordnetenhaus von Berlin, Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg 6. Sitzung, 11.9.1992, Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs über die Organisation der Regionalplanung (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne)

und einer Beschlussempfehlung über die „Gründung eines Zweckverbandes „Spree-Havel“ zur Bauleitplanung“ im März 1993

Abgeordnetenhaus von Berlin, Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg vom 4. März 1993 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über Gründung eines Zweckverbandes „Spree-Havel“ zur Bauleitplanung, Drucksache 12/2567

dem Gutachter-Vorschlag doch noch zum Erfolg verhelfen wollten. Zu diesem Zeitpunkt waren im Brandenburger Landtag die Beratungen zum Regionalplanungsgesetz bereits in vollem Gange und es zeichnete sich ab, dass es - zumindest für die Zusammenarbeit auf der Ebene der Bauleitplanung und Regionalplanung - nur eine „Gremien“-, keinesfalls aber eine „Institutionen-Lösung“ geben würde. Entsprechend wurde in § 11 „Zusammenarbeit mit Berlin“ des Regionalplanungsgesetzes (RegBkPIG) festgelegt: „Auf Grund der besonderen Strukturen und der weiträumigen Verflechtung mit dem Land Berlin und zur bestmöglichen Verwirklichung des Abstimmungsgebotes des § 4 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes auf der Ebene der Regionalplanung des Landes Brandenburg ist die gegenseitige Beteiligung an Gremien der verschiedenen Planungsebenen beider Länder erforderlich. Das Nähere regelt ein Staatsvertrag.“

Trotz teilweise heftiger, wenngleich etwas inszenierter Gegenwehr der Berliner Landesregierung, die sich bezeichnenderweise erst nach der Verabschiedung des Regionalplanungsgesetzes im Zuge der Verhandlungen zu den Staatsverträgen für die Länder-Neugliederung und die gemeinsame Landesplanung richtig entfaltete,

„Keine Akzeptanz des Umlandverbandes - Umweltminister spricht von Fehleinschätzung Diepgens“. Der Tagesspiegel vom 24.12.1993: „Berlin müsse begreifen, dass an dem vom Landtag beschlossenen Regionalplanungsgesetz nicht mehr zu rütteln sei.“

musste man sich den realen Gegebenheiten beugen.

„Berlin lehnt Potsdams Vorstellungen für künftige Regionalplanung ab“, Berliner Morgenpost vom 10.12.1993: „Manfred Stolpe … habe die Sorge, dass mit der von Berlin vorgeschlagenen Mitte-Region® das Land Brandenburg in zwei Klassen aufgeteilt werde - in die der Berlinnahen sowie der ‘Doofen’ vom Lande“.

Stellvertretend dafür steht das frühe Eingeständnis des damals für die Landesplanung zuständigen Senators Hassemer: „Es gibt mehrere denkbare Modelle mit Vor- und Nachteilen. Wir in Berlin sollten eine Art von Bescheidenheit haben, uns an Modelle anzuschließen, die wir uns nicht auswählen, sondern wo Brandenburg das erste Wort hat.“

Abgeordnetenhaus von Berlin, Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg 6. Sitzung, 11.9.1992, a.a.O.

Immerhin bröckelte unter dem öffentlichen Druck die Brandenburger Front, als Wirtschaftsminister Hirche im Vorfeld der 3. Planungskonferenz beider Länder Anfang 1994 mit dem Vermittlungsvorschlag ausscherte, einen Landesplanungsverband Berlin-Brandenburg unter Beibehaltung der fünf Regionen, aber mit einem Umlandausschuss für den Verflechtungsraum vorzusehen

Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Pressemitteilung Nr. 11/94 vom 27.1.1994

.

So ganz neu war dieser Streit ja nicht: Diese „heiße Phase“ der Auseinandersetzung zwischen Berlin und Brandenburg knüpft an alte Zwistigkeiten aus Vorkriegszeiten an. Seit Berlin 1871 Hauptstadt Deutschlands wurde - und die Einheit des Reiches (Handel), französische Reparationen (Gründerzeit), Industrialisierung und Regierungsfunktion (Arbeitskräftebedarf) jenen Nährboden bildeten, aus dem die 800 000-Einwohner- Stadt innerhalb von 60 Jahren auf 4,3 Mio.Einwohner zur drittgrößten Welt-Metropole (1931) emporschnellte - lag die Frage nach einer vernüftigen Planungsorganisation für den Großraum Berlin auf dem Tisch. Immer deutlicher waren der Einfluss Berlins, die Stadt- Umland-Verflechtung und zugleich das Ungleichgewicht hervorgetreten. Die Antwort fiel damals anders aus als heute: erst verordneter Zweckverband (1912), dann mit knapper Mehrheit im preußischen Landtag das Gesetz über die radikale Eingemeindung zur Stadtgemeinde Groß-Berlin (1920), gegen die sich schließlich die Provinz Brandenburg in dem „Landesplanungsverband Brandenburg-Mitte“ verbündete (1929): Vorortkreise und Provinz müssten „…notgedrungen in der Landesplanung zunächst allein Vorgehen und ihr Programm sorgfältig ausarbeiten. Erst wenn es feststeht, kann mit Berlin Fühlung aufgenommen werden, um entweder durch Vereinbarung oder im Kampf mit der Stadt die Interessen der Provinz zu wahren.“

Landrat Wiskott, Landkreis Beeskow-Storkow, zu der Verbandsgründung, zitiert nach: Christian Engeli: Landesplanung in Berlin-Brandenburg. Verlag Kohlhammer 1986, S. 77

Im Fall einer Einbeziehung Berlins wäre das faktische Übergewicht durch keinen noch so ausgeklügelten Vertretungsschlüssel auszugleichen. „Für alle Kreise stand die Organisation einer Einheitsfront gegenüber Berlin im Vordergrund“

Vgl. Christian Engeli, a.a.O., S. 80

Zurück in die jüngere Vergangenheit: Berlin konnte am Ende sein Gesicht durch den Beschluss der PlaKo wahren, wonach die Einteilung Brandenburgs in fünf Regionen nach Ablauf von fünf Jahren erneut zu überprüfen sei.

Senatskanzlei I B, Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung der Planungskonferenz vom 28.1.1994. Die Überprüfung nach 5 Jahren fand nicht statt. Berlin ließ seine Forderung ein halbes Jahr später fallen.

Außerdem wurden zur Beteiligung Berlins an der Regionalplanung in Brandenburg zwei Gremien geschaffen und in einem eigenen Abschnitt des Landesplanungsvertrages fixiert: Die Regionale Planungskonferenz, bestehend aus den Mitgliedern der Landesplanungskonferenz und je zwei Vertretern der Regionalplanung und der Bezirke Berlins sowie der Regionalplanungsrat, bestehend aus den Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaften und je zwei Vertretern beider Landesregierungen. Mangels größerer Konflikte, die - sofern sie auftreten - hauptsächlich von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung und ihrem politischen Überbau, der Landesplanungskonferenz, verarbeitet werden, wird von beiden Gremien wenig Gebrauch gemacht. Insofern wundert es nicht, dass der Regionalplanungsrat seine konstituierende Sitzung erst eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Landesplanungsvertrags am 16.1.97 hatte und seither nur dreimal tagte, die Regionale Planungskonferenz sogar erst weitere zwei Jahre später, am 19.2.1999, zum ersten und bislang einzigen Mal zusammenfand, während im gleichen Zeitraum sechs Regionalpläne verbindlich wurden.

Mit einer durchschnittlichen Regionsgröße von 5 900 km2 steht Brandenburg an vierter Stelle der zwölf Bundesländer umfassenden „Regionsliga“ (1. Platz: Hessen mit 7 000 km2; letzter Platz: Niedersachsen mit 1 200 km2 (Landkreise)), von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Regionen her liegt das dünn besiedelte Bundesland mit 511 000 Einwohner (1996) an zehnter Stelle (1. Platz: Nordrhein-Westfalen mit 3,46 Mio; letzter Platz: Niedersachsen mit 170 000 Einwohnern).

Fachgebiet Raumordnung und Landesplanung des Fachbereichs Raumplanung, Universität Dortmund.

Gemeinsame Landesplanungsabteilung 1996

Der Staatsvertrag über die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg

Landesplanungsvertrag vom 6.4.1995 — Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, GVBl. (Berlin) 1995, S. 407; GVBl. I (Brandenburg) (1995), S. 210

entschärfte den Streit über eine angemessene Beteiligung der Stadt an dem Planungsgeschehen im Umland, der anlässlich der Einführung der Regionalplanung in Brandenburg entbrannte: Durch die Bildung einer gemeinsamen Landesplanungsabteilung bekam Berlin - über die Mitwirkungsmöglichkeiten beim Landesentwicklungsprogramm und LEP eV hinaus - direkten Einfluss auf den landesplanerischen Vollzug (Zielanpassung nach §1 Abs. 4 BauGB; Genehmigung von Regionalplänen, Aufstellung von Landesentwicklungsplänen, Durchführung von Raumordnungsverfahren) und hatte Ein-blick in die planerischen und realen Veranderungen in den Umlandgemeinden. Man war nicht langer „Zaungast” bei der Suburbanisierung.

Organigramm der gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; Brandenburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Wie schon bei der Gründung der Gemeinsamen ArbeitssteIle im Jahre 1993 ging auch bei der Bildung der gemeinsamen Landesplanungsbehörde die Initiative zunächst nicht von den beiden zustandigen Ressorts, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz und dem Umweltministerium aus. Der Druck kam wieder von den Kanzleien

Es war ein besonders anschauliches Beispiel dafür, dass Verwaltungen sich nicht selbst reformieren können und gegenüber drohenden Veränderungen enorme Beharrungskräfte entwickeln

Sie überraschten die Mitglieder der 2. Planungskonferenz am 9.12.1993 mit der Forderung, bei den Staatsvertragsverhandlungen tiber die Grundsätze und Ziele und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung „…auch die Frage einer gemeinsamen Planungsorganisation (Landesplanungsamt …) erörterungs- /entscheidungsfähig vorzubereiten”.

Bereits während der 4. Sitzung der Planungskonferenz am 25.4.1994 wurden aIle wesentlichen Festlegungen über Namen, Aufgaben, Organisation und Gründungsdatum der gemeinsamen Behörde getroffen, die dann ein Iahr später im Landesplanungsvertrag und der Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung über Organisation, Verfahren und Finanzierung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg vom 6.4.1995, Amtsbl. Bbg. 1995 Nr. 68

förmlich besiegelt wurden. Am 1.1.1996 nahm dann die gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) in zwölf Referaten (Berlin: vier; Brandenburg: acht) ihre Arbeit in Potsdam auf. Von den zu Beginn insgesamt 100 Mitarbeitern verteilten sich 16 auf den Berliner, 84 auf den Brandenburger Dienstherrn44 Die Sachkosten werden hälftig von beiden Seiten getragen. Der Abteilungsleiter (AL) sowie acht Referatsleiter (2001: sieben; 2002: vorauss. sechs) werden von „Brandenburgem“ gestellt, der Posten des ständigen Vertreters des Abteilungsleiters (SAL) sowie vier Referatsleiter (2001: zwei) von Berliner Bediensteten. Stellvertretende Referatsleiter werden (bis auf GL 6, GL 7 und GL 12 in Frankfurt/O. und Cottbus) jeweils von der anderen Seite eingesetzt, um dem staatsvertraglich verankerten „Vier-Augen-aus-zwei-Ländern-Prinzip“ in der täglichen Arbeit zu genügen. Diesem Proporz in der Stellenverteilung entspricht auch das jeweilige Arbeitsvolumen der Länder in Fragen der Landesplanung: In Brandenburg sind die Bauleitpläne von derzeit 1 475 Gemeinden (1994: 1800 Gemeinden) zu beurteilen und ausgedehnte Braunkohlegebiete in der Lausitz zu unterhalten und zu sanieren, in Berlin sind es 12 Bezirke, deren Pläne an die Ziele der Landesplanung anzupassen sind.

Die länderübergreifende Abteilung als Teil der zuständigen Senats- und Ministeriumsverwaltung in beiden Ländern ist ein Novum in der bundesdeutschen Raumordnung. Zu dieser letzten Konsequenz der Institutionalisierung hat die Zusammenarbeit anderer Stadtstaaten (Hamburg und Bremen) mit den benachbarten Bundesländern bisher nicht geführt. Dort werden auch keine gemeinsamen förmlichen Grundsätze und Ziele der Landesplanung festgelegt. Im Vordergrund stehen die Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungskonzepte, die sich als Empfehlung und Orientierung an die Regionen und Gemeinden richten

Vgl. Vorbemerkung zu “Regionales EntwicklungsKonzept für die Metropolregion Hamburg — Leitbild und Orientierungsrahmen”, Hamburg, Hannover, Kiel, März 1994.

/

Vgl. Baumheier, Ralph: Langzeitaufgabe Kooperation. Das Regionale Entwicklungskonzept der Gemeinsamen Landesplanung Bremen/Niedersachsen; in: Raumforschung und Raumordnung (1997) 3, S. 192

.

>Konflikttreppe der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg

Trotz des formal hierarchischen Aufbaus der Behörde ist das Einvernehmen die konstitutionelle Grundlage der täglichen Arbeit. Diesem Ziel dient die „Tandembesetzung“ der Referate und der Abteilungsleitung (Leitung und Stellvertretung jeweils von der anderen Seite). 1m FaIle eines Dissenses innerhalb der Abteilung wird auf der nächsthoheren Hierarchieebene, bei den Staatssekretären, nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Scheitert diese Bemiihung, entscheiden Minister und Senator. Bleiben auch sie erfolglos, wird der Streitpunkt der Landesplanungskonferenz zur Entscheidung vorgelegt.

Vgl. Fusion im Feldversuch - Das Motto lautet: Einvernehmen suchen - oder ab zur Krisentreppe. Eines der ungewöhnlichsten Ämter der Bundesrepublik funktioniert prächtig: Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung gilt als berlin-brandenburgische Test-behörde. Der Tagesspiegel.

Mit Ausnahme von sieben Entscheidungen wurde das Einvernehmen bei allen Vorgängen, soweit erforderlich, auf der Ebene des Abteilungsleiters der GL und seines standigen Stellvertreters hergestellt. Notwendige Einvernehmensentscheidungen auf der Ebene der Staatssekretare betrafen:

Einkaufszentrum auf dem Borsig-Geldnde in Tegel (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen befürwortet)

Einkaufszentrum „Märkische Spitze” in Marzahn (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen geduldet)

Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf(Bedenken aus Berliner Sicht; mit Auflagen befürwortet)

Multiplex-Kino in Wildau (Bedenken aus Berliner Sicht; Vorhaben landesplanerisch abgelehnt, aber trotzdem mangels verbindlicher Ziele vor LEPeV-Inkraftsetzung verwirklicht)

Der Dissens zwischen Berlin und Brandenburg über den Standort des zukünftigen Flughafens Berlin-Brandenburg denburg wurde schließlich durch den sog. Konsensbeschluss der beiden Regierungschefs und des Bundesverkehrsministers am 28. Mai 1996 beigelegt.

Zum Raumordnungsverfahren Transrapid wurde das Einvernehmen auf Minister-/Senator-Ebene hergestellt. Das von Berlin heftig kritisierte geplante Factory- Outlet-Center in Eichstädt wurde - trotz der von beiden Ländern bereits in der PlaKo verabredeten restriktiven Linie zu FOC

Protokoll der Landesplanungskonferenz vom 8.7.1998

- nur vorläufig durch ein ablehnendes Votums des Brandenburger Kabinetts gestoppt.

Das Kabinett beschloss mit 6:4 Stimmen, dass die Genehmigung zu versagen sei. Gegen diese Entscheidung votierten insbesondere Minister Dreher (Wirtschaft) und Minister Meyer (Stadtentwicklung), der zugleich die Aufsicht über die Genehmigungsbehörde hat. Der Tagesspiegel vom 16.9.1998: Kabinett will Schnäppchen- Center untersagen; Lausitzer Rundschau vom 17.9.1998: Kein Öut- let-Center in Eichstädt!Spiel mit gezinkten Karten.

Zwar versagte daraufhin die zuständige Behörde (LBBW) dem entsprechenden B-Plan „FOC Eichstädt“ mit 20 000 m2 VKF die Genehmigung, dem Widerspruch der Gemeinde gab sie aber dann, gestützt auf ein Rechtsgutachen, statt. Berlins Klage dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder im März 2001 letztinstanzlich abgewiesen.

Fazit

Zu den zehn Jahren gemeinsamer Landesplanung zählte die euphorische Annäherung nach der Wende genauso wie verbissene Streits um den Berliner FNP, die Brandenburger Regionalplanung, den Flughafenstandort und den großflächigen Einzelhandel. Es waren viel Sitzfleisch nötig, viele Bedenken wurden erhoben, aber man hat sich nicht mehr getrennt, ist den Weg der eng abgestimmten Landesplanung weiter gegangen und hat nach einer dreijährigen Irrfahrt durch immer neue Gremien endlich zu einem effizienten dreistufigen Procedere (GL-IMAG-PLaKo) für die politische Abstimmung und die daraus folgenden, synchronisierten Regierungsentscheidungen gefunden.

Einer der Gründe für den Streit über unterschiedliche Wege ist die institutionelle Verschiedenheit der Partner als Stadtstaat und Flächenland. Letztlich war ein Gleichgewicht in der Zusammenarbeit nur auf der Landesebene zu finden. Dies bedeutete aber eine in Berlin bisher nicht gewohnte Aufteilung in kommunale und staatliche (Landes-)Aufgaben und Zuständigkeiten. Wenn man den wachsenden Vorrat an Gemeinsamkeiten auf staatlicher Ebene in das Bewusstsein ruft und die Hauptstadt Berlin mehr und mehr als Bereicherung auch für Brandenburg empfindet, dann wird sich die Frage nach der Fusion von alleine wieder stellen.

„Lebensdauer” der verschiedenen Gremien bei der Zusammenarbeit in der räumlichen Planung von Berlin und Brandenburg
„Lebensdauer” der verschiedenen Gremien bei der Zusammenarbeit in der räumlichen Planung von Berlin und Brandenburg

Organigramm der gemeinsamen LandesplanungsabteilungBerlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; Brandenburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Organigramm der gemeinsamen LandesplanungsabteilungBerlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; Brandenburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

>Konflikttreppe der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg
>Konflikttreppe der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg

Kooperationsebene

Modell- und Bewertung

Anwender

Landesentwicklungsplanung (Regierungsebene)

Länderübergreifender Raumordnungsverband für Grenzregionen.Bewertung: Voraussetzung ist die Bereitschaft der beteiligten Länder, eine dritte Instanz neben der eigenen Planungsgewalt zuzulassen. Neigung dazu umso schwächer, je mehr der Planungsraum den Charakter des Landes prägt und dem Gesamtumfang des Landes gleichkommt.

Kooperation durch Staatsverträge (Vertragsgemeinschaft) (Rahmenvertrag, Einzelvereinbarungen). Abstimmung und Beschlussfassung mithilfe geeigneter Gremien. Bewertung: Entscheidungsgewalt muss nicht abgegeben werden. Geeignetes Instrument, sofern Verbandsmodell politisch nicht opportun ist.

RaumordnungsverbandRhein-NeckarHamburg / Schleswig- Holstein (11/91);Bremen / Niedersachsen (1991)

Regionalplanung

Gemeinsamer (grenzüberschreitender) Regionalverband (klassische Form im Stadt- Umland-Bereich) zur Aufstellung eines grenzüberschreitenden Regionalplans für Berlin und den Mittelteil Brandenburgs unter Einschluss von Frankfurt/O. und Brandenburg a.d. Havel.

Bewertung: erwünschte Bindungswirkungen und Koordinationsleistungen würden für den Verflechtungsraum erzeugt, aber Furcht vor Majorisierung durch Berlin und einer „zweiten Landesregierung“. Nicht vereinbar mit dem Brandenburger „Tortenstückmodell“ wegen der übrigbleibenden „Restregionen” im Norden und Süden Brandenburgs.

Gegenseitige Beteiligung an Gremien, die mit der Aufstellung von Regionalplänen bzw. mit dem FNP von Berlin beauftragt sind.

Bewertung: Bekundung des guten Vorsatzes, aber keine verbindliche Gemeinsamkeit

Zweckverband Großraum Hannover; Regionaler PlanungsverbandMünchen; Regionalverband Donau-Iller

Flächennutzungsplanung

Planungsverband nach § 205 BauGB zur Aufstellung eines FNP im Stadt-Umland-Bereich. Bewertung: stärkste Bindungswirkungen, daher wirksamstes Instrument, aber auch verbunden mit Kompetenzübertragung der beteiligten Gemeinden an den Verband.In der Berliner Umlandregion, die vor dynamischem Aufholprozess steht, in die engere Wahl einbeziehen. Aber: Gebiet ist zu groß für einen gemeinsamen FNP

Koordinierungsverband: Verband ohne förmliche Zuständigkeit für einen gemeinsamen F-Plan, aber mit dem Auftrag, die Bauleitplanung, insbesondere die Flächennutzungsplanung zu koordinieren. Mögliche Rechtsformen: gemeinsame Landesbehörde; kommunale Arbeitsgemeinschaft; juristische Personen des Privatrechts (Verein, GmbH); kommunaler Zweckverband.

Bewertung: Votum für Zweckverband, da das Koordinationsziel ohne institutioneile Beteiligung der Gemeinden verfehlt wird23

Umland Frankfurt/Main; Stadtverband Saarbrücken; Nachbarschaftsverbände in Baden-Württemberg

Zweckverband gem. § 34 GKG Bewertung: entspricht den räumlichen und politischen Bedingungen im Verflechtungsraum; Koordinationsaufgabe mit beratender Funktion

Gemeinsamer Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB Bewertung: nur bei 2 bis 3 unmittelbar benachbarten Gemeinden anwendbar, da übereinstimmender Beschluss notwendig ist.

Nachbarliche Abstimmung nach §2Abs. 2 BauGB

Nachbargemeinden Mindestvorschrift für alle Gemeinden

Regionen im Land Brandenburg

Region

Einwohner 6/1999

Fläche in km2

Regional(teil-)pläne

in Aufstellung

in Kraft

Havelland

711 078

6 797

1

Lausitz-Spreewald

707 005

7 149

1

2

Oder-Spree

455 352

4519

1

1

Prignitz

398 754

6 429

1

1

Uckermark

320 277

4 553

1

1

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